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/ Jahrgang 2007
/ 04/2007
Schwerpunkt: PrekaHochschule:
// Arbeitsplatz Hochschule und Forschung
Schulen:
/ Lehrerarbeitsmarkt
Privatisierung:
/ Dritter GEW-Privatisierungsreport erschienen
Tarif:
Tarifrunde 2008
Es sind hoch qualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss, die oft am Rande des Existenzminimums arbeiten. Ein Trend, der gestoppt werden muss – nicht nur im Interesse der Beschäftigten. Einen Verlust an Qualität in der Bildung kann sich Deutschland nicht leisten.
Beispiel Schule: Würde man Jitka Stuck* fragen, welches Thema sie mit ihren Schülern in einem Monat im Englisch-Unterricht behandeln wird, die 32-jährige Lehrerin wüsste nicht genau, was sie antworten sollte. Die gebürtige Tschechin ist eine von derzeit mehr als 300 Lehrerinnen und Lehrern, mit deren Hilfe der Berliner Schulsenat den Unterrichtsausfall stoppen will. Seit Ende Februar arbeitet Jitka Stuck an einer verbundenen Haupt- und Realschule im Stadtteil Neukölln. Die Casting-Idee des neuen Bildungssenators Jürgen Zöllner (SPD) stieß in der Öffentlichkeit auf wohlwollendes Echo – zunächst, bis sich herausstellte, dass die Lehrer nur als Feuerwehr eingesetzt werden sollen und ihr Anstellungsvertrag mit Beginn der Sommerferien ausläuft.
Oder noch früher, wie Jitka Stuck fürchtet. In ihrem Vertrag steht nämlich, dass sie an dem Tag ihren Schreibtisch räumen muss, wenn die erkrankte Kollegin wieder gesund an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt. „Eine makabre Situation“, sagt Stuck, „ich muss also froh sein, wenn die Kollegin länger krank bleibt.“ Was nach den Sommerferien wird, weiß sie noch nicht. Das kleine Fünkchen Hoffnung, dass irgendwo eine Stelle als Lehrerin frei wird, bleibt.
„Eine vernünftige Unterrichtsplanung ist unter solchen Bedingungen natürlich nicht möglich“, sagt Jitka Stuck zu dieser Ex-und-Hopp-Einstellungspolitik. „Die Kinder fragen mich fast jeden Tag, wie lange ich denn noch bleiben werde.“ Oft sitze sie am Wochenende auf der Wohnzimmercouch und grüble darüber nach, ob es überhaupt noch Sinn macht, sich intensiv auf die kommenden Wochen vorzubereiten. Die Englischlehrerin sieht sich als Lückenbüßerin für eine verfehlte Einstellungspolitik des Senats und sie weiß von anderen Kolleginnen und Kollegen, die das vom Senat als Chance angepriesene Angebot nicht angenommen haben. „Die gehen lieber an eine Privatschule. Da verdienen sie zwar weniger, dafür stimmt dort meist das Lern- und Arbeitsklima.“
Es sind vor allem junge Lehrerinnen und Lehrer, die an den Berliner Schulen als Reservisten eingesetzt werden sollen. Wobei die Bezeichnung „Reservisten“ keineswegs eine sprachliche Übertreibung ist. Peter Sinram, Pressesprecher der Berliner GEW, berichtet von einer Lehrerin, die nach dem Casting zur Schule bestellt wurde, um ihren Vertrag zu unterschreiben. Dort habe man der jungen Kollegin mitgeteilt, dass sich die Sache erledigt habe; die erkrankte Lehrerin sei wieder gesund. Kaum daheim angekommen, habe bei der „Reservistin“ dann erneut das Telefon geklingelt, sie solle doch noch kommen, da justement ein Lehrer einen Hörsturz erlitten habe und auf unbestimmte Zeit ausfalle.
Das Schicksal Jitka Stucks ist beispielhaft für eine relativ neue Entwicklung, die zunehmend den gesamten Bildungssektor erfasst. Längst ist auch die Mittelschicht von der Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse betroffen, sagt Berthold Vogel vom Hamburger Institut für Sozialforschung. Die „Fragilität und Unsicherheit von Beschäftigten halte selbst in die stabilen Kernbereiche der Arbeitsgesellschaft Einzug“, also auch in die öffentlichen Dienste. „In der Erwachsenenbildung und der Kleinkindpädagogik ist das schon länger zu beobachten.“ Viele Erzieherinnen und Weiterbildner hätten sich hier bereits „mit der Situation der permanenten Unsicherheit arrangiert“, sagt der Sozialwissenschaftler, der befürchtet, dass diese Entwicklung auf die Schulen übergreift.
Schule als Unternehmen
So hält es Vogel durchaus für möglich, dass Schulleitungen sich künftig aus Gründen knapper Kassen dafür entscheiden, die Nachmittagsbetreuung an ihren Einrichtungen an private Bildungsfirmen zu vergeben, die eigene Kräfte zu deutlich schlechteren Konditionen als der Staat beschäftigen. Die Schule als Unternehmen, das könnte dann – analog zu entsprechenden Entwicklungen in der Großindustrie –heißen: Das „Kerngeschäft“ macht das qualifizierte und relativ gut besoldete Stammpersonal, der Rest wird von einer unterbezahlten und sozial mangelhaft abgesicherten „Randbelegschaft“ erledigt. Die Prekarisierung der Arbeitswelt könnte so auch jene erreichen, die sich bislang auf der sicheren Seite wähnten.
