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Tarifvertrag

 

Ein Tarifvertrag ist der für einen bestimmten Zeitraum ausgehandelte und schriftlich fixierte Vertrag zwischen Gewerkschaft(en) und Arbeitgeberseite.
Im Tarifvertragsrecht wird jeweils eine Laufzeit für die Tarifverträge vereinbart. Im öffentlichen Dienst gibt es verschiedene Tarifverträge. / TVöD und / TV-L sind auf Dauer angelegt und regeln allgemeine Fragen („Manteltarifrecht“). Die Entgelttabellen finden sich in Anhängen und sind separat kündbar. Daneben gibt es weitere Tarifverträge zu Sonderthemen wie Zusatzversorgung oder Praktikanten.
Ein Tarifvertrag gilt rechtlich gesehen nur für Gewerkschaftsmitglieder. In der Praxis werden Nichtorganisierte gleichgestellt, nicht zuletzt, um zu verhindern, dass sie der / Gewerkschaft beitreten.


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