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Teilzeit

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Teilzeitbeschäftigungen haben in den letzten 20 Jahren kontinuierlich zugenommen. Dies gilt besonders im Bereich pädagogischer und wissenschaftlicher Berufe.

Nicht immer beruht die Teilzeitbeschäftigung auf der Entscheidung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin. Lehrkräfte in den östlichen Ländern sind zur Sicherung der Beschäftigung auf Grundlage von Vereinbarungen oder Tarifverträgen mit der GEW nahezu flächendeckend in Teilzeit.

Bei der Überleitung von Teilzeitbeschäftigten wird das Vergleichsentgelt zunächst berechnet, als wären sie Vollzeit beschäftigt, und anschließend wieder entsprechend der vereinbarten Teilzeitquote geteilt.

Entsprechend wird auch die Jahressonderzahlung anteilig gezahlt. Bei der Zuordnung zu und beim Aufstieg in den Entgeltstufen werden Teilzeitphasen so wie Vollzeitphasen gewertet.


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