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Sofortprogramm für den Lehrerinnen- und Lehrernachwuchs

Die Bundesrepublik steuert auf einen massiven Lehrerinnen- und Lehrermangel zu. Am 5. März 2011 bzw. am 13. November 2010 beschloss der GEW-Hauptvorstand daher ein „Sofortprogramm für den Lehrerinnen- und Lehrernachwuchs“ für die erste bzw. zweite Phase der LehrerInnenbildung.

Nach Prognosen der OECD können nur 60 von 100 der in den Ruhestand tretenden Pädagoginnen und Pädagogen durch Nachwuchskräfte ersetzt werden. Diese Prognosen werden von Berechnungen des Bildungsforschers Klaus Klemm bestätigt, die er im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung
vorgenommen hat: Demnach fehlen bis 2020 allein in den fünf norddeutschen Bundesländern jährlich bis zu 3.200 von insgesamt 7.200 benötigten Nachwuchslehrkräften.

Erste Phase:

Kapazitäten ausbauen, Masterstudium öffnen, Attraktivität erhöhen

Am 5. März 2011 schlug die Bildungsgewerkschaft GEW in Erweiterung ihres Hauptvorstandsbeschlusses vom November 2010 (siehe folgender Teil dieser Seite) folgende Maßnahmen eines „Sofortprogramm für den Lehrerinnen- und Lehrer nachwuchs“ für die erste Phase der Lehrerinnen- und Lehrerbildung vor (vollständige Fassung siehe rechts):

1. Kapazitäten ausbauen

Die Studienplätze in der LehrerInnenbildung sind im Zuge eines bedarfs- und nachfragegerechten Ausbaus der Hochschulen auszubauen. Ziel ist, dass alle Studierwilligen ohne Verzögerungen einen Studienplatz erhalten. Heute müssen so viele junge Menschen eine Ausbildung aufnehmen können, dass morgen ausreichend Nachwuchs-Lehrkräfte zur Verfügung stehen, um die in den Ruhestand gehenden Kolleginnen und Kollegen zu ersetzen.
Dazu müssen auch bestehende Hindernisse beim Hochschulzugang und für den erfolgreichen Abschluss eines Studiums beseitigt werden: durch die vollständige Abschaffung von Studiengebühren, den Ausbau und die Weiterentwicklung der staatlichen Ausbildungsförderung, die Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte und ein leistungsfähiges System der Hochschulzulassung.

2. Masterstudium öffnen

Alle Bachelor-Absolventinnen und Absolventen müssen das Recht auf ein Masterstudium bekommen – durch die Schaffung ausreichender Studienkapazitäten auch in den Masterstudiengängen und den vollständigen Verzicht auf besondere Zugangsvoraussetzungen für die
Zulassung zum Masterstudium. Die GEW fordert den Bund auf, von seiner Gesetzgebungkompetenz zur Regelung der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse Gebrauch zu machen und den freien Zugang zum Masterstudium gesetzlich zu garantieren.
Die GEW bekräftigt ihre Forderung nach einer gleich langen und gleichwertigen Ausbildung für alle Lehrerinnen und Lehrer – unbhängig von Schulform oder Schulstufe. Das konsekutive Bachelor- und Masterstudium muss daher wie in allen anderen Studiengängen auch in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung eine Studiendauer von zehn Semester (300 ECTS-Punkte) umfassen.

3. Attraktivität erhöhen

Die Lehrerinnen- und Lehrerbildung an den Universitäten muss attraktiver und leistungsfähiger werden: durch eine qualitative Studienreform, eine „Qualitätsoffensive für gute Hochschullehre“ (Beschluss des Hauptvorstands vom 21.06.2008), eine qualifizierte Studienberatung, eine bessere Betreuung der Studierenden durch mehr Lehrende mit besseren Beschäftigungsbedingungen, eine angemessene räumliche, technische und infrastrukturelle Ausstattung der Hochschulen sowie die reibungslose Anerkennung von Studienleistungen und Abschlüssen beim Hochschulwechsel. Theoretische und praktische Anteile der Ausbildung müssen von Anfang an miteinander verzahnt und inhaltlich aufeinandern bezogen werden.
Durch die Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium und der Studienbedingungen kann auch am wirksamsten der hohen Zahl an Studienabbrüchen begegnet werden – und nicht durch bürokratische Zwangsmaßnahmen wie Langzeitgebühren, Studienkonten, Pflichtberatungen und Anwesenheitskontrollen.
Das Image des Lehramtsstudium muss besser, die Attraktivität und Anerkennung des Berufs der Lehrerin und des Lehrers gesteigert werden – nicht zuletzt durch eine Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Lehrkräfte.
Die GEW lehnt eine Auswahl von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern durch die Hochschulen ab und pocht auf das grundgesetzlich garantierte Recht der Studienberechtigten auf Hochschulzulassung. Stattdessen ist eine Selbsteinschätzungskompetenz von Studienberechtigten und eine qualifizierte Beratung zu fördern.