Weiterbildung: nichts Neues
Beispiel Erwachsenenbildung: Für den Schulbereich mögen solche Verhältnisse relativ neu sein, in anderen Sektoren des Bildungswesens existieren sie schon seit langem. So genannte atypische Beschäftigungsverhältnisse sind laut Lutz Bellmann vom Nürnberger Institut für Arbeits- und Berufsforschung (IAB) nichts Neues.
Bereits Anfang der 70er-Jahre begann in der alten Bundesrepublik die Erosion traditioneller, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Es waren die Niedrigqualifizierten und Ungelernten, die als erste davon betroffen waren. Noch sei das pädagogische Personal innerhalb des Prekariats deutlich unterrepräsentiert, betont der Arbeitsmarktforscher. Die sozialwissenschaftliche Forschung stehe deshalb erst am Anfang, gesichertes statistisches Datenmaterial fehle vor allem für den Bereich der Beschäftigten in den Schulen. Anders sieht es dagegen bei der beruflichen Weiterbildung, aber auch im Hochschulsektor aus. An Hochschulen haben laut Bellmann die so genannten „atypischen“ Beschäftigungsverhältnisse deutlich zugenommen. Zurückzuführen sei dieser Trend auf die veränderte Arbeitsmarktpolitik, sagt Bellmann. Bildungsmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung beispielsweise würden durch die Arbeitsagenturen immer seltener gefördert. „Und wenn, dann sind es zeitlich eng befristete ,Fastfood-Kurse‘, für die man auch Aushilfskräfte einsetzen kann.“ Oft buchten die Agenturen Kursleiter nur noch „nach Bedarf“.
Einer dieser Kursleiter ist Jens Thomas. Der Diplom-Soziologe ist als Dozent gleich bei drei Bildungsträgern beschäftigt. Der 31-Jährige verdient einigermaßen gut, wie er betont, hat aber auch keine großen Ausgaben, da er keine Familie hat. Jens Thomas kennt aber auch die Nachteile einer solchen „Selbstständigkeit“: „Man muss immer verfügbar sein, eine Zukunftsplanung ist kaum möglich.“ Also auch kein Gedanke an Familiengründung. „Eigentlich arbeitet man immer, denn die Konkurrenz ist groß, und was im Alter wird, daran mag ich jetzt noch gar nicht denken.“
An den Unis: Gutsherrenart
Beispiel Hochschule: Bei einer Untersuchung der Soziologin Irmtraud Schlosser von der Freien Universität Berlin zur Arbeits- und Lebenssituation von Lehrbeauftragten vom November 2006 gaben 72 Prozent der Befragten an, sich um ihre finanzielle Situation im Alter Sorgen zu machen, erlebten ihre Lebenssituation also als prekär. „Mit gutem Recht“, meint Schlosser, denn ein Viertel der Lehrbeauftragten der Berliner Unis sei nicht rentenversichert, sechs Prozent besäßen nicht einmal eine Krankenversicherung. Anders als noch vor einigen Jahren üben viele Befragte die Lehrtätigkeit nicht mehr im Nebenberuf aus, sondern als Haupttätigkeit (46 Prozent).
„Der Rechtsanwalt, der nebenher als Lehrbeauftragter dem Nachwuchs die Erfahrungen aus der Praxis näher bringt, ist ein Auslaufmodell“, meint der Hochschulreferent der Berliner GEW, Matthias Jähne. Stattdessen müssten sich heute Jungakademiker als Aushilfsprofessoren verdingen. Die Verträge würden von den Unileitungen nach Gutsherrenart geschlossen oder gekündigt. Ein „feudalistisches Prinzip“, kritisiert Jähne. Knapp 62 Prozent dieses neuen akademischen Prekariats muss mit Nettohonoraren von unter 1000 Euro monatlich auskommen. Die soziale und emotionale Unsicherheit hat direkte Auswirkung auf die Lebensplanung der Befragten: Zwei Drittel leben in einem Haushalt ohne Kinder. Für die Mehrheit dieser Gruppe dürfte das Kapitel Kinderkriegen bereits abgeschlossen sein: 52 Prozent der befragten Lehrbeauftragten sind zwischen 36 und 50 Jahre alt.
Jugendhilfe: schlecht bezahlt
Beispiel Familienbildung: Ulrike Stephan leitet das Zentrum „Familie und Nachbarschaft“ (FuN), eine Einrichtung der Familienbildung im Berliner Stadtteil Friedrichshain. Die 42-jährige Diplom-Pädagogin ist die einzige in der Einrichtung mit einer festen Stelle, alle anderen Kräfte – Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiterinnen und Musikpädagoginnen –sind auf Honorarbasis tätig – und für die meisten ist es nur einer von mehreren Jobs. Viele arbeiten als PEKiP**-Kursleiterinnen. In diesen Kursen (Prager-
Eltern-Kind-Programm) geht es darum, Eltern für die psychosozialen und physischen Bedürfnisse von Babys zu sensibilisieren und möglichen Defiziten in der motorischen Entwicklung vorzubeugen. „Damit leisten wir einen Beitrag für die Schaffung sozialer Netze junger Familien, aber auch zur frühkindlichen Bildung“, erklärt eine der Kursleiterinnen, die 41-jährige gelernte Sozialarbeiterin Claudia Krause*. Rund 4000 Euro hat Claudia Krause privat in die Fortbildung zur PEKiP-Kursleiterin gesteckt, für die ein abgeschlossenes pädagogisches Studium Voraussetzung ist. Das Honorar aber fließt nur spärlich. Rechnet sie alles zusammen, kommt sie bei vier bis fünf Kursen die Woche auf rund 500 Euro im Monat – vor Abzug der Steuern. Hielte sie mehr Kurse, würde darunter die pädagogische Qualität ihrer Arbeit leiden.
