
Die Abkürzung TVöD steht für „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“. Durch diesen Tarifvertrag soll auch im öffentlichen Dienst die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten aufgegeben werden. Auch die vielen Einzeltarifverträge über Zulagen, Sonderzahlungen etc. sollen in den TVöD integriert werden. Weitere Tarifverträge, wie die Altersvorsorgetarifverträge und der Tarifvertrag zur Altersteilzeit bleiben dagegen neben dem TVöD bestehen. Die / Entgeltordnung, die eigentlich 2007 Teil des TVöD werden sollte, muss noch verhandelt werden, da die Arbeitgeber die Aufnahme der Verhandlungen blockiert haben. Das fehlende neue Eingruppierungsrecht führt wegen der weggefallenen Aufstiege insbesondere bei neu eingestellten und übergeleiteten Beschäftigten, für die die Besitzstandsregelungen des jeweiligen TVÜ nicht greifen, zu teilweise erheblichen Einkommensverlusten gegenüber dem BAT. Ziel der GEW ist es , für die Zeit bis zum In-Kraft-Treten des neuen Eingruppierungsrechts die Aufstiege für alle Beschäftigten wieder zu „reaktivieren“.