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Besoldung: Beamte werden abgehängt

Vier Monate nach dem Ende der Länder-Tarifrunde 2013 ist in allen Bundesländern klar, in wie weit das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird. Das Ergebnis: Volle Übertragung wird zur Ausnahme, zeitlich verzögerte Übertragung häufig, willkürliche Nicht-Übertragung nicht selten – trotz der damit verbundenen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Für die Tarifbeschäftigten der Länder gab es rückwirkend zum 1. Januar 2013 2,65 Prozent mehr, zum 1. Januar 2014 werden die Tabellenentgelte erneut um 2,95 Prozent angehoben. Eine entsprechende Besoldungserhöhung wird es nur für die Landes- und Kommunalbeamten in Hamburg und Bayern geben. In Hamburg reduziert sich der Prozentsatz um jeweils 0,2 Prozentpunkte für den Aufbau einer Versorgungsrücklage, was aber auf ein seit 1998 bestehendes Gesetz zurückgeht, das lediglich für einige Jahre ausgesetzt war und in vielen Bundesländern jetzt wieder zu greifen beginnt.

Hessen hatte mit den Gewerkschaften im April 2013 einen eigenen Tarifabschluss ausgehandelt, der Erhöhungen von je 2,8 Prozent erst zum 1. Juli 2013 und 1. Juli 2014 vorsieht und für die Monate Januar bis Juni jeweils eine Einmalzahlung. Dort bekommen die Beamtinnen und Beamten die gleiche prozentuale Erhöhung wie die Tarifbeschäftigten, allerdings ohne die Einmalzahlung.

Sonderopfer für Beamte: Die doppelte Nullrunde

Besonders kritisch sieht die GEW die inzwischen beschlossene doppelte Nullrunde in Nordrhein-Westfalen und Bremen. Beide Länder wollen das Tarifergebnis in den unteren Besoldungsgruppen bis A10 zwar zum 1. Juli jeweils übertragen, die „höheren Besoldungsgruppen aber abkoppeln: Für A11 und A12 soll es nur jeweils ein Prozent mehr geben, für A13 aufwärts zwei Jahre lang gar keine Anhebung. Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Battis hält ein solches „Sonderopfer“ für verfassungsrechtlich unzulässig. Dies hat er für die GEW auch gutachterlich bestätigt (siehe Link).
Ebenfalls vermutlich verfassungswidrig ist die Abkoppelung der Besoldung von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung, die in Rheinland-Pfalz schon seit letztem Jahr gilt. Deswegen hatten sich in Rheinland-Pfalz ja bereits mehrere hundert Beamtinnen und Beamte im Rahmen der Tarifrunde an den Warnstreiks beteiligt. Dort wurden die Besoldungserhöhungen für fünf Jahre auf jährlich ein Prozent festgeschrieben.

Auch andere Länder haben anstelle des Tarifergebnisses andere, niedrigere Prozentsätze in ihre jeweiligen Landesbesoldungsgesetze geschrieben: Im Saarland gibt es ab Mai (bis A9) bzw. Juli (bis A13) bzw. September 2013 2,5 Prozent mehr und im Folgejahr entsprechend noch mal zwei Prozent. Auch Mecklenburg-Vorpommern beschränkt sich auf jeweils zwei Prozent zum Juli 2013 und 2014, allerdings kommt in 2013 für alle noch ein Sockelbetrag von 25 Euro hinzu.

Berlin erhöht zum 1. August 2013 um zwei Prozent und hat auch gleich die Zuwächse der nächsten vier Jahre mit beschlossen: 2014 und 2015 sollen es je 2,5 Prozent werden, 2016 und 2017 je drei Prozent. Ein Schelm, der dabei daran denkt, dass einfache Gesetze auch mit einfacher Mehrheit wieder geändert werden können – immerhin ist die Besoldung in Berlin von 2002 bis 2012 zusammengenommen nach Berechnungen des DGB gerade mal zwischen 3,01 Prozent (in A7) und 2,77 Prozent (in A13) gewachsen.

Zeitlich verzögerte Übertragung

Die meisten Bundesländer übertragen zwar die Prozentsätze aus dem Tarifabschluss mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder auf die Besoldung (zum Teil reduziert um 0,2 Prozentpunkte für die Versorgungsrücklage), aber mit unterschiedlich langer zeitlicher Verzögerung, oft noch nach Besoldungsgruppen abgestuft:

  • Niedersachsen hatte für 2013 noch die Erhöhung um 2,65 Prozent zum Januar übernommen, hat inzwischen aber für 2014 eine verzögerte Übernahme zum 1. Juni beschlossen;
  • Sachsen erhöht bis A9 am 1. März 2013 und 1. April 2014, ab A10 aufwärts zum 1. September und 1. April;
  • Sachsen-Anhalt sieht für alle Besoldungsgruppen eine Verzögerung um jeweils 6 Monate zum 1. Juli 2013 bzw. 2014 vor;
  • Thüringen verzögert für 2013 sogar bis zum 1. Oktober und für 2014 bis zum 1. August;
  • Brandenburg erhöht zum 1. Juli 2013 die Besoldung um 2,65 Prozent, will aber 2014 nur 2 Prozent drauflegen. Dafür soll die Wiedereinführung eines Weihnachtsgeldes von 250 Euro „geprüft“ werden;
  • Baden-Württemberg geht am weitesten und verzögert für die Besoldungsgruppen A12 aufwärts um ein ganzes Jahr – was praktisch wie eine Nullrunde wirkt. Für A10 und A11 soll die Erhöhung um neun Monate, für alle darunter liegenden Besoldungsgruppen um sech Monate auf jeweils den 1.Juli hinausgeschoben werden;
  • Schleswig-Holstein verzögert im Jahr 2013 auf den 1. Juli und 2014 auf den 1. Oktober, will aber den unteren Besoldungsgruppen (bis A11) eine Einmalzahlung von 360 Euro (2013) bzw. 450 Euro (2014) gewähren. Die Entwicklung im nördlichsten Bundesland ist deshalb von besonderem Interesse, weil dort ursprünglich – ähnlich dem Vorgehen in Berlin – eine auf mehrere Jahre im Voraus festgelegte Besoldungsentwicklung vorgesehen war. Dieser Plan wurde wieder aufgegeben, nachdem der wissenschaftliche dienst des Parlaments und der Großteil der angehörten Sachverständigen verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hatten.

Die GEW sieht sich mit dieser Entwicklung in ihrer Kritik an der Übertragung der Kompetenz für das Besoldungsrecht auf die Bundesländer einmal mehr bestätigt. Die Besoldung entwickelt sich zunehmend zu einem föderalen Flickenteppich. Gerade vor dem Hintergrund der – ebenfalls von der GEW kritisierten – Schuldenbremse gerät die angemessene und gegenüber anderen Branchen wettbewerbsfähige Bezahlung im öffentlichen Dienst immer mehr unter die Räder.