Auch Michaela Schäfer* gibt PEKiP-Kurse im FuN. Eigentlich ist sie Diplom-Pädagogin mit Schwerpunkt Erwachsenenbildung. Doch in diesem Beruf hat die 54-Jährige nie gearbeitet. Jahrelang jobbte sie als Erzieherin in einem Kinderladen. „Wenn ich krank bin, dann verdiene ich eben kein Geld“, beschreibt die allein erziehende Mutter zweier Kinder ihre jetzige Situation. Wenn sie entscheiden könnte, dann würden Frauen wie sie soviel verdienen wie eine Lehrkraft. „Ich turne mit den Kindern ja nicht nur rum, sondern vermittle Werte und Bildungskompetenzen“, betont sie.
Doch die Aussichten, dass sich der Traum Michaela Schäfers erfüllen wird, sind schlecht. Seit Jahren sind die Zuschüsse für das FuN nicht erhöht worden. Dass Mitarbeiterinnen wie die Einrichtung, in der sie lehren, seit Jahren am Rande der Existenz leben müssen, hat für die Leiterin des FuN-Projektes, Ulrike Stephan, Methode. Wenn sie beim Träger darüber klagt, heißt es: „Dann nehmen Sie halt mehr Ehrenamtliche.“
Jürgen Amendt
Redakteur Neues Deutschland
Schon seltsam, wie sich Fortschrittliches mit Rückschrittlichem vermischt: Beispiel Ganztag in NRW. Hier werden Sozialpädagoginnen von freien Trägern für die Nachmittagsbetreuung nicht nur mit Fristverträgen abgespeist, sondern auch skandalös bezahlt. Ohne Zweit-Job kommt fast keine aus. Weibliches Prekariat im Bildungswesen.
Für Karin Dachs* ist es der erste Job nach ihrem Studium der Sozialpädagogik, und sie ist froh, dass sie ihn hat. Sie betreut eine Schülergruppe in einer „offenen Ganztagsschule“, eine der Einrichtungen, die in den letzten drei Jahren an rund 2000 nordrhein-westfälischen Grundschulen aus dem Boden gestampft wurden. Um zwölf Uhr fängt ihre Arbeit an, um vier hat sie Feierabend – jedenfalls ist dann ihre bezahlte Arbeitszeit als Erzieherin beendet. Dass danach noch nicht alle Kinder abgeholt sind, mal dringend ein Elterngespräch ansteht oder im Team noch etwas zu besprechen ist – das nimmt sie auf die eigene Kappe. Bezahlt werden ihr nämlich nur die Stunden, die sie für den Träger „am Kind“ arbeitet. Trotzdem bleibt sie, wenn nötig, länger, weil ihr die pädagogische Tätigkeit Spaß macht. Allzu viel Zeit hat sie nachmittags aber nicht mehr: Um sechs Uhr muss sie bereits in der Kneipe sein, in der sie abends kellnert. Denn die knapp 900 Euro, die sie in der „offenen Ganztagsschule“ verdient, reichen nicht zum Leben. Da die Arbeit in der Schule erst mittags beginnt, lässt ihr das ein wenig Zeit zum Ausschlafen. Nur: Demnächst soll der „offene Ganztag“ bis fünf Uhr verlängert werden – wie vereinbart sie das zeitlich mit ihrem Zweit-Job?
Vom Kind zum Supermarkt
Wenn der „offene Ganztag“ schließt, fängt für Karin und ihre Kolleginnen der nächste Job an, in der Kneipe, in einem Call-Center oder an der Supermarktkasse. Nur Elke Schmidt*, die Leiterin der Ganztagsbetreuung, kommt ohne Zusatzjob aus. Nicht weil die 1000 Euro netto für sie und ihre Familie ausreichten, sie erhält von ihrem Ex-Mann zusätzlich Unterhalt für die Kinder.
Wie alle nordrhein-westfälischen „offenen Ganztagsschulen“ wird auch diese von einem „freien Träger“ betrieben. Die Caritas, der katholische Verband „In Via“, die Arbeiterwohlfahrt, aber auch Berufsbildungswerke, an die die Arbeitsagentur kaum noch Aufträge vergibt, tummeln sich auf diesem Markt. Es sind gemeinnützige Vereine. Sie wollen mit den Pauschalen, die sie von den Kommunen für jede Gruppe bekommen, keinen Profit machen. Aber sie haben einen großen Verwaltungsapparat zu unterhalten und die Über-Mittags-Gruppen sind für sie ein willkommener Groschen, um die Löcher in ihren Budgets zu stopfen.
