Nach langwierigen Diskussionen trat eine bemerkenswert breite wissenschaftspolitische Öffentlichkeit für einen „Wissenschaftstarifvertrag“ ein. Es war das erklärte Ziel der rot-grünen Bundesregierung, in ihrer zweiten Amtszeit zu tarifvertraglichen Regelungen zu kommen. Die damaligen Regierungsparteien und die FDP-Bundestagsfraktion sowie viele prominente WissenschaftspolitikerInnen wollten den „Wissenschaftstarifvertrag“. Der Wissenschaftsrat (WR) hat ihn empfohlen. Maßgebliche Wissenschaftsorganisationen und WissenschaftsvertreterInnen forderten ihn ebenso wie die Frauen- und Gleichstzellungsbeauftragten an Hochschulen in Deutschland (BuKoF) und die Arbeitsgemeinschaft der Betriebs- und Personalräte außeruniversitärer Forschungseinrichtungen (AGBR). Im Kleingedruckten zahlloser Positionspapiere, Empfehlungen, Stellungnahmen, Absichtserklärungen, Gremienprotokolle, Tagungsdokumentationen und Gesetzesanträge offenbarte sich jedoch ein unterschiedliches Verständnis vom sogeannten „Wissenschaftstarifvertrag“ bei den hochschulpolitischen AkteurInnen.
Claudia Kleinwächter hat die einschlägigen öffentlichen Äußerungen zum „Wissenschaftstarifvertrag“ in einer Chronik vom Jahr 2000 bis in die Gegenwart zusammengestellt.
Der Begriff „Wissenschaftstarifvertrag“ wurde meist als Schlagwort benutzt, nicht als terminus technicus zur Kennzeichnung einer bestimmten Vertragsform. Tarifvertragliche Regelungen für die Beschäftigten in Hochschule und Forschung sind grundsätzlich als Sparte im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) bzw. im neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)/ Tarifvertrag für die Länder (TV-L) oder als eigenständiger Wissenschaftstarifvertrag (WissTV) denkbar. Die Gewerkschaften favorisierten ein wissenschaftsspezifisches Sparten-Fenster im TVöD bzw. im TV-L.
Die Beschäftigungsverhältnisse im Wissenschaftsbetrieb sollen durch tarifvertragliche Regelungen auf eine neue Grundlage gestellt, bislang existierende gesetzliche Regelungen weitgehend ersetzt werden. Der Arbeitsplatz Hochschule und Forschung wird nur durch eine arbeitsrechtliche und soziale Absicherung sowie angemessene Vergütung der Beschäftigten attraktiver. Ein „Wissenschaftstarifvertrag“ soll für alle Beschäftigtengruppen im Wissenschaftsbetrieb gelten, d. h. für das wissenschaftliche und für das nichtwissenschaftliche Personal. Die Personalstruktur muss dabei aufgabengerecht modifiziert, die Zahl der unbefristeten Stellen deutlich erhöht werden. Für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen muss gleichermaßen Tarifbindung erreicht werden. Das gewerkschaftliche Ziel ist ein Flächentarifvertrag, keine standortspezifischen Lösungen durch Haustarifverträge; allerdings sind Modell- oder Pilotabschlüsse vorstellbar. Die konkreten Inhalte wurden von den Gewerkschaften seit den 1990er Jahren erarbeitet. Ein Arbeitgebervorschlag liegt seit April 2004 auf dem Tisch.
Die GEW-Projektgruppe „Arbeitsplatz Hochschule und Forschung“ (ProG Arbeitsplatz HuF) hat „Frequently Asked Questions“ (FAQs) zum „Wissenschaftstarifvertrag“ gesammelt und beantwortet sie. Die Antworten basieren auf den „GEW-Eckpunkte(n) zur Notwendigkeit und zum Inhalt tarifvertraglicher Regelungen für die Beschäftigen in Hochschule und Forschung“ vom 15.04.2004. Dieses Positionspapier wurde ebenfalls von der GEW-Projektgruppe „Arbeitsplatz Hochschule und Forschung“ erarbeitet und von der Großen Tarifkommission der GEW beschlossen.
Die Aktivitäten der GEW haben maßgeblich dazu beigetragen, dass im Rahmen der Verhandlungen für eine Neuordnung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst im März 2004 gesonderte Beratungen für den Hochschul- und Forschungsbereich aufgenommen wurden. Neben den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes forderten auch Fachgesellschaften und Berufsverbände die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf, tarifvertragliche Regelungen für die Wissenschaft zu vereinbaren. Im Oktober und November 2005 sowie im Januar 2006 hat es drei Gesprächsrunden zwischen den Tarifpartnern gegeben, um die wissenschaftsspezifischen Regelungstatbestände auszuloten. Während der Streikaktionen 2006 wurden die Gespräche zunächst ausgesetzt. Am 09.03.2006 hat ein viertes Treffen stattgefunden, bei dem Kompromisse erzielt wurden. Letztlich sind für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in einem „Besonderen Teil Wissenschaft“ des TV-L weitergehende Regelungen getroffen worden, um die Spezifika wissenschaftlichen Arbeitens zu berücksichtigen. Im TVÖD gibt es solche Regelungen dagegen noch nicht. In der 2007 vom Vorstandsbereich Hochschule und Forschung der GEW gemeinsam mit dem Arbeitsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik herausgegebenen Broschüre „Was sind Forschung und Lehre wert?“ werden Positionen für die Ausgestaltung der Entgeltordnung von TVÖD und TV-L sowie zum Leistungsentgelt zur Diskussion gestellt.
In ihrem vom Gewerkschaftstag 2009 beschlossenen wissenschaftspolitischen Programm bekräftigt die GEW, dass sie zum Grundsatz des Flächentarifvertrages für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch an Hochschulen und Forschungseinrichtungen steht. Die GEW fordert die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf alle Beschäftigtengruppen einschließlich der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wissenschaftlichen Hilfskräfte und studentischen Beschäftigten. In diesem Rahmen tritt die GEW für wissenschaftsadäquate Regelungen ein, die den besonderen Anforderungen der Arbeit in Hochschule und Forschung Rechnung tragen. Die GEW fordert darüber hinaus ein einheitliches Arbeits- und Dienstrecht, das auch die Unterschiede zwischen Angestellten- und Beamtenstatus überwindet.
Universität Duisburg, Personalrat
// HRK: Gemeinsamer Manteltarifvertrag für die Hochschulen und die Universitätsklinika (Diskussionspapier, 7.4.2005)
Universität Bonn, Personalrat
// HRK: Gemeinsamer Entgelttarifvertrag für die Hochschulen und die Universitätsklinika (Diskussionspapier, 7.4.2005)