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Beamtenstreik: Juristen uneinig, GEW entschlossen

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat heute eine Disziplinarstrafe gegen streikende Beamte für rechtens erklärt. Damit steht es im Widerspruch zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, welches die Bestrafung einer streikenden Lehrerin im vergangenen Dezember abgelehnt hatte.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat heute eine Disziplinarstrafe gegen streikende Beamte für rechtens erklärt. Damit steht es im Widerspruch zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, welches die Bestrafung einer streikenden Lehrerin im vergangenen Dezember abgelehnt hatte. Die GEW will eine höchstrichterliche Klärung herbeiführen, da der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte vor kurzem das Beamtenstreikverbot in der Türkei für menschenrechtswidrig erklärt hatte. 

Während der Tarifrunde zwischen Ländern und Gewerkschaften hatte die GEW Niedersachsen im Februar 2009 auch verbeamtete Lehrkräfte zu einem Warnstreik und einer Kundgebung aufgerufen. Ziel war unter anderem, dass das Verhandlungsergebnis für die Angestellten auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden sollte. Die Landesschulbehörde verhängte gegen verbeamtete Lehrkräfte, die dem Aufruf der GEW gefolgt waren, wegen der Teilnahme an dem Warnstreik eine Disziplinarverfügung und eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro. Dagegen klagten die Lehrkräfte mit dem Rechtsschutz der GEW vor dem Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück.

Das VG Osnabrück hat heute die gegen die verbeamteten Lehrkräfte verhängte Geldbuße für rechtmäßig erklärt. Die Sanktionierung verstoße nicht gegen die Europäische  Menschenrechtskonvention (EMRK). Daran ändere auch die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
nichts. Die Beamten hätten nach "höchstrichterlicher Rechtsprechung" gegen deutsches Verfassungsrecht verstoßen. Damit widersprechen die Richter dem Urteil des VG Düsseldorf vom 16. Dezember 2010. Dieses hatte entschieden, dass die Streikteilnahme einer verbeamteten Lehrerin zwar nach deutschem Recht ein Dienstvergehen sei, aber wegen der Rechtsprechung des EGMR nicht bestraft werden dürfe.

"Das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Osnabrück zum Streikrecht für Beamte zeigt, dass jetzt so schnell wie möglich eine höchstrichterliche
Entscheidung her muss", sagte Ilse Schaad, Leiterin des Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am Freitag in Osnabrück. Sie stellte fest, dass das Urteil "die Praxis des unzeitgemäßen und vordemokratischen Verbots des Beamtenstreiks festschreibe. Die Arbeitgeber dürfen Beamte weiterhin nach Gutsherrenart behandeln". Das Gericht habe die Chance vertan, einen richtungsweisenden Schritt auf dem Weg zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte zu machen.

"Wieder einmal sind sich die Juristen nicht einig. In Deutschland müssen endlich die Konsequenzen aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Fällen in der Türkei gezogen werden. Es bleibt dabei: Die deutsche Rechtslage und die 'herrschende juristische Meinung' zum Beamtenstreik sind mit der Europäischen Menschenrechtskonvention  (EMRK) und dem Völkerrecht nicht zu vereinbaren", betonte Schaad. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage des Streikrechts für Beamte kündigte sie an, dass die GEW durch alle Instanzen gehen werde: "Wir haben einen langen Atem. Das deutsche Verbot des Beamtenstreiks muss endlich fallen!"