Karin Dachs und Elke Schmidt haben „Glück“: Ihre Arbeitsverträge sind zumindest unbefristet. Die meisten anderen Einrichtungen schließen mit den Beschäftigten nur Verträge für ein Jahr ab. Und das ist noch die bessere Variante. Die schlechtere: Es werden Verträge für zehneinhalb Monate, wie an Einrichtungen in Oberhausen zum Beispiel, abgeschlossen. Das bedeutet: Der Vertrag mit den Betreuerinnen endet vor den Sommerferien. Einen neuen gibt’s erst wieder bei Schulbeginn. Die Aufträge an die Trägerorganisationen würden jedes Jahr neu vergeben, deshalb gebe es juristisch an solchen Arbeitsverhältnissen nichts zu rütteln, bedauert Norbert Müller, stellvertretender GEW-Landesvorsitzender in NRW.
Der ministerielle Erlass zur Einrichtung dieser Betreuungsgruppen – übrigens noch von der rot-grünen Vorgängerregierung auf den Weg gebracht – ist sehr schwammig formuliert. Deshalb können auf dieser Grundlage nicht nur pädagogische Fachkräfte, sondern auch Eltern, Studenten, Ein-Euro- und 400-Euro-Jobber beschäftigt werden. Die Träger stellen jedoch nicht nur unqualifiziertes Personal ein. Denn durch den Ausbau der „offenen Ganztagsschule“ werden fast alle Horte geschlossen und die Zuschüsse für Elterninitiativen gestrichen. Tausende pädagogische Fachkräfte stehen damit auf der Straße. Da sind manche Erzieherinnen froh, dass sie zumindest in ihrem Beruf weiter arbeiten können. Allerdings lediglich für die Hälfte ihres früheren Verdienstes und zu Bedingungen, die man nur als Ausbeutung bezeichnen kann, kritisiert Müller.
Mit der offenen Ganztagsschule schwappe die Prekarisierung aus dem Weiterbildungsbereich in die Schulen über, stellt er fest. „Ganztagskräfte“ sind ausschließlich Halbtagsbeschäftigte: Sie werden nur für die Betreuungsstunden nach dem Unterricht bezahlt. Elke Schmidt würde gern Kolleginnen zu Fortbildungen schicken, um sie für die Arbeit mit schwierigen Kindern weiterzuqualifizieren. Doch das ist mit dem knappen Zeit- und Geldbudget – 35 000 und 41 000 Euro im Jahr pro Schülergruppe im Ganztag – nicht möglich.
Karl-Heinz Heinemann,
freier Bildungsjournalist
*Namen von der Redaktion geändert
Uni-Misere: „Wie an deutschen Hochschulen für einen Euro geforscht und ohne Lohn gelehrt wird“, lautete der Titel eines Beitrages des Politmagazins „Monitor“, den die ARD am
1. März 2007 ausgestrahlt hat. Vorausgegangen waren Reportagen in regionalen und überregionalen Zeitungen. In der Medienöffentlichkeit erregt endlich Anstoß, was die GEW seit Jahren kritisiert.
Zu einem immer größeren Teil wird Forschung und Lehre an Hochschulen von nebenberuflich tätigen Wissenschaftlern geleistet, die als Lehrbeauftragte arbeiten. Die hierfür bezahlten Vergütungen liegen im Bereich des Stundenlohns ungelernter Arbeiter – allerdings je geleisteter Lehrveranstaltungsstunde: Vor- und Nachbereitungszeiten, die die Präsenzzeit im Hörsaal um ein Vielfaches übersteigen, werden nicht bezahlt. Nicht selten werden Lehraufträge unvergütet erbracht. Privatdozenten und außerplanmäßige Professoren sind sogar zur unentgeltlichen Lehre verpflichtet, um ihren Status an der Universität und ihre Chancen, auf eine Professur berufen zu werden, nicht zu verlieren. Schließlich wirft Hartz IV seine Schatten auch auf die Alma Mater: Wissenschaftler kommen bisweilen als Ein-Euro-Jobber zum Einsatz – diese Misere an den Hochschulen muss beendet werden.
Die GEW schlägt vor:
Lehrbeauftragte müssen Hochschulmitglieder mit dem Recht zur Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung und der Nutzung der hochschulischen Infrastruktur werden.
Andreas Keller,
Leiter des GEW-Organisationsbereichs Hochschule und Forschung
Gemeinsam mit dem Institut für Soziologie der Freien Universität Berlin hat die GEW Berlin, Abteilung Wissenschaft, im Sommersemester 2006 eine Umfrage unter Lehrbeauftragten der Berliner Hochschulen gestartet. Die Ergebnisse sind in einer Dokumentation zusammengestellt, die als pdf-Datei im Internet abrufbar ist: // www.gew-berlin.de/549.htm
Der Weiterbildungsbereich ist ein Einfallstor für prekäre Arbeit. Zu diesem Ergebnis kamen auch die Teilnehmer einer GEW-Veranstaltung in Kassel, die die soziale Lage hoch qualifizierter Lehrkräfte in der Weiterbildung thematisiert hat. Der Skandal ist – und das weiß man nicht erst seit Kassel: Viele Akademiker macht ihre Lehrtätigkeit an einer Volkshochschule (VHS) oder bei einem freien Träger zu pädagogischen Tagelöhnern.
