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/ Jahrgang 2008
/ 02/2008
Beschäftigte sollen draufzahlenMit diesem Angebot setzen die Arbeitgeber ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel“, kommentierte GEW-Verhandlungsführerin Ilse Schaad das erste Arbeitgeberangebot vom 24. Januar. So begründen die Arbeitgeber ihr Angebot: Wir wollen uns wegen der gesellschaftlichen Entwicklung großzügig zeigen und bieten fünf Prozent an. Damit verlassen wir die üblichen Rituale an der Grenze dessen, was denkbar und vertretbar ist.
Die Kernpunkte des Angebots:
Die Folgen:
Auf eine Laufzeit von 24 Monaten bezogen, bekommen die Beschäftigten 2,15 Prozent mehr – es fehlt die soziale Komponente. Rechnet man die Arbeitszeiterhöhung in Lohnprozente um, so bedeutet das Arbeitgeberangebot einen Abschlag in Höhe von 2,5 Prozent für 2008 und 0,41 Prozent für 2009. Damit bezahlen die Beschäftigten ihre Entgelterhöhung selbst und müssen sogar noch drauflegen.
Weitere, im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und Überleitungsvertrag (TVöD/TV-Ü) noch nicht entgültig verhandelte Regelungsfelder (so genannte „Restanten“), zu denen bereits im Herbst 2006 eine grundsätzliche Einigung erzielt worden ist, sollen zeitgleich und gebunden an die Erhöhung der Arbeitszeit zum 1. Juli 2008 in Kraft treten, soweit sie unter Berücksichtigung des Zeitablaufs noch umzusetzen sind.
Bei Bund und Kommunen wird im Tarifgebiet Ost die Angleichung an 100 Prozent der Westentgelte für alle Beschäftigten, die Tabellenentgelt aus den Entgeltgruppen 1 bis 9 erhalten, zum 1. Januar 2008 vorgenommen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei den Kommunen erfolgt die Angleichung für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 nur, wenn diese nicht höher als in die Vergütungsgruppe V b eingruppiert sind. Die Angleichung bezieht sich auch auf die sonstigen Bezahlungsbestandteile und das Entgelt für Auszubildende und Praktikanten.
Das Arbeitgeberangebot ist auch deswegen für die Gewerkschaften nicht akzeptabel, weil eine soziale Komponente völlig fehlt. Zudem blendet es die Wiedereinführung der Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiege aus. Dadurch kassieren die Arbeitgeber bei neu eingestellten Erzieherinnen und Sozialpädagogen über zehn Prozent im Vergleich zum Niveau des sicher geltenden Bundesangestelltentarifvertrages.
Die Gewerkschaften halten an ihrer Forderung nach einer linearen Entgelterhöhung von acht Prozent, mindestens in Höhe von 200 Euro fest. Der Vertrag soll zwölf Monate laufen. Die Wiedereinführung der Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiege bleibt für sie unabdingbar.
Für die Lehrkräfte des Bundes, zum Beispiel an den Bundeswehrfachschulen, ist vereinbart worden, die Überleitung in das Recht des TVöD in der nächsten Verhandlungsrunde abschließend zu regeln.
Die Verhandlungen werden am 11./12. Februar 2008 fortgesetzt.
Peter Jonas, Referent GEW-Arbeitsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik, Ulf Rödde, E&W-Redaktionsleiter.