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TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder)

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Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), in der alle Bundesländer außer Berlin und Hessen Mitglieder sind, ist der Arbeitgeberverband, dem im Wesentlichen die Länder angehören. Er vertritt diese in den Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Nur die TdL und nicht das einzelne Bundesland bzw. andere TdL-Mitglied kann die bundesweiten Tarifverträge für den öffentlichen Dienst kündigen. Davon hat die TdL 2003 und 2004 Gebrauch gemacht, indem sie die Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeldtarifverträge und im Westen die Arbeitszeitregelungen gekündigt hat (Nachwirkung).

Inzwischen wurde mit der TdL ein Tarifvertrag für die Mitgliedsländer (TV-L) abgeschlossen, außerdem wurde – wie beim TVöD – ein Übergangsrecht vereinbart, dass vom 1. November.2006 bis zum 1. November.2008 gilt. Bis dahin soll die neue Entgeltordnung vereinbart sein.


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