Petra Müller (Name von der Redaktion geändert) ist als Honorarlehrkraft in einem durch das Zuwanderungsgesetz vorgeschriebenen Integrationskurs tätig. Ihre Aufgabe ist, Migranten die deutsche Sprache zu vermitteln. Sie unterrichtet in Klassen mit oft 25 und mehr Teilnehmern, die aus mehreren Ländern kommen. Das verlangt von ihr, sich auf sehr unterschiedliche Menschen einzustellen – eine höchst anspruchsvolle Leistung. Als Kursleiterin ist sie auch Ansprechperson für Alltagsprobleme ihrer Klientel. Wie viele ihrer Kollegen hat Petra Müller keine feste Anstellung, sondern ist darauf angewiesen, immer wieder aufs Neue für einen Kurs „angeheuert“ zu werden. Obwohl ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird, bewegt sich ihr Verdienst an der Grenze des Existenzminimums: 18 Euro pro Unterrichtsstunde ohne einen Zuschlag für ihre soziale Absicherung. Petra Müller muss also einen erheblichen Teil ihres Einkommens ohne Arbeitgeberunterstützung in die Renten- und Krankenversicherung einzahlen. Sie hat sich ausgerechnet, wenn sie für 18 Euro ein Jahr ohne Pause 27 Unterrichtsstunden pro Woche arbeitet, Kranken- und Rentenversicherung bezahlt, verdient sie soviel wie ein Bauhilfsarbeiter. Mehr als 27 Stunden Unterricht wären für ihre Ansprüche an Unterricht eine zu große Belastung, denn schon so hat sie mindestens eine 40-Stunden-Woche. Denn zum Unterricht addieren sich Vor- und Nachbereitung sowie zusätzliche zeitliche Beanspruchungen, wenn ihre Kursteilnehmer ein persönliches Gespräch wünschen oder sie sich mit Kollegen austauschen will. Petra Müller liebt einerseits ihre Arbeit, andererseits steht sie kurz davor, nach einer besser bezahlten und abgesicherten Beschäftigung zu suchen, weil sie diesen Stress nicht mehr lange aushält. Sobald sie krank wird, erhält sie keine Bezahlung mehr – ein Alptraum!
Trägerstreben
Das Prekariat der Lehrenden in der Weiterbildung hat politische Wurzeln: Während die Politiker die Wissensgesellschaft entdeckten und lebenslanges Lernen propagierten, wurden von 2001 bis 2005 rund 40 000 Arbeitsplätze in der Weiterbildungsbranche vernichtet, verbunden mit einem Trägersterben großen Ausmaßes. Die Schreckensmeldungen häuften sich: Insolvenzen, Massenentlassungen, Lohnkürzungen, Umwandlung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in Honorarverträge, Notlagen-Tarifverträge etc. Die Gelder für Weiterbildung wurden zusammengestrichen, in den Ländern, den Kommunen und besonders bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Dort wurde die berufliche Weiterbildung in diesem Zeitraum um zwei Drittel abgebaut und zur Marktbereinigung verkauft. Die Prekarisierung pädagogischer Arbeit ist jedoch kein Sonderfall, der auf die Weiterbildungsbranche beschränkt ist. Alle Bildungsbereiche sind mittlerweile betroffen.
Der Skandal der Prekarisierung hochqualifizierter pädagogischer Arbeit wird durch die 2006 veröffentlichte Erhebung (Auftraggeber ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung* [BMBF]), nicht wirklich erfasst. Kein Wunder, dass der Leiter der Studie, Dr. Werner Friedrichs vom Institut für Wirtschafts- und Sozialforschung (WSF), seine Zusage, bei der GEW die Ergebnisse vorzustellen, zwei Tage vor der Veranstaltung in Kassel zurückzog. Immerhin bringt die Studie durchaus einen Erkenntnisgewinn über die bisher kaum untersuchte Weiterbildungsbranche (siehe Titelgeschichte und Kommentar in „prekär“ in E&W 1/2007): Bei 18 000 Trägern gibt es insgesamt 1 350 000 Beschäftigungs- und Tätigkeitsverhältnisse von Lehrenden, aber nur 650 000 lehrende Personen, davon 150 000 Honorarlehrkräfte, denen 771 000 Tätigkeitsverhältnisse zugeordnet werden. Das heißt, die Honorarlehrkräfte haben im Durchschnitt fünf Auftraggeber! Das heißt, sie sind nichts anderes als pädagogische Wanderarbeiter, in vielen Fällen miserabel bezahlt, wobei die Sozialversicherung aus der eigenen Tasche finanziert werden muss. Insgesamt sind nur 13,5 Prozent aller Lehrenden sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Mitarbeiterstruktur der Lehrenden in den verschiedenen Weiterbildungsinstitutionen zeigt, dass überall ein hoher Anteil an Honorarlehrkräften tätig ist, im Durchschnitt 73,8 Prozent. An der Spitze steht die VHS mit 92,3 Prozent, es folgen die Kammern/Arbeitgeberverbände mit 78,4 und Stiftungen mit 72,8 Prozent.
Die BMBF-Studie belegt, dass das pädagogische Personal in der Weiterbildung gut ausgebildet ist. Danach haben 73 Prozent der Lehrenden einen akademischen Abschluss (Universitäts- bzw. Fachhochschulabschluss).
Verdienst macht unzufrieden
Die Untersuchung setzt sich nicht damit auseinander, was die fehlende Sozialversicherungspflicht für die Mehrheit der Beschäftigten bedeutet. Die Informationen über die Haushaltseinkommen von Lehrenden und Beschäftigten sind zudem sehr grobmaschig.
