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/ Eingruppierung Sozial- und Erziehungsdienst
TätigkeitsmerkmalenDie Tätigkeitsmerkmale wurden weitgehend unverändert aus der Vergütungsordnung des BAT übernommen. Es gab keine Möglichkeit, mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) über neue, die bisherige Regelung aus dem Jahr 1991 ersetzende Tätigkeitsmerkmal zu verhandeln.
Somit muss man in den nächsten Jahren in Kauf nehmen, dass an vielen Stellen Unklarheiten auftreten werden.
Lediglich an zwei Stellen gab es Ergänzungen: Im Bereich der Sozialarbeit wurde ein neues Tätigkeitsmerkmal (S 14) vereinbart. Für Leitungen von Kindertagesstätten, von Kindertagesstätten für behinderte Kinder sowie von Erziehungsheimen gibt es neue Regelungen, die das Risiko der Herabgruppierung aufgrund sinkender Platzzahlen etwas abmildern.
Bei der Überleitung in die neue Entgeltordnung und die neue Entgelttabelle sind die Tätigkeitsmerkmale nur insoweit von Bedeutung, als es um die Überleitung in das neue Tätigkeitsmerkmal S 14 geht. Ansonsten wird die im Oktober bestehende Eingruppierung inhaltsgleich in die neue Entgeltstruktur und die neue Entgelttabelle übergeleitet.
Eine Neubewertung der Tätigkeit oder Überprüfung der Eingruppierung findet zu diesem Zeitpunkt nicht statt. Eine im Oktober 2009 praktizierte übertarifliche Eingruppierung wird auch in der neuen Entgeltordnung unverändert fortgesetzt.