
Die GEW hat in einem ersten Schritt zur tariflichen Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse im Bereich der Wissenschaft im
/ TV-L wissenschaftsspezifische Regelnvereinbart, die auch in den TVöD übernommen werden müssen. Unter anderem gehören hierzu Regelungen über eine bessere Berücksichtigung von Zeiten einer einschlägigen Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung von neu einzustellenden Beschäftigten.