Der TVöD „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ wurde 2005 mit Bund und kommunalen Arbeitgebern abgeschlossen und bildet ein einheitliches Tarifrecht für die Arbeiter und Angestellten bei Bund und Kommunen. Für die Angestellten ersetzt er den Bundesangestelltentarifvertrag BAT / BAT-O. Die Überleitung der über den 1. Oktober 2005 hinaus Beschäftigten in das neue Tarifrecht ist im Überleitungstarifvertrag TVÜ geregelt. Noch nicht im TVöD enthalten ist die Entgeltordnung, die die Zuordnung der Tätigkeiten zu den Entgeltgruppen regelt. Sie wird in den nächsten Jahren verhandelt. Bis dahin gilt das alte Eingruppierungsrecht weiter.
Die Bundesländer haben den TVöD nicht mit abgeschlossen. Dort gilt der / TV-L.