Download

// Sofortprogramm Teil II
(Beschluss des HV vom 05.03.2011)


GEW-Hauptvorstand
// Die Lehre in den Mittelpunkt (Beschluss 21.06.2008)

 

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Zweite Phase:

Referendariatsplätze erhöhen, Ausbildungsbedingungen verbessern

Unabhängig von der notwendigen inhaltlichen und organisatorischen Neuorientierung sieht die GEW sofortigen Handlungsbedarf, um dem unmittelbar drohenden Lehrermangel zu begegnen (vollständiger Beschluss siehe rechts):


  1. Die GEW stellt fest, dass die Zahl der Stellen im Vorbereitungsdienst / Referendariat in den letzten drei Jahren von rd. 23.000 auf über 30.000 jährliche Einstellungen ausgeweitet wurde ein Wert, der bereits im Jahr 2000 kurzeitig erreicht worden war. Dies ist allerdings bei weitem nicht ausreichend, um die in den kommenden Jahren altersbedingt ausscheidenden Lehrkräfte durch voll ausgebildete Nachwuchskräfte zu ersetzen. Unter der Annahme eines konstanten Lehrer-Schüler-Verhältnisses, konstanter Teilzeitquoten und einer im System verbleibenden „Demografierendite“ ist eine Ausweitung der jährlichen Einstellungen in den Vorbereitungsdienst um weitere 30
    Prozent auf 39.000 erforderlich.
  2. Die zweite Phase der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern muss der Vernetzung von Theorie und Praxis dienen sowie dem Ziel, berufspraktische Handlungskompetenz zu erwerben. Die GEW fordert die KMK auf, eine Festlegung aller Bundesländer auf einen einheitlichen, gleich langen Vorbereitungsdienst für alle Schulstufen und –formen herbeizuführen und so die gegenseitige Anerkennung des Vorbereitungsdienstes und der Lehramtsabschlüsse in den Bundesländern sicherzustellen. Die terminologische Unterscheidung in Lehramtsanwärter (ehemals gehobener Dienst) und Referendar/innen (ehemals höherer Dienst) ist zugunsten der einheitlichen Bezeichnung „Referendar/in“ und „Referendariat“ aufzugeben. Das Ziel muss sein, alle Lehrkräfte dem höheren Dienst zuzuordnen (bzw. in Ländern ohne Laufbahngruppen der Besoldungsgruppe A 13) und damit die Diskriminierung eines großen Teils der Lehrkräfte mit Hochschulabschluss gegenüber allen anderen Akademikerberufen zu beenden.
  3. Die Anwärtergrundbezüge sind unangemessen niedrig, insbesondere in den Lehrämtern des (ehemals) gehobenen Dienstes. Die GEW verlangt eine einheitliche Besoldung für alle Lehrämter und eine deutliche Anhebung der Anwärtergrundbezüge.
  4. Die in den vergangenen Jahren stark gestiegene Abbrecherquote macht deutlich, dass die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen der Referendar/innen und Lehramtsanwärter/innen verbessert werden müssen. Im Zentrum des Referendariats muss die Ausbildung stehen und nicht die Deckung des Unterrichtsbedarfs. Der Anteil
    eigenverantwortlichen Unterrichts, der in den letzten Jahren fast überall angehoben wurde, muss daher insbesondere im ersten Ausbildungsabschnitt wieder reduziert werden.

Download

// Sofortprogramm Teil I
(Beschluss des HV vom 13.11.2010)

 

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