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Arbeitsgericht: Kettenverträge unzulässig

14 befristete Arbeitsverträge hat eine Grundschullehrerin in zehn Jahren vom Land Hessen bekommen. Das hielt sie für rechtsmissbräuchlich, klagte und bekam vom Arbeitsgericht Gießen Recht. Die 40-jährige GEW-Kollegin muss nun unbefristet eingestellt werden.

Im Rahmen von Halbjahres-, später von Jahresverträgen hatte die Klägerin mit voller Lehramtsbefähigung Kolleginnen und Kollegen an unterschiedlichen Grundschulen vertreten. Die hohe Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse über die lange Gesamtdauer von zehn Jahren hielt sie für Missbrauch und berief sich im Rahmen ihrer Klage – mit Unterstützung durch den GEW-Rechtsschutz – auf Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs.

Das Arbeitsgericht Gießen gab der Klage statt. In seiner mündlichen Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass es sich im Fall der Klägerin um die Abdeckung von Dauerbedarf handele, der auch durch fest angestellte Lehrkräfte erbracht werden könne. Das Land solle seine Praxis der Kettenverträge in diesem Sinne überdenken und ändern.

Vertreter des beklagten Landes Hessen wiesen die Vorwürfe zurück und begründeten die befristeten Verträge u. a. mit der schlechten Examensnote der Klägerin. Da das Prinzip der Bestenauslese gelte, habe sie keine Chance auf unbefristete Anstellung gehabt.

Das Urteil (Aktenzeichen 10 Ca 538/12) ist noch nicht rechtskräftig. Für die Entscheidung über eine Berufung will das Land die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.