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03.11.2009

Traum vom Schuldienst: zugewanderte Lehrkräfte

Sie sind ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, viele mit langjähriger Berufs­erfahrung. Doch nur wenige zugewanderte Lehrkräfte finden den Weg in deutsche Schulen.

Zhanna Gitlevich steht kurz vor dem Ziel. Wenn die 38-jährige Russin im November ihr zweites Staatsexamen besteht, wird sie sehr wahrscheinlich ab Februar 2010 an einer nordrhein-westfälischen Realschule Mathematik und Informatik unterrichten. Mit Zukunftsperspektive und nach Tarif bezahlt. Das ist nicht selbstverständlich. Die ausgebildete Leh­rerin gehört zu den rund 800 000 zugewanderten Akademikerinnen und Akademikern, deren Abschlüsse in Deutschland nicht anerkannt werden. Die meisten gehen deshalb geringer qualifizierten Tätigkeiten nach.

Zhanna Gitlevich kam vor sechs Jahren als Flüchtling nach Deutschland, im Gepäck Urkunden und Zertifikate über ihr fünfjähriges Hochschulstudium. In ihrer neuen Heimat wurden nur die zwei Studienfächer anerkannt, der Abschluss selbst war wertlos. Sie bezog Arbeitslosengeld II, lernte Deutsch und absolvierte ein einjähriges Praktikum in einer Sprachenschule.

Damit sich zugewanderte Lehrkräfte für den Schuldienst bewerben können, müssen sie sehr gute Deutschkenntnisse vorweisen und sich in Pädagogik und Didaktik für den Unterricht an deutschen Schulen fit machen. Gitlevich hatte Glück, dass sie in Nordrhein-Westfalen lebt. Hier bereitet die Otto Benecke Stiftung e. V., die im Auftrag der Bundesregierung arbeitet, zugewanderte Lehrerinnen und Lehrer mit ALG II-Bezug in einer zwölfmonatigen Qualifizierungsmaßnahme auf die Sprachprüfung vor. Mit insgesamt 20 Teilnehmenden aus den ehemaligen Sowjetstaaten, dem Irak und Kosovo drückte Gitlevich in Bochum noch einmal die Schulbank, büffelte Entwicklungspsychologie und deutsche Grammatik. An der Ruhr-Universität besuchte sie Didaktik-Seminare für Physik und Informatik. Über 70 Prozent der Teilnehmenden bestanden die Abschlussprüfung – und hatten damit ein vollständig anerkanntes, erstes Staatsexamen erworben.

Dickicht an Regelungen

Das nordrhein-westfälische Modellprojekt für zugewanderte Lehrkräfte mit Mangelfächern ist in dieser Form deutschlandweit einmalig. Denn wer will, dass sein Lehrerexamen in Deutschland anerkannt wird, stößt auf ein Dickicht an Regelungen, die sich von Bundesland zu Bundesland erheblich unterscheiden können. „Die Ansprüche an eine Lehrerausbildung sind sehr hoch“, bestätigt Katharina Koch, die für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Anerkennungsverfahren für Lehrkräfte untersucht hat. „In Deutschland sind in der Regel zwei Unterrichtsfächer obligatorisch, in den meisten Ländern studieren künftige Pädagogen jedoch nur ein Fach. Auch durch die Unterteilung in das erste und zweite Staatsexamen nach dem Referendariat sind die Ausbildungen schwer zu vergleichen.“ Genau darin liegt die Problematik des Anerkennungsverfahrens: Danach dürfen keine wesentlichen Unterschiede in der Ausbildung zwischen Herkunftsland und der Bundesrepublik bestehen.

Aufgrund der miserablen Aussichten, eine Anerkennung zu erhalten, versuchen es viele Zugewanderte erst gar nicht. Während Spätaussiedler und EU-Bürger einen Rechtsanspruch auf das Anerkennungsverfahren haben, dürfen Nicht-EU-Bürger dieses in einigen Bundesländern nicht einmal beantragen. Auch Anpassungsmaßnahmen, bei denen die Teilnehmenden zum Teil sogar finanzielle Unterstützung bekamen, oder individuelle Eignungsprüfungen werden ihnen häufig verwehrt.

„In der Realität erfolgt meist eine Teilanerkennung. Das kann zu ganz unterschiedlichen Konsequenzen führen. Manchmal muss lediglich das Referendariat, oft müssen jedoch auch Teile des Lehramtsstudiums nachgeholt werden“, so Koch vom Bundesamt. Das zweite Fach muss in jedem Fall zusätzlich neu studiert werden, was sich viele Zuwanderer finanziell nicht leisten können. Häufig erscheint dann die Anstellung als „Aushilfslehrer“ mit nur einem Fach der einzige Ausweg zu sein: stundenweise, zeitlich befristet und schlechter bezahlt.

Dass an deutschen Schulen ein eklatanter Mangel an Lehrkräften mit Migrationshintergrund herrscht, ist allgemeiner Konsens. „Die Kolleginnen und Kollegen sind Vorbilder für eine gelungene Integration, für das Leben mit zwei kulturellen Hintergründen“, bestätigt An­dreas Meyer-Lauber, GEW-Vorsitzender in Nordrhein-Westfalen. Generell kritisiert er jedoch die vermehrte Einstellung von „Hilfslehrern“ – ob mit oder ohne Migrationshintergrund –, die „schlechter qualifiziert und schlechter bezahlt“ sind. „Mittelfristig muss an den Schulen jeder Kollege, jede Kollegin das zweite Staatsexamen haben.“
Darauf will die Otto Benecke Stiftung demnächst auch zugewanderte Lehrerinnen und Lehrer in Bayern und Niedersachsen vorbereiten. Der Traum vom Schuldienst könnte dann auch für sie in greifbare Nähe rücken.

Michaela Ludwig,
agenda fotografen und journalisten

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