Warnstreiks sind ein vom Bundesarbeitsgericht legitimiertes Mittel, um Blockaden auf der Arbeitgeberseite zu lockern und daran zu erinnern, dass in Verhandlungen Ergebnisse erzielt werden sollen und nicht ausgesessen wird. Juristisch formuliert hört sich das aus dem Mund des BAG so an: „Der Zweck von Warnstreiks besteht darin, durch die Ausübung milden Drucks festgefahrene Tarifverhandlungen zu beleben oder auch die erstmalige Aufnahme von Tarifverhandlungen zu beschleunigen. Er entspricht damit dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel in besonderer Weise.“ (BAG 17.12.1976)