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Tarifvertrag der Länder

Am 1. November 2006 trat der der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Kraft. Er gilt für die Beschäftigten der Länder - mit Ausnahme von Hessen, das seit 2009 über einen eigenen Tarifvertrag verfügt. Berlin hat 2010 einen Angleichungstarifvertrag zum TV-L abgeschlossen. Der TV-L ist ein tiefer Einschnitt: Zum einen wurde auch im Länderbereich der alte BAT abgelöst. Zum zweiten bekam die GEW die Zusage, erstmals in der deutschen Geschichte tarifliche Eingruppierungsregelungen für Lehrkräfte zu verhandeln.
  Aktuelles zum TV-L
 
Der Tarifvertrag für die Länder (TV-L) löst im Bereich der Bundesländer den alten BAT ab. Er orientiert sich eng an dem ein Jahr zuvor mit Bund und Kommunen abgeschlossenen "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)", weist aber als eigenständiger Tarifvertrag eine Reihe von Besonderheiten auf. / mehr...


ABC des TV-L

MIt dem Kleinen ABC des TV-L hat die GEW direkt nach dem Tarifabschluss 2006 kurz und verständlich die die wichtigsten Begriffe und die Systematik der Überleitung der Beschäftigten erläutert. Im August 2008 ist die zweite Auflage mit einigen Änderungen erschienen.  / mehr...


29.11.2011  -  Neues Eingruppierungsrecht für den Länderbereich

Nach mehr als zweijährigen Verhandlungen gibt es für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und Berlin ein neues tarifliches Eingruppierungsrecht. Es tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft. Für Hessen, das kein TdL-Mitglied ist, müssen noch gesonderte Verhandlungen geführt werden. Das neue Eingruppierungsrecht beruht auf der in der Tarifrunde 2011 erzielten Einigung. In dieser waren die Eckpunkte einer Entgeltordnung vereinbart worden, allerdings ohne tarifliche Regelungen zur Eingruppierung von Lehrkräften.  / mehr...


Entgeltordnung Schulen und Hochschulen
 
Fast drei Jahre nach Einführung des TV-L sollen nun auch die alten Eingruppierungsregelungen des BAT durch eine neue Entgeltordnung ersetzt werden. Dabei wird erstmals auch die Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen und Hochschulen tarifvertraglich geregelt. ebenso lang währt auch schon die Diskussion in der GEW um die Forderungen zur Eingruppierung. / mehr...


Sonderregelungen für Lehrkräfte

Lehrkräfte stellen die größte Einzelgruppe unter den Beschäftigten der Länder dar. Unter Federführung der GEW konnten jetzt erstmals tarifvertragliche Regelungen für die Besonderheiten dieser Gruppe vereinbart werden.  / mehr...


Sonderregelungen für Beschäftigte in der Wissenschaft im TV-L

Für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind in einem „Besonderen Teil Wissenschaft“ des TV-L weitergehende Regelungen getroffen worden, um die Spezifika wissenschaftlichen Arbeitens zu berücksichtigen. Das war eine alte Forderung der GEW, auch wenn die GEW nicht in allen Fragen ihre Forderungen durchsetzen konnte.  / mehr...


VBL / Zusatzversorgung
 
Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist das größte Betriebsrentensystem in Deutschland. Der Tarifvertrag Altersvorsorge (ATV) regelt, dass alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst hier einen Anspruch auf Betriebsrente erwerben. Durchgeführt wird dies bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie vielen kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen. / mehr...


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