Die Spanne der Haushaltseinkommen ist, wie die Studie nachweist, zwar beträchtlich. Das allein sagt aber wenig aus. Denn es ist nicht erfasst worden, ob ein hohes Einkommen von z. B. mehr als 4000 Euro im Wesentlichen durch den Lebenspartner erworben wird. Nach den Daten der BMBF-Studie verfügen 22 Prozent der Lehrenden über ein monatliches Haushaltseinkommen von maximal 1500 Euro, sechs Prozent haben bis 750 Euro. Zirka 61 Prozent der Lehrenden sind in ihrem Haushalt die Hauptverdiener. Die Unzufriedenheit mit dem eigenen Verdienst ist bei den Honorarlehrkräften am größten: „Nur 19 Prozent bewerten die finanzielle Lage als gut oder sehr gut, weitere 31 Prozent als befriedigend. Gerade noch ausreichend ist sie für 25 Prozent. Knapp ein Viertel (23 Prozent) der Lehrenden kommt mit ihrem Verdienst kaum über die Runden“, heißt es in der Erhebung. Frauen klagen häufiger als ihre männlichen Kollegen über zu niedrige Verdienste. Fazit: Auch die BMBF-Studie belegt, dass sich in der Weiterbildung viele Akademiker – unter ihnen ein großer Anteil Frauen – am Ende ihrer Karriere als pädagogische Tagelöhner wiederfinden.
Als „Freelancer“ behandelt
Auf der Veranstaltung in Kassel wurde deutlich: Vom Rückgang der Verdienste sind besonders die Lehrkräfte betroffen, die in den durch das Zuwanderungsgesetz vorgeschriebenen Integrationskursen arbeiten. Bedingt ist dies durch eine eklatante Unterfinanzierung der Maßnahmen. Vor Inkrafttreten des Gesetzes waren 23 Euro pro Kurs die Regel, danach sanken die Stundensätze vielerorts auf unter 20 Euro, in ostdeutschen Regionen sogar auf unter zehn Euro. Obwohl diese Kollegen alles andere als eine freie selbstständige Arbeit machen – die Deutsch-Integrationkurse haben vorgeschriebene Rahmenbedingungen und Inhalte –, werden sie vom Staat als „Freelancer“ behandelt und gnadenlos ausgebeutet.
Für die GEW und die anderen DGB-Gewerkschaften gilt, dass sie zu der fortschreitenden Prekarisierung – immerhin ein Drittel aller Beschäftigten im Bildungsbereich sind betroffen – eine Handlungsstrategie entwickeln muss.
Gerade weil die so genannte Normalbiografie einer gesicherten Erwerbstätigkeit für viele Menschen nicht mehr zutrifft, müssen Mittel und Wege für sozialstaatliche Lösungen gefunden werden, um Lohndumping zu verhindern und für eine angemessene Absicherung bei Krankheit, im Alter und bei Arbeitslosigkeit zu sorgen.
Stephanie Odenwald,
Leiterin des GEW-Organisationsbereichs Berufliche Bildung/Weiterbildung
Selten hat eine wissenschaftliche Studie so große mediale Aufmerksamkeit hervorgerufen wie im Herbst 2006 die der Friedrich-Ebert-Stiftung zur „Prekären Arbeit“: Vor allem die vermeintlich neuen Begriffe Prekariat und Prekarität waren der Grund für dieses leider nur kurz aufflammende Interesse an einem Problem, das Insidern und Betroffenen etwa in der Weiterbildung längst vertraut ist.
In anderen Ländern haben Prekäre schon vor einiger Zeit damit begonnen, sich selbst zu organisieren und durch diverse, auch spektakuläre Aktionen öffentliche Aufmerksamkeit und eine Verbesserung ihrer Lage zu erreichen.
Für die Gewerkschaften geht es darum, das weitere Entstehen von Prekarität, also den Abbau regulärer Beschäftigung, soweit wie möglich zu verhindern – z. B. durch entsprechende Tarifvereinbarungen und Lobbyarbeit gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundes- sowie Landes- und kommunaler Ebene. Für die GEW heißt dies auch, sich für eine ausreichende finanzielle Ausstattung von Bildungseinrichtungen einzusetzen, z. B. von Hochschulen und Weiterbildungsinstitutionen, in denen das Vordringen prekärer Beschäftigungsbedingungen besonders weit fortgeschritten ist. Reguläre Beschäftigungsverhältnisse sind nun einmal teurer als solche auf Honorarbasis.
Es dürfte aber kaum gelingen, jetzt schon bestehende Prekarität wieder in reguläre Arbeit umzuwandeln und generell neue Prekarisierung zu verhindern. In einigen Fällen wäre dies auch nicht sinnvoll, weil z. B. Teilzeitarbeit oder Selbstständigkeit/Honorarbeschäftigung von den Betroffenen gewünscht oder wegen des Tätigkeitsfeldes nicht vermeidbar ist – etwa für bestimmte Kursangebote der Volkshochschulen. Daher muss sich politisches und gewerkschaftliches Handeln verstärkt darum bemühen, die Beschäftigungsbedingungen der Prekären und deren soziale Absicherung zu verbessern, also auf ihre Gestaltung einzuwirken. Für das Ziel solcher Bemühungen ist inzwischen der Begriff „flexicurity“ eingeführt.
