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Sockelbetrag

Festbetrag, um den alle Tabellenentgelte angehoben werden. Im Tarifabschluss 2009 mit der TdL wurde ein Sockelbetrag von 40 Euro vereinbart, d.h. alle Entgelte wurden zunächst um 40 Euro angehoben und danach um drei Prozent erhöht. Für untere Entgeltgruppen fällt die Erhöhung damit insgesamt in Prozent gerechnet höher aus als für die oberen Entgeltgruppen.
Gespeist wurde der Sockelbetrag zum Teil aus den Mitteln in Höhe von einem Prozent der Entgeltsumme, die ursprünglich für die Leistungsbezahlung vorgesehen waren.


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