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2. Follow-up-Kongress: Lizenz zum Befristen

Im Mittelpunkt des zweiten Follow-up-Kongresses zum Templiner Manifest stand das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Das WissZeitVG ist im April 2007 in Kraft getreten und regelt den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Im März 2007 hat die HIS Hochschulinformationssystem GmbH den Bericht zur Evaluation des WissZeitVG vorgelegt, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Auftrag gegeben hatte. Das Templiner Manifest - Ergebnis der 4. GEW-Wissenschaftskonferenz im September 2010 in Templin - macht sich u. a. für eine Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse in Hochschule und Forschung stark: "Daueraufgaben mit Dauerstellen erfüllen", heißt es in Ziffer 4 des Manifests. Ziffer 10 des Templiner Manifests enthält die Forderung nach Abschaffung der Tarifsperre im WissZeitVG, die den Gewerkschaften und Arbeitgebern untersagt, vom Gesetz abweichende Befristungsregelungen tarifvertraglich zu vereinbaren.

Stellvertretende DGB-Vorsitzende: Tarifsperre muss fallen

In ihrem Grußwort betonte die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ingrid Sehrbrock, dass Reformen in Bildung und Forschung nur mit den Beschäftigten möglich seien. Wenn es nicht bessere Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gebe, dann werde es schwierig, künftig gutes Personal für den Bereich der Wissenschaft zu motivieren. Sie begrüßte die GEW-Initiative Templiner Manifest und kündigte an, dass sich auch der DGB in seinem hochschulpolitischen Programm dem Thema Arbeitsplatz Hochschule annehmen werde. Der Programmentwurf werde derzeit erarbeitet. "Gute Arbeit und gute Wissenschaft sind zwei Seiten derselben Medaille" – diese Aussage des Templiner Manifests machte sich auch Ingrid Sehrbrock zu eigen. Sehrbrock kritisierte die "Doppelmoral" der Bundesregierung, einerseits die Ablehnung eines gesetzlichen Mindestlohns mit der Tarifautonomie zu begründen, andererseits durch Festhalten an der Tarifsperre des WissZeitVG die Tarifautonomie von Gewerkschaften und Arbeitgebern einzuschränken. Schließlich unterzeichnete die stellvertretende DGB-Vorsitzende als 7.000 Unterstützerin das Templiner Manifest für die Reform von Personalstruktur und Berufswegen in der Wissenschaft.

Das Templiner Manifest wirkt

Anschließend zeigte Andreas Keller in seiner Einführungsrede auf, wie das Templiner Manifest ein Dreivierteljahr nach der Wissenschaftskonferenz in Templin dank 7.000 Unterschriften für den "Traumjob Wissenschaft" zu wirken begonnen hat. Auf zwei Follow-up-Kongressen und über 40 Informations- und Diskussionsveranstaltungen vor Ort an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in ganz Deutschland sei das Templiner Manifest diskutiert worden, berichtete er. Das Templiner Manifest wirke auch politisch. Zwei Bundestagsfraktionen (Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen) hätten bereits Anträge zur Reform der Personalstruktur und Berufswege in der Wissenschaft vorgelegt, die erkennbar vom Templiner Manifest inspiriert seien. Auch die Länderparlamente diskutierten Reformen - exemplarisch zitierte Keller einen Antrag der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, der ausdrücklich auf das Templiner Manifest Bezug nimmt. Die neuen rot-grünen bzw. grün-roten Landesregierungen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hätten in ihren Koalitionsverträgen konkrete Maßnahmen zur Reform der Personalstruktur und Berufswege in der Wissenschaft vereinbart, mit denen sie zentrale Forderungen des Templiner Manifests aufgriffen. Die nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerin Svenja Schulze habe der GEW geschrieben, dass sie eine Bundesratsinitiative für eine Änderung des WissZeitVG auf den Weg bringen werde.

Rechtssicherheit, aber keine berufliche Sicherheit

Georg Jongmanns (Hochschul-Informations-System GmbH) präsentierte die Ergebnisse der Evaluation des WissZeitVG im Auftrag des BMBF. Dabei stellte Jongmanns zunächst die Rechtslage nach dem WissZeitVG dar. Er zeigte auf, wie unterschiedlich die Regelungen von den Hochschulen ausgelegt und angewandt werden: etwa hinsichtlich der Anrechnung von Beschäftigungszeiten nach dem Bachelorabschluss auf die Sechs-plus-sechs-Jahre-Regelung. Weiterer Befund: Die so genannte Familienkomponente des WissZeitVG wird kaum angewandt - nur 0,4 Prozent der an Hochschulen geschlossenen befristeten Arbeitsverträge und 1,6 Prozent an außerhochschulischen Forschungseinrichtungen stützen sich auf die Option, bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren die zulässige Befristungsdauer zu verlängern. Die von Jongmanns präsentierten Daten machen deutlich: Zeitverträge sind an den Hochschulen nicht die Ausnahme, sondern die Regel. 2009 waren 83 Prozent aller wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet beschäftigt. Das stellt einen erheblichen Anstieg dar, denn seit Mitte der achtziger Jahre bis zum Jahr 2005 hatte der Anteil noch stabil bei 74 bis 76 Prozent gelegen. Gleichzeitig sind die Vertragslaufzeiten extrem kurz: Über die Hälfte der Zeitverträge an Hochschulen und exakt die Hälfte der Zeitverträge an Forschungseinrichtungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Im Mittel beträgt die Laufzeit 12,3 Monate an Hochschulen und 14,3 Monate an den Forschungseinrichtungen. An Hochschulen komme man daher, so Jongmanns, bei einer zwölfjähriger Beschäftigung auf durchschnittlich elf Arbeitsverträge. Dem entsprechend sind nur 27 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Arbeitsplatzsicherheit zufrieden, während es in Bezug auf die Arbeitsinhalte 77 Prozent sind. Fazit aus Sicht von Georg Jongmanns: Das WissZeitVG habe sich auf der einen Seite im Sinne einer größeren Rechtssicherheit bewährt, auf der anderen Seite habe das WissZeitVG die Unsicherheit der beruflichen Perspektive von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nicht gemindert.

Betroffene berichten: Erfahrungen mit dem Gesetz "vor Ort"

Im Anschluss an die Vorstellung der Ergebnisse der Evaluation berichteten Betroffene, die als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder als Personalvertretende bzw. Gleichstellungsbeauftragte direkt mit dem WissZeitVG zu tun haben, über ihre Erfahrungen mit dem Gesetz.

Sarah Al-Heli ist Doktorandin an der Universität Mainz und in der Projektgruppe Doktorandinnen und Doktoranden der GEW aktiv. Sie beschrieb die Gewöhnung an die "Befristungskultur", die als normal angesehen wird, aber unproduktive Phasen in der wissenschaftlichen Laufbahn erzeuge. Dr. Sabine Beckmann ist promovierte Wissenschaftlerin (Postdoc) an der Hochschule Bremen. Sie legte dar, wie ein Großteil der zusätzlichen Aufgaben, die die Hochschulen zu bewältigen haben (etwa die steigenden Studierendenzahlen), durch befristete Beschäftigungsverhältnisse aufgefangen werden. Dr. Annette Hohe ist habilitierte Wissenschaftlerinnen und am Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau in Erfurt beschäftigt. Sie hat selbst inzwischen einen unbefristeten Vertrag, verdeutlichte aber ihre Schwierigkeiten, im Wettbewerb mit der Industrie qualifizierte Postdocs zu gewinnen. Sie hinterfragte, wie eigentlich in Forschung und Entwicklung in der Industrie Innovationen möglich seien, obwohl das WissZeitVG dort nicht gelte und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse die Regel seien.

Dr. Sybille Jung ist Gleichstellungsbeauftragte an der Universität des Saarlands und Vorstandsmitglied der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF). Sie machte vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen in Saarbrücken auf Widersprüche des WissZeitVG aufmerksam: etwa, dass halbe Stellen genauso bewertet werden wie Vollzeitstellen, oder dass die Familienkomponente bei Drittmittelbefristungen nicht vorgesehen ist.

Prof. Dr. Manfred Bölter ist Personalratsvorsitzender an der Universität Kiel. Er mahnte an, dass auch bei einer durch das WissZeirVG ermöglichten sachgrundlosen Befristung es eigentlich der Anstand gebiete, den Beschäftigten mitzuteilen, warum sie einen Zeitvertrag bekommen. Er beschrieb, wie unter den Bedingungen der Befristung mit immer kürzeren Vertragslaufzeiten die Gremienarbeit auf der Strecke bleibe und kritisierte, dass eine gezielte Personalentwicklung an den Hochschulen kaum stattfinde.

GEW-Vorschläge für die Reform des Gesetzes

Den zweiten Teil des Kongresses leitete Andreas Keller mit Vorschlägen zur Reform des WissZeitVG ein. Zunächst legte er dar, dass ein ausuferndes Befristungsunwesen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten) nicht nur die Interessen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verletze, sondern auch die Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung sowie die Qualität von Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanagement gefährde. Ziele einer Reform der Personalstruktur und Berufwege in Hochschule und Forschung im Sinne des Templiner Manifests müssen eine Erhöhung des Anteils unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse sein und die Festlegung von Mindeststandards für den Abschluss von Zeitverträgen, wo diese vertretbar seien. Außerdem bedürfe es eines Nachteilsausgleichs für benachteiligte Beschäftigtengruppen (z. B. Beschäftigte, die Kinder betreuen) sowie einer umfassenden Transparenz und Berechenbarkeit der Befristungsregelungen. Keller machte deutlich, dass der Bund auch im Bildungsföderalismus umfassende Handlungsmöglichkeiten habe. Als Drittmittelgeber könne er beispielsweise über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) für eine gezielte "Vergabepolitik" sorgen, die sicherstelle, dass bei der Vergabe von Drittmitteln an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden – etwa die Umsetzung der Empfehlungen der Europäischen Kommission für eine "Europäische Forschercharta" und einen "Kodex für die Einstellung von Forschern". Als Tarifpartner könne er für Verbesserungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVöD) eintreten, z. B. für die Zahlung einer Befristungszulage für befristet Beschäftigte, die zum einen den Arbeitgebern einen Anreiz für mehr Dauerverträge gebe und zum anderen den Betroffenen einen Risikoausgleich gewähre. Schließlich habe der Bund die Möglichkeit, das WissZeitVG zu ändern. Dafür machte Andreas Keller abschließend drei Vorschläge:

1. die Aufhebung der Tarifsperre

2. die Vorgabe von Mindestvertragslaufzeiten (in der Regel entsprechend der Laufzeit von Projekten, mindestens aber ein Jahr)

3. die verbindliche Ausgestaltung der Familienkomponente im Sinne eines Rechtsanspruchs von Beschäftigten, die Kinder betreuen, auf Vertragsverlängerung.

Abgeordneten-Diskussion: Bewegung bei allen fünf Fraktionen

Zu diesen Reformvorschlägen nahmen Vertreterinnen und Vertreter der fünf Fraktionen des Deutschen Bundestages Stellung: Dr. Stefan Kaufmann, MdB (CDU/CSU), Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB (SPD), Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann, MdB (FDP), Dr. Petra Sitte, MdB (Die Linke) und Krista Sager, MdB (Bündnis 90/Die Grünen). Roland Koch, Redakteur des Hochschulmagazins duz, moderierte die Diskussion.

Stefan Kaufmann: "Die Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zeigt, dass sich das Gesetz grundsätzlich bewährt hat. Deshalb möchte ich nicht alles ändern, aber über punktuelle Verbesserungen diskutieren." Ausdrücklich unterstützte er den Vorschlag von Andreas Keller, dass die Laufzeit der Zeitverträge an die Laufzeiten der jeweiligen Projekte angepasst werden solle. Die Verbesserung der Situation der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sei eines der Schwerpunktthemen seiner Fraktion für die zweite Hälfte der Legislaturperiode: Noch im Laufe des Jahres sollen konkrete Vorschläge gemacht werden. Kaufmann räumte ein, dass er sich mit seiner kritischen Position zur Tarifsperre im WissZeitVG in der Unionsfraktion noch nicht durchsetzen konnte. In der Fraktion gebe es die Sorge, dass es den Gewerkschaften ohne Tarifsperre gelingen könnte, Befristungen an den Hochschulen vollständig zu verhindern.

Ernst-Dieter Rossmann: "Die SPD fordert ein Personalaufbauprogramm für die Hochschulen von Bund und Ländern, das insbesondere auch 1.000 zusätzliche Juniorprofessuren vorsieht. Zudem sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie überall sonst auch mit Tarifverträgen von den Bestimmungen abweichen können, wenn sie es wollen. Die im Gesetz enthaltene Tarifsperre ist ein Fossil und gehört abgeschafft." Er kündigte einen Antrag seiner Fraktion zum Thema an, in dem sie sich für Mindestlaufzeiten von zwei Jahren bei Zeitverträgen (mit Ausnahmetatbeständen) und einem zusätzlichen Monat, der Übergänge und Abschlüsse abfedern solle, einsetze. Auch die DFG müsse bei der Vergabe von Mitteln Mindeststandards einfordern. Man habe hier auch aus den Erfahrungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gelernt. Rossmann trat für eine Kombination von gesetzlichen Mindeststandards (Änderung des WissZeitVG) und tarifvertraglichen Regelungen ein. Die Forderung nach einer verbindlichen Ausgestaltung der Familienkomponente hielt er für plausibel.

Martin Neumann: "Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz war ein erster Schritt in die richtige Richtung, denn es bedeutet die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an die wirklichen Bedürfnisse der Wissenschaft. Mittelfristig befürworten wir jedoch einen eigenen Wissenschaftstarifvertrag." Er kündigte außerdem eine Initiative der Bundesregierung für ein "Wissenschaftsfreiheitsgesetz" an. Es solle insgesamt möglichst wenige gesetzliche Regelungen geben, daher müsse auch die Tarifsperre zur Debatte stehen. Allerdings sollen dann aber auch keine gesetzlichen Mindeststandards geregelt werden. Neumann betonte die "nationale Verantwortung" für Bildung und Wissenschaft, weshalb sich die FDP nun auch für die Abschaffung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern im Grundgesetz einsetze.

Petra Sitte: "Wir wollen eine bessere Absicherung der Grundfinanzierung von Hochschulen über eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe. Zudem sollte es ein Anschubprogramm für 10.000 Tenure-Track-Stellen an den Hochschulen geben, um Wissenschaft als Beruf neben der Professur wieder zu ermöglichen." Der Bund solle nicht nur Geld an Wissenschaftsorganisationen weitergeben, sondern über Zielvereinbarungen Bedingungen formulieren, etwa gute Beschäftigungsbedingungen und Mindestlaufzeiten von Arbeitsverträgen: "Wo öffentliches Geld reingeht, da muss ein Fair-work-Siegel drauf." Sitte kritisierte, dass die mangelnde Grundfinanzierung zu permanenten Antragsverfahren und damit zu einer Unsicherheit für die Hochschulen führe; die Grundmittel würden zunehmend durch Drittmittel und Programmmittel verdrängt. Sie unterstützte die Forderung nach Aufhebung der Tarifsperre im WissZeitVG.

Krista Sager: "Die Aufhebung der Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist eine wichtige Maßnahme, um Fehlentwicklungen in den Personalstrukturen der Hochschulen entgegen zu wirken. Sie allein wird aber für mehr Dauerstellen und die Neujustierung der Personalstrukturen nicht ausreichen." Sie betonte, dass es darüber hinaus einer anderen Personalstruktur an den Hochschulen bedürfe, und warnte davor, dass gesetzliche Regelungen zu anderen Ergebnissen führen könnten, als der Gesetzgeber beabsichtigt habe. Tarifverträge als "lernende Systeme" seien daher bessere Instrumente als gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus machte sich Sager für Anreizsysteme stark, die zu mehr Dauerstellen führen. Die DFG solle Befristungszuschläge zahlen, damit das Risiko, das die Beschäftigten zurzeit allein tragen, gemindert wird.

Das Eisen schmieden, so lange es heiß ist

In seinem Fazit zum 2. Follow-up-Kongress stellte Andreas Keller erfreut fest, dass das Templiner Manifest bei allen fünf Bundestagsfraktionen Diskussionsprozesse im Sinne einer Reform von Personalstruktur und Berufswegen in Hochschule und Forschung angeregt habe. Vier der fünf Fraktionsvertreterinnen und Fraktionsvertreter (SPD, Linke, Grüne und FDP) hätten sich an diesem Tag explizit gegen die Tarifsperre des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ausgesprochen. Damit gebe es rechnerisch schon eine Bundestagsmehrheit für die Aufhebung der Tarifsperre. Er habe aus der Debatte gelernt, dass es tatsächlich auf eine mehrdimensionale Strategie zur Stabilisierung der Beschäftigung in der Wissenschaft ankomme: Neben gesetzliche Regelungen müssten tarifvertragliche Vereinbarungen und Anreizsysteme treten. Jetzt sei es wichtig, "das Eisen zu schmieden, so lange es heiß ist", so Keller abschließend. Er forderte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf, sich vor Ort an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie in den Ländern für den "Traumjob Wissenschaft" stark zu machen und auf konkrete Reformmaßnahmen von Regierungen und Parlamenten, Hochschul- und Institutsleitungen zu drängen.