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01.06.2007

Von London nach Leuven

Vom 16. bis 18. Mai haben sich in London die europäischen Hochschulministerinnen und -minister zur 4. Bologna-Folge-Konferenz versammelt. Ziel des 1999 in Gang gesetzten Prozesses ist die Schaffung eines europäischen Hochschul- und Forschungsraums bis 2010. Auf der Londoner Konferenz hat man eine erste Bilanz gezogen und die Schwerpunkte bis zur 5. Folge-Konferenz festgelegt, die 2009 im belgischen Leuven stattfinden soll.
Zwischenbilanz im Bologna-Prozess

Originäres Ziel des Bologna-Prozesses ist, die Mobilität der Studierenden und des Personals im europäischen Hochschulraum zu fördern. Dass Mobilität nicht nur eine Frage der Angleichung der Studienstrukturen bedeutet, sondern auch eine soziale Dimension aufweist, wurde im unterzeichneten Kommunikee erneut unterstrichen. Die Minister haben sich in London verpflichtet, die bisher abstrakte Zielsetzung endlich mit konkreten Maßnahmen zu unterlegen sowie fundierte Daten vorzulegen. Die GEW wird darauf drängen, dass Bund und Länder diese Vereinbarung umsetzen und einen Aktionsplan zur sozialen Dimension von Mobilität vorlegen. Fragen wie Studiengebührenfreiheit oder Mitnahmemöglichkeit von Ausbildungsförderung, Stipendien und Sozialversicherungsansprüchen gehören dabei auf die Agenda.

Strittig: Qualitätssicherung

Im Vorfeld der Londoner Konferenz war bis zuletzt das Thema Qualitätssicherung strittig. Kontrovers war insbesondere der künftige Stellenwert der europäischen Ebene. Die Ministerkonferenz hat sich am Ende auf die Einrichtung eines europäischen Registers verständigt, in dem die national anerkannten Qualitätssicherungsagenturen erfasst werden. Soweit das Register zur Transparenz beiträgt, ist dies aus GEW-Sicht zu begrüßen. Kritisch zu sehen wäre indes, wenn damit ein erster Schritt zur Direkt-Akkreditierung von Studiengängen bei einer europäischen Behörde gemacht würde. Die GEW besteht auf den in Deutschland erreichten Standards für die Qualitätssicherung über den Akkreditierungsrat, da so die Beteiligung von Studierenden und Gewerkschaften gewährleistet ist. Alarmierend ist vor diesem Hintergrund, dass im Londoner Kommunikee zwar die Arbeitgeber, aber nicht mehr explizit die Gewerkschaften als Partner bei der Verbesserung der Berufsbefähigung der neuen Studiengänge benannt werden.

Promotion: dritte Phase

Die Promotion wurde im Londoner Kommunikee wiederum als dritte Phase des Studiums – nach Bachelor und Master – eingestuft. Die GEW hält dies für falsch: Sie sieht in der Promotion die erste Phase eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit. Heute vernachlässigten viele Universitäten die Betreuung ihres wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Hochschulen müssten – entgegen dieser Praxis – die Promovierenden durch Qualifizierungsangebote, etwa im Rahmen von fächerübergreifenden Graduiertenzentren, unterstützen. Darüber hinaus sollten sie auch die Qualität der Doktorandenausbildung sichern und entwickeln. All dies wäre möglich, ohne Promovierende zu Studierenden zu machen. Promovierende leisten einen eigenständigen Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung, ihre Arbeit ist daher auch angemessen zu honorieren.
Ein zentrales Element des Bologna-Prozesses ist die Etablierung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen. Der in London vorgelegte Bericht zu den Fortschritten in Deutschland fiel zwiespältig aus. Zwar melden die deutschen Hochschulen inzwischen 3075 Bachelor- und 2113 Master-Studiengänge. Diesen stehen aber 6034 traditionelle Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge gegenüber. Nur 12,5 Prozent der Studierenden sind bisher in den neuen Studiengängen immatrikuliert. Dennoch halten Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) und die Kultusministerkonferenz (KMK) am ehrgeizigen Ziel fest, bist 2010 alle Studiengänge auf Bachelor und Master umzustellen. Der DGB mahnt dagegen in seiner Neun-Punkte-Erklärung zur London-Konferenz, dass Zeitdruck nicht die Qualität und Akzeptanz der neuen Studiengänge gefährden dürfe. Denn nicht in allen Fachrichtungen seien die neuen Studiengänge bei Studierenden und in der beruflichen Praxis akzeptiert.
Vor diesem Hintergrund wäre es verantwortungslos, Studierende mit dem Bachelor-Zeugnis in der Tasche bereits jetzt auch gegen ihren Wunsch auf den Arbeitsmarkt zu schicken. Die GEW tritt daher für eine vollständige Durchlässigkeit beim Übergang vom Bachelor zum Master ein. Dieser Übergang dürfe – anders als es die KMK in Deutschland vereinbart hat – weder durch Quote noch durch Note beschränkt werden; Master-Studiengänge müssten endlich uneingeschränkt förderfähig nach dem BAföG werden.

Andreas Keller,
Leiter des Organisationsbereichs Hochschule und Forschung

(E&W 6/2007)

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