2010 hatte die GEW mit dem Templiner Manifest den Aufschlag zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen gemacht. 2013 folgte das Aktionsprogramm zur Umsetzung und 2015 ein konkreter Gesetzentwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Am 21. April 2016 zog die GEW ihr Resümee: Es ist nicht alles gut, aber einiges besser. Auch Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wissenschaft diskutierten über die Zukunft der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft.
Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der GEW und Hochschulexperte, hob zu Beginn des 7. Follow-up-Kongresses zum Templiner Manifest am 21. April in Berlin hervor, dass die Rechtsposition der Beschäftigten durch die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gestärkt wurde. Allerdings blieben viele Verbesserungen nach wie vor vage. Das Ziel also, so Keller, sei klar: Die Umsetzung des Gesetztes muss aktiv begleitet werden!
Fünf-Punkte-Programm – Fünf Milliarden Euro notwendig
Im Rahmen des von der GEW beschlossenem Fünf-Punkte-Programms zur Durchsetzung des neuen Befristungsrechts in der Wissenschaft machte GEW-Vize Keller sich insbesondere für verlässliche Karrierewege stark: "Wir brauchen an den Universitäten zusätzlich 5.000 Tenure-Track-Professuren. Nur dann kann der Bedarf an zusätzlichen Hochschullehrerinnen und -lehrern gedeckt werden. Und nur so können Bund und Länder einen wirksamen Impuls für die Schaffung verlässlicher Karrierewege geben." Keller bezifferte die Kosten für die Professuren inklusive einer aufgabengerechten Ausstattung auf rund fünf Milliarden Euro. Vier Milliarden Euro mehr, als die von Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) versprochene eine Milliarde Euro für den geplanten Nachwuchspakt von Bund und Ländern. Wanka hatte zuvor angekündigt, 1.000 Tenure Track Stellen mit dem Nachwuchspakt schaffen zu wollen.
Basis für Kellers Forderungen sind Berechnungen von Dr. Anke Burkhardt vom Institut für Hochschulforschung Halle-Wittenberg, die sie unter dem Titel „Anforderungen an eine aufgaben- und qualitätsgerechte Ausstattung der Universitäten mit wissenschaftlichem Personal und Schlussfolgerungen für die Ausgestaltung eines Bund-Länder-Programms" vorstellte. Burkhardt belegte das persönliche Schicksal vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: Das Betreuungsverhältnis verschlechtere sich konstant, der Anteil befristet Beschäftigter erhöhe sich und der Anteil von Drittmitteln steige ebenfalls stetig. "Der staatliche Auftrag zu forschen und zu lehren wird zu 60 Prozent von Trägern und Dritten finanziert. Das schlägt sich in den Beschäftigtenverhältnissen nieder", so Burkhardt. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Zahl der Professuren an Universitäten von derzeit rund 24.000 bis zum Jahr 2026 auf rund 42.000 erhöht werden müsse – wenn das Betreuungsverhältnis zwischen Professuren und Studierenden von derzeit 1:70 auf 1:40 verbessert wird. Das hatte der Wissenschaftsrat bereits 2008 empfohlen.