Urabstimmung

 

Wird das Scheitern der / Tarifverhandlungen festgestellt, kann der Koordinierungsvorstand die Einleitung und Durchführung einer Urabstimmung beschließen. Dabei werden die von den Tarifverhandlungen betroffenen GEW-Mitglieder befragt, ob sie die Tarifforderung mit Hilfe eines Streiks durchsetzen wollen. Votieren mindestens 75 Prozent dafür, kann die Gewerkschaft zum Streik aufrufen. Eine Urabstimmung ist nach der Satzung der GEW für einen Streikaufruf nicht zwingend notwendig.
Kommt es nach einem Streik bzw. einer Urabstimmung zu einem Verhandlungsergebnis, soll erneut eine Urabstimmung durchgeführt werden. Das Verhandlungsergebnis ist angenommen, wenn mindestens 25 Prozent mit „Ja“ stimmen.


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