

Das Vergleichsentgelt ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung der individuellen Zwischen- bzw. Endstufe für übergeleitete Beschäftigte. In sie fließen von den Bestandteilen des Gehalts vom September 2005 ein:
Der Betrag des Vergleichsentgelts entspricht der individuellen / Zwischenstufe oder / Endstufe.
Bei / Teilzeitbeschäftigten wird das Vergleichsentgelt aus einer fiktiven Vollzeitbeschäftigung im September errechnet. Nachdem für Teilzeitbeschäftigte die individuelle Zwischen- bzw. Endstufe wie für Vollbeschäftigte ermittelt worden ist, wird das daraus erzielte Tabellenentgelt entsprechend des Teilzeitbeschäftigungsumfangs abgesenkt. Weitere Gehaltsbestandteile werden ggf. als / Besitzstandszulage weitergezahlt.
Falls nach altem Recht im Oktober 2005 eine Höherstufung (Stufe/Lebensaltersstufe) oder Höhergruppierung erfolgt wäre, so wird das Vergleichsentgelt berechnet, als sei diese schon im September erfolgt (siehe auch / Beispiele Überleitung).