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Unfallversicherung

 

Für Streikende besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft des Beschäftigungsbetriebs.
Streikhelfer können unter Umständen Versicherungsschutz bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft bekommen, die für den „Betrieb“ GEW – also die hauptamtlich Beschäftigten – zuständig ist. Dafür müssen sie im Streik Tätigkeiten ausüben, die üblicherweise auch von GEW-Beschäftigten geleistet werden. Das ist zum Beispiel Registrierung in Streiklokalen, Auszahlung der Streikunterstützung, Flugblattverteilen etc.


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