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10.03.2009

Sozialer Dialog

Die EU fördert den sozialen Dialog zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern und unterstützt die Einrichtung sektoraler Dialoge in Industrie- und Dienstleistungsbranchen. Im Bildungswesen soll der europaweite Dialog im Jahr 2010 beginnen.

Mit der Gründung eines europäischen Arbeitgeberverbandes Bildung (EFEE) wurde im Februar 2009 die Voraussetzung geschaffen, dass auch im Bildungswesen als einem der letzten wichtigen Dienstleistungssektoren ein europaweiter sozialer Dialog entstehen kann. Auf einer gemeinsamen Konferenz von EFEE und den im EGBW zusammengeschlossenen europäischen Bildungsgewerkschaften im September 2009 in Brüssel wurde ein gemeinsamer Antrag zur Einrichtung eines Komitees zum sektoralen Dialog Bildung an die EU-Kommission vereinbart. Die GEW unterstützt den europäischen Dialog und sieht darin eine Chance, die Arbeitsbedingungen an Schulen und Bildungseinrichtungen zu verbessern, die Professionalität von Erzieherinnen und Lehrkräften zu sichern und europaweite Standards im Bildungswesen zu setzen.

Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog
Nachdem die EU-Kommission im Jahr 1998 die Einrichtung von Ausschüssen des sektoralen Dialogs der Sozialpartner auf europäischer Ebene ermöglicht hat, sind bisher etwa vierzig solcher Ausschüsse entstanden. Die Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog werden unter Wahrung der Autonomie der Sozialpartner eingerichtet und von der EU-Kommission auf Antrag anerkannt und gefördert. Gewerkschaften und Arbeitgeber, die auf europäischer Ebene am sozialen Dialog teilnehmen wollen, müssen sektor- oder berufsspezifisch arbeiten und über eine repräsentative Organisationsstruktur auf europäischer Ebene und in den EU-Mitgliedsstaaten verfügen. Sie müssen anerkannter Bestandteil des Systems der Arbeitsbeziehungen in den Mitgliedsstaaten sein und Vereinbarungen aushandeln können.

Europaweite Standards
Die Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog bestehen aus jeweils zwei Vertretern der Sozialpartner pro EU-Mitgliedsland. Jeder Ausschuss legt seine eigene Geschäftsordnung und sein Arbeitsprogramm fest. Die Ausschüsse treten mindestens einmal pro Jahr zu einer Vollversammlung zusammen. Die Sozialpartner können gemeinsame Erklärungen und Empfehlungen zu Einzelthemen abgeben. Die EU-Kommission kann Vereinbarungen des sozialen Dialogs in EU-Richtlinien aufnehmen und europaweite Standards festlegen. Existiert ein Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog, so ist die EU-Kommission verpflichtet, diesen in allen Fragen zu konsultieren, die die Branche betreffen. Ein europäischer sozialer Dialog im Bildungswesen wäre ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zur Verbesserung der Bildungssysteme in der EU. Es ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission den Antrag der Sozialpartner auf Einrichtung eines Komitees anerkennen und der sektorale Dialog Bildung in Europa im Jahr 2010 beginnen kann.

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