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01.03.2007

Schwerpunkt: Europa 03/2007

Ein Maurer verdient mehr als ein Professor

Orientierung: Europa. Was heißt das für die Mitgliedstaaten, vor allem in der Bildung und für den Arbeitsmarkt? Was bedeutet Europa für die Neulinge wie Rumänien, Bulgarien, aber auch Litauen oder Polen? Ein Blick ins Nachbarland Polen zeigt, dass der EU-Eintritt fast gefährliche Entwicklungen mit befördert: Zwar profitieren Land und Kommunen wie auch die Wirtschaft von den EU-Geldern. Doch erlebt Polen gleichzeitig eine große Abwanderungswelle gerade gut ausgebildeter junger Leute. Auch deshalb, weil beispielsweise ein Lehrer, ein Professor immer noch schlechter verdient als ein Maurer.
Seitenabschnitte:

Polen drei Jahre nach dem EU-Beitritt

Trotz der skeptischen Töne, die man aus Regierungskreisen in Warschau hört, sind die Polen Europa-Enthusiasten. „Die Integration ist gut für unser Land, unsere Kinder und Enkel.“ Das hört man immer wieder in persönlichen Gesprächen, und das zeigen auch die neuesten Umfragen: 83 Prozent der Bevölkerung sind mit dem EU-Eintritt Polens sehr zufrieden. 24 Prozent sogar noch mehr als 2004. Die EU-Mitgliedschaft war für die meisten Polen eine gewollte Perspektive, unabhängig von der jeweiligen politischen Couleur: Immer schon hat man von Westeuropa Ordnung, Fortschritt und Wohlstand erwartet. Wie geht es dem Land drei Jahre nach dem Beitritt? Und – was tut sich in der Bildung?

Die polnischen Zeitungen sind voll von Berichten darüber, wie Gesellschaft und Staat vom EU-Eintritt profitieren, wie die Wirtschaft floriert, ganz unabhängig von der Politik der Kaczynski-Brüder. Und in der Tat, wenn man nach Polen reist, sieht man ein Land im Umbau. Nutznießer sind nicht nur die Bauern. EU-Gelder fließen in fast jede Ecke Polens. Die Kommunen investieren in die Modernisierung der Infrastruktur, in den Denkmal- und Umweltschutz.

Zamo´s´c renoviert seine wunderschöne Altstadt, Krakau baut ein neues Opernhaus, Kielce ein Stadion und Tomaszow Lubelski kauft moderne Krankenwagen. Auch kleine Firmen können mit kräftiger EU-Unterstützung rechnen. Schulungszentren, die ein breites Kursspektrum anbieten, um Arbeitsqualität und die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen zu verbessern, schießen wie Pilze aus dem Boden. Sie bieten für viele Lehrer einen interessanten Arbeitsplatz.

Ein durchschnittlicher Pole weiß von diesen Entwicklungen nicht viel. Er nimmt auf, was er sieht und macht sich sein Bild. Die EU assoziiert er mit dem Bau neuer Straßen und Brücken, mit dem Geld, das die Bauern für ihre Felder bekommen, mit Preisveränderungen (nicht nur den negativen), mit offenen Grenzen und mit den vielen jungen Leuten am Flughafen.

Abwanderungswelle

Die Abwanderung junger Menschen indes alarmiert die Medien: „Zwei Millionen junge Leute sind weg.“ Eine genaue Zahl ist zwar nicht bekannt, auch nicht die Anzahl derer, die nur kurzfristig im Ausland jobben oder frustriert wieder zurückkehren. Niemand hat dieses Phänomen bisher untersucht. So kursiert in Polen die Parole „Kriegst du keinen Job in Lublin, verdienst du gut in Dublin.“ Die Hauptziele der Auswanderungswilligen sind England, Irland, Spanien, andere EU-Länder werden hinzu kommen. „Diese Migration“, schreibt etwa das Wochenblatt „Polityka“, „hat natürlich wirtschaftliche Gründe, ist aber in ihrer Art einmalig: Noch nie haben so viele junge Leute Polen verlassen. In den 80er-Jahren waren das die 30- bis 40-Jährigen, jetzt sind es Leute im Alter von 18 bis 34 Jahren, darunter viele mit einem frischen Diplom in der Hand.“

Mit der EU ist die Auswanderung viel einfacher geworden. Sie ist nicht mehr mit umständlicher Bürokratie verbunden und auch nicht mehr mit dem Stigma einer Flucht ohne Wiederkehr. Das macht die Entscheidung leichter.

Auch zum Studium gehen viele junge Menschen ins Ausland. „Was willst du studieren?“, fragt Malgorzata Stasiak, Polnischlehrerin im Breslauer Lyzeum Nr. 14, der zweitbesten Schule Polens, eine Schülerin. „Ich will Sinologie studieren – in London“, sagt die Schülerin. Und als Antwort auf die nächste Frage, ob andere auch ins Ausland wollen, sieht Malgorzata einen ganzen „Wald“ von Händen …


Keine Chance im eigenen Land

Polen ist stolz darauf, dass mehr als die Hälfte eines Jahrgangs studiert. Seit 1991 hat sich die Zahl der Studierenden sogar verdreifacht und sie steigt immer noch an. Dieses Phänomen ist aber nicht das Ergebnis einer gezielten Bildungspolitik, sondern eher Reaktion auf die neuen Anforderungen des Arbeitsmarkts: In den 90ern konnte nur ein Hochschulabschluss vor zunehmender Arbeitslosigkeit schützen. Der Markt hatte einen großen Bedarf an professionellen Managern, qualifizierten Bürokaufleuten, Fremdsprachensekretärinnen. Auf diese Nachfrage hin antworteten staatliche und private Bildungseinrichtungen mit einem zusätzlichen, zumeist kostenpflichtigen Studienangebot. Heute ist die Arbeitsmarktentwicklung schon wieder eine ganz andere: Doch während das Land jetzt mehr Ingenieure benötigt, studieