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Zweifel ausräumenDreh- und Angelpunkt des Bologna-Prozesses, der bis 2010 abgeschlossen sein soll, ist die europaweite Umstellung aller Studiengänge auf Bachelor- und Master-Abschlüsse. In Deutschland bestehen jedoch bei Studierenden und Arbeitgebern Zweifel an der Berufsbefähigung der Bachelor-Abschlüsse.
Nach dem zur London-Konferenz vorgelegten Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Kultusministerkonferenz (KMK) sind drei Jahre vor dem Abschluss des Bologna-Prozesses bundesweit 45 Prozent aller Studiengänge auf das zweistufige Bachelor-Master-System umgestellt.
Doch gerade die Bachelor-Abschlüsse werden noch nicht ausreichend akzeptiert – weder von den Studierenden noch in der beruflichen Praxis. Bei der Akkreditierung der neuen Studiengänge drängen daher die Vertreter der Gewerkschaften darauf, dass deren Berufsbefähigung nachgewiesen wird. In vielen Fachrichtungen wird ein Bachelor-Studium künftig nicht schon nach drei, sondern erst nach vier Jahren abgeschlossen werden können.
Solange die Zweifel nicht ausgeräumt sind, wäre es verantwortungslos, Studierende mit dem Bachelor-Zeugnis in der Tasche aus der Hochschule auf den Arbeitsmarkt zu drängen, wenn diese lieber ein Master-Studium anschließen möchten. Notwendig sind durchlässige Studienstrukturen, d. h. freier Zugang zum Master für alle Bachelor-Absolventen. Zugangsbeschränkungen durch Quote oder Note sind der falsche Weg. Falsch wäre es auch, die 100-prozentige Umstellung aller Studiengänge auf Bachelor und Master bis 2010 mit der Brechstange durchzusetzen. Die Bundesrepublik braucht eine Entschleunigung des Bologna-Prozesses, die den Hochschulen Zeit und Raum für eine qualitative Studienreform lässt, die von Lehrenden, Lernenden und der beruflichen Praxis gemeinsam entwickelt und getragen wird.
Dies zeigen auch die Erfahrungen mit der Neuordnung der lehrerbildenden Studiengänge. 2005 machte die KMK in Quedlinburg den Weg zu Bachelor und Master auch in der Lehrerbildung frei – allerdings ohne sich auf ein gemeinsames Konzept für die Reform dieses Bereiches zu verständigen. Keine zwei Jahre später werden die Kultusminister auf die Widersprüche ihres eigenen Beschlusses aufmerksam: In Quedlinburg war zwar vereinbart worden, dass sich die Studienzeiten nicht verlängern sollten – die allgemeinen KMK-Strukturvorgaben sehen indes einen Umfang von mindestens 300 ECTS-Kreditpunkten für eine Bachelor-Master-Kombination vor. Das entspricht einer Studiendauer von zehn Semestern.
Nach der Devise „kleine Kinder – kleines Studium, große Kinder – großes Studium“ bereitet die KMK jetzt eine Revision ihres Beschlusses vor: Für Lehrkräfte an Grundschulen und der Sekundarstufe I könnte ein verkürztes Master-Studium, womöglich sogar ein Bachelor-Studium ausreichen. Die aus dem vorletzten Jahrhundert stammende Hierarchisierung der Lehrerbildung soll also in den Europäischen Hochschulraum „hinübergerettet“ werden, obwohl die KMK mit ihren eigenen Strukturvorgaben eigentlich den „großen Master“, d. h. eine einheitliche Ausbildungsdauer für alle Lehrkräfte an Schulen nahelegt.
Die alte Hierarchie zwischen den Schularten und -stufen und ihren jeweiligen Pädagogen, deren Ausbildung und Bezahlung wird aber den Anforderungen an ein modernes Bildungssystem, das allen Kindern gleiche Bildungschancen vermitteln sollte, längst nicht mehr gerecht. Auch die Frage, für welchen Beruf eigentlich ein Bachelor in der Lehrerbildung qualifizieren soll, ist bis heute nicht befriedigend beantwortet worden.
Die Diskussion um den Bologna-Prozess muss sich – auch für die Lehrerbildung – endlich zur inhaltlichen Debatte um eine qualitative Studienreform weiterentwickeln.
Andreas Keller
(E&W 3/2007)