Startseite


 
 
 
 
 
 
 
 

Tariferhöhung

 

Durch Lohn-, Gehalts- oder Entgelttarifverträge vereinbarte Erhöhung der tariflichen Grundvergütungen. Die Tariferhöhung kann verschiedene Formen bzw. Komponenten einhalten: einheitliche („lineare”) prozentuale Erhöhung, Sockelbetrag, Festbetrag, Mindestbetrag, Pauschalzahlung, Einmalzahlung. Die tarifliche Abschlussrate kann zu einer jahresbezogenen Tariferhöhung umgerechnet werden. Eine solche kalenderjährliche Erhöhung bringt die Steigerung der durchschnittlichen tariflichen monatlichen Grundvergütung eines Jahres gegenüber der durchschnittlichen tariflichen monatlichen Grundvergütung des Vorjahres zum Ausdruck.


/ zum Seitenanfang