Der DGB-Bundeskongress hat 1998 beschlossen, dass die Mitgliedsgewerkschaften Streikbeschlüsse gegenseitig anerkennen. In der Praxis bedeutet das: Wenn Mitglieder einer nicht streikführenden Gewerkschaft in den Arbeitskampf durch Beteiligung am Streik oder Aussperrung einbezogen werden, erhalten sie von ihrer Gewerkschaft Streikunterstützung.
Im öffentlichen Dienst haben die dort vertretenen DGB-Gewerkschaften – neben der GEW sind das ver.di, GdP und IG BAU – formale Abkommen über ein gemeinsames Vorgehen als Tarifgemeinschaft beschlossen. Einbezogen ist auch die nicht zum DGB gehörende dbb-Tarifunion im deutschen Beamtenbund.