Am 13. September 2005 haben die Gewerkschaften sowie Bund und Kommunen den neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) unterzeichnet. Das neue Tarifrecht gilt seit dem 1. Oktober 2005 für alle Arbeitnehmer von Bund und Kommunen und löst den seit 1961 geltenden Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) ab.
ABC des TVöD
Seit 1. Oktober 2005 gilt für den Bereich Bund und Kommunen der TVöD. Grundlegend geändert haben sich nicht nur das bisherige Tarifsystem in diesen Bereichen , sondern auch Begriffe, die 40 Jahre lang die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer/innen und Arbeitgebern bestimmt haben. / mehr...
10.06.2010 - TVöD: Neue Altersteilzeit – Wer darf noch?
Mit dem Tarifabschluss vom 27. Februar 2010 mit Bund und Kommunen wurde eine stark abgespeckte Fortführung der Altersteilzeit vereinbart. Das hat viele Hoffnungen geweckt, die voraussichtlich in vielen Fällen nicht erfüllt werden. Wer hat noch Anspruch? Wie sind Bezahlung und Arbeitszeit geregelt? Wer oder was ist FALTER?
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20.10.2009 - Betriebliche Gesundheitsförderung erstmals tarifvertraglich geregelt
Am 1. November 2009 tritt eine tarifvertragliche Regelung für die betriebliche Gesundheitsförderung im Sozial- und Erziehungsdienst in Kraft. Damit werden erstmals Ansprüche der Beschäftigten und betriebliche Verfahren im Bereich pädagogischer und sozialer Berufe geregelt.
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Eingruppierung Sozial- und Erziehungsdienst
Mit monatelangen Streiks haben die Erzieherinnen und Erzieher im öffentlichen Dienst der Kommunen eine neue Entgeltordnung durchgesetzt. Damit konnten die massiven Verschlechterungen, die durch den Wegfall der Bewährungsaufstiege entstanden waren, ausgeglichen werden. Für die überwiegende Zahl der Beschäftigten gab es zudem Einkommenssteigerungen. Die neuen Regelungen traten im November 2009 in Kraft. / mehr...
19.09.2005 - TVöD für Lehrkräfte bei Bund und Kommunen
Lehrkräfte, die beim Bund oder bei einem kommunalen Arbeitgeber am 30. September angestellt sind, werden zum 1. Oktober 2005 in den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) übergeleitet. Für die nach dem 30. September 2005 neu eingestellten Lehrkräfte gilt der TVöD von Anfang an. Eine Überleitung erfolgt hier nicht.
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Leistungsbezahlung
Seit 2007 erhalten Beschäftigte, die nach TVöD bezahlt werden, zusätzlich zum Gehalt ein Leistungsentgelt.. Der TVöD setzt allerdings nur einen Rahmen, die genauen Bestimmungen zur Leistungsbezahlung (wer bekommt wann wie viel) muss jeweils vor Ort durch einvernehmliche Betriebs- oder Dienstvereinbarungen geregelt werden. / mehr...
Regelungen TVöD
Aktuelle Entscheidungen und Entwicklungen im Tarifbereich öffentlicher Dienst für Kommunen und Bund (TVöD) / mehr...
14.09.2005 - TVöD kompakt: Das bringt das einheitliche Tarifrecht für Bund und Kommunen
Am 13. September 2005 haben die Gewerkschaften sowie Bund und Kommunen den neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) unterzeichnet. Das neue Tarifrecht gilt ab dem 1. Oktober für alle Arbeitnehmer von Bund und Kommunen und löst den seit 1961 geltenden Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) ab.
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VBL/Zusatzversorgung
Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist das größte Betriebsrentensystem in Deutschland. Der Tarifvertrag Altersvorsorge (ATV) regelt, dass alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst hier einen Anspruch auf Betriebsrente erwerben. Durchgeführt wird dies bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie vielen kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen. / mehr...