Nachholbedarf
Bisher haben sich die Gewerkschaften in diesem Bereich unterschiedlich stark engagiert: Die ehemalige IG Medien, jetzt Teil von ver.di, hat wegen ihrer Mitgliederstruktur und des Engagements von – oftmals solo-selbstständigen – Journalisten und Künstlern Pionierarbeit geleistet, teilweise durchaus mit Erfolg. Generell haben die Arbeitnehmerorganisationen es aber versäumt, sich den neuen Herausforderungen zu stellen und diese auch als Chance für ihre bessere Verankerung bei allen Beschäftigten zu begreifen. Zu sehr haben sie weiterhin den festangestellten Arbeitnehmer als Normalarbeitsverhältnis im Blick und stecken den Kopf vor der Tatsache in den Sand, dass die Zunahme prekär Beschäftigter auch neue Formen der Organisation und Interessenvertretung erfordert. Das gilt prinzipiell auch für die GEW, in der sich bisher nur eine Minderheit haupt- und ehrenamtlicher Kollegen z. B. mit den massiven materiellen und sozialrechtlichen Problemen hauptberuflicher Honorarlehrkräfte befasst. Dabei hat sich die Lage in den vergangenen Jahren immer weiter verschärft: In der Weiterbildung gibt es als Folge des durch die Hartz-Gesetze und die Sparpolitik der Bundesagentur für Arbeit verursachten massiven Stellenabbaus einen enormen Zuwachs an prekären Honorarkräften. Auch an den Hochschulen, in der Wissenschaft und den Kitas nehmen Befristung und andere Formen prekärer Beschäftigung (z. B. auf Honorarbasis arbeitende Lehrbeauftragte) massiv zu. Die Entwicklung wird auch vor den Schulen nicht halt machen.
Aufgaben der Gewerkschaften
Für die GEW gibt es entsprechend ihres Verständnisses, sich sowohl für die Interessen der in den Bildungseinrichtungen Beschäftigten als auch für gesellschafts- und bildungspolitische Reformen einzusetzen, zwei Motive für ein entsprechendes Engagement: Zum einen ist ein immer größerer Teil der Beschäftigten selbst von Prekarisierung betroffen, zum anderen wirkt sich die prekäre Lebens- und Berufssituation in den Familien und/oder als eigene Perspektive auf das Lern- und Sozialverhalten von Kindern und Jugendlichen in den Bildungseinrichtungen aus.
Um längerfristig als Interessenvertretung aller Beschäftigten akzeptiert zu werden, müssen sich Gewerkschaften und GEW wie folgt um die Prekären kümmern:
Einflussnahme auf Politik und Gesetzgebung: Konkrete Beispiele für Handlungsbedarf sind die sozialere Gestaltung der Renten- und Krankenversicherung von Honorarlehrkräften und die Honorarerhöhung für Dozenten, z. B. in den Integrationskursen.
Tarifarbeit: Auf diesem klassischen Gewerkschaftsterrain ist für bestimmte Prekäre, z. B. Leiharbeitnehmer, schon einiges geschehen. Für Honorarlehrkräfte besteht aber erheblicher Handlungsbedarf: Mit Ausnahme des Berlitz-Tarifvertrags spielen sie tarifpolitisch kaum eine Rolle. Von der Möglichkeit des Paragraf 12 a Tarifvertragsgesetz, auch für Honorarlehrkräfte Tarifverträge abzuschließen, ist bisher nicht Gebrauch gemacht worden.
Die Schaffung spezifischer Kommunikationsmedien und -wege für die Zielgruppe der Prekären: Sie fühlen sich von den übergreifenden Gewerkschaftsmedien oft nicht angesprochen, da diese überwiegend aus den Kernbereichen berichten. Trotz berechtigter Bedenken gegen Spezialzeitungen für einzelne Zielgruppen ist deren Herausgabe gerade mit Blick auf kleinere Mitgliedergruppen vorerst unverzichtbar.
Ein besonders wichtiges und bisher unterentwickeltes Feld gewerkschaftlicher Aktivität ist die individuelle Beratung und Unterstützung von Prekären: z. B. bei der Gestaltung von Honorarverträgen, sozialversicherungsrechtlichen Problemen oder Einzelfragen der Befristung.
Totschlagargument
Diese Ebene der individuellen – statt bzw. in Ergänzung der kollektiven – Interessenvertretung ist personalaufwändig und setzt ständige Schulung der Berater voraus. Darin mag auch der Grund dafür liegen, dass auf diesem Feld noch so wenig angeboten wird. Der Verweis auf die Ressourcen darf aber kein Totschlagargument sein, sondern sollte dazu führen, neue, kreative Lösungen zur besseren Betreuung dieser Zielgruppen zu entwickeln: Der Einsatz elektronischer Medien sowie die Zusammenführung und gemeinsame Nutzung von Kompetenzen über die Grenzen der Landesverbände hinaus seien als Stichworte genannt.
Wenn sich Gewerkschaften dieser zentralen Aufgabe nicht intensiver als bisher annehmen, wird sich eine Einstellung verstärken, die man in Versammlungen von Honorarlehrkräften oft erlebt: Verbitterung, Pflege eines Feindbildes gevon „den Funktionären“, die sich nur um ihre besser gestellte regulär beschäftigte Klientel kümmern. Auch die Gründung eigener, sich bewusst als Alternative zu den Gewerkschaften verstehender Organisationen ist in diesem Kontext zu sehen – eine Kooperation mit ihnen ist nur dann möglich, wenn die Betroffenen ein ernsthaftes Bemühen der Gewerkschaften um ihre Belange erkennen.
Ursula Herdt,
ehemaliges GEW-Vorstandsmitglied verantwortlich für Berufliche Bildung/Weiterbildung
Ulrich Thöne,
GEW-Vorsitzender
Dass die Beschäftigten des Bildungswesens zunehmend zu Wanderarbeitern, Zweitjobbern und pädagogischen Tagelöhnern werden, ist der eine Skandal. Der andere, nicht kleinere: Die Regelsätze von Schulkindern aus ALG II-Familien sind vom Staat einfach und unbemerkt abgesenkt worden. So schafft Politik ein anderes Prekariat: Sie benachteiligt verstärkt die Schüler, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft in Deutschland nachweislich schlechte Karten für ihre Bildungskarriere haben.
Mit Einführung von Hartz IV stellt die Bundesregierung sieben- bis 14-jährigen Schulkindern, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen, statt bisher 3,45 Euro nur noch 2,71 Euro pro Tag für Essen und Trinken zur Verfügung. Damit wird der Ernährungsanteil der Betroffenen um mehr als 20 Prozent gekürzt.
Mittagessen an Schulen kosten aber häufig bis zu drei Euro. Hartz IV-Kinder können sich das nur leisten, wenn sie auf Frühstück, Abendessen und kleine Mahlzeiten zwischendurch verzichten. Doch: Leerer Bauch lernt nicht gern.
Ein von der Öffentlichkeit bislang wenig registrierter Skandal: Seit Einführung von Hartz IV werden Schulkosten, die in der alten Sozialhilfe noch als einmalige Beihilfen übernommen wurden, nicht mehr als Bedarf anerkannt. Trotzdem ist der Regelsatz von sieben- bis 14-jährigen Kindern auch noch auf 207 Euro gekürzt worden – das entspricht etwa dem Regelsatz von Säuglingen. Säuglinge haben aber bekanntlich keine Schulkosten. Vorher lag der Regelsatz um bis zu 30 Prozent höher.
Größere Ausgaben
Im Regelsatz können Schulkosten auch deshalb nicht enthalten sein,
Mit der Einschulung fallen für Kinder mehr Kosten an, das belegen alle bisherigen Untersuchungen über die Verbrauchsausgaben für Kinder – zuletzt Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998, die von Margot Münnich und Thomas Krebs für das Statistische Bundesamt vorgenommen wurden. (Wirtschaft und Statistik 12/2002). Münnich und Krebs stellten fest, dass die Kosten für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren um knapp 20 Prozent über denen von Vorschulkindern, die von Zwölf- bis 18-Jährigen sogar über 50 Prozent höher liegen. In diesen Ausgaben sind aber die für die Schule noch gar nicht enthalten.
Ausgerechnet auf diese Untersuchung berief sich die rot-grüne Bundesregierung, um die Kürzung der Regelsätze für Schulkinder zu rechtfertigen. Rot-Grün rechnete damit, dass ihre Dreistigkeit nicht auffällt – und dieses Kalkül ging auf. Verbände und Initiativen, die sich gegen Kinderarmut engagieren, haben die sozial ungerechte Kürzung der Regelsätze für Schulkinder von Langzeitarbeitslosen und Geringverdienenden bislang klaglos hingenommen. So wird offensichtlich, dass die aus der PISA-Studie abgeleitete und von Politik und Fachöffentlichkeit geforderte größere individuelle Fördernotwendigkeit von sozial benachteiligten Kindern für den Nachwuchs von Arbeitslosen trotz der Sonntagsreden nicht gilt. Auf jeden Fall ist dies eine verschärfte Benachteiligung, die den betroffenen Schülern einen erfolgreichen Schulbesuch erschwert.
Abfallprodukt
Gekürzte Regelsätze für Schulkinder sind kein direktes Ziel der Politik, vielmehr ein Abfallprodukt des Kapitalinteresses, das Hartz IV-Niveau insgesamt zu drücken und damit unter Arbeitslosen die Bereitschaft zu fördern, zu Niedrigstlöhnen zu arbeiten. Denn angeblich, so wird unterstellt, haben langzeitarbeitslose Eltern mit zwei Kindern kein Interesse an einer Beschäftigung, weil ihr Gesamtbedarf höher liegt als ihnen ein niedriges Einkommen einbringt. Also will man vermutlich die Regelsätze so lange kürzen, bis der Gesamtbedarf einer vierköpfigen Familie unterhalb eines Armutseinkommens plus Kindergeld bleibt. Da es
zurzeit politisch nicht durchsetzbar ist, die Regelsätze der Eltern zu reduzieren, hält man sich an die Schulkinder.
Gering verdienende Eltern können die Schulkosten ihrer Kinder aber nur finanzieren, wenn deren Regelsatz deutlich erhöht wird. Dieser müsste für Sechs- bis 14-Jährige auf mindestens 300 Euro angehoben werden.
Da er aber nicht auf einer Bedarfsberechnung der tatsächlichen Bedürfnisse von Kindern beruht, sondern nur 60 Prozent des Eckregelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen beträgt, wäre dieser auf mindestens 500 Euro zu erhöhen.
Außerdem sollten Schulkosten auf Antrag in vollem Umfang vom Kindergeld abgesetzt werden können.
Rainer Roth,
Professor für Sozialwissenschaften an der FH Frankfurt a.M.