
Teilzeitbeschäftigungen haben in den letzten 20 Jahren kontinuierlich zugenommen. Dies gilt besonders im Bereich pädagogischer und wissenschaftlicher Berufe.
Nicht immer beruht die Teilzeitbeschäftigung auf der Entscheidung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin. Lehrkräfte in den östlichen Ländern sind zur Sicherung der Beschäftigung auf Grundlage von Vereinbarungen oder Tarifverträgen mit der GEW nahezu flächendeckend in Teilzeit.
Bei der / Überleitung von Teilzeitbeschäftigten wird das / Vergleichsentgelt zunächst berechnet, als wären sie Vollzeit beschäftigt, und anschließend wieder entsprechend der vereinbarten Teilzeitquote geteilt.
Entsprechend wird auch die / Jahressonderzahlung anteilig gezahlt. Bei der Zuordnung zu und beim Aufstieg in den / Entgeltstufen werden Teilzeitphasen so wie Vollzeitphasen gewertet.