Tarifverhandlungen

 

Mit dem Auslaufen bzw. der fristgerechten Kündigung eines / Tarifvertrags werden Verhandlungen der Tarifvertragsparteien aufgenommen, um einen neuen Tarifvertrag abzuschließen. Tarifverhandlungen sind das Kerngeschäft einer / Gewerkschaft. In ihnen wird über die Bezahlungs- und Arbeitsbedingungen entschieden, unter den GEW-Mitglieder arbeiten.
Die Forderung für die Tarifverhandlungen wird von der zuständigen Tarifkommission (/ Große Tarifkommission, / Bundestarifkommission – BTK) entwickelt und vom Koordinierungsvorstand beschlossen. Gleichzeitig wird die Verhandlungskommission benannt. Die Tarifkommission empfiehlt auch die Annahme eines Ergebnisses bzw. die Feststellung des Scheiterns, den Beschluss fasst der Koordinierungsvorstand. Im Fall des Scheiterns kommt es ggf. zu / Schlichtung, / Urabstimmung und / Streik.


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