
Über die Berechnung des / Vergleichsentgelts wird bei der / Überleitung das / Gehalt im Oktober 2005 bestimmt. Im Regelfall wird dieses irgendwo zwischen zwei / Entgeltstufen innerhalb der maßgeblichen / Entgeltgruppe der neuen / Entgelttabelle liegen. Da aber keiner durch die Systemumstellung weniger verdienen soll, wird dieses Gehalt als individuelle Zwischenstufe im Regelfall bis September 2007 weiter gezahlt. Im Oktober 2007 steigt man dann in die nächsthöhere Entwicklungsstufe der Entgelttabelle auf. Liegt das Vergleichsentgelt höher als der höchste Tabellenwert der Entgeltgruppe, so wird es zur / individuellen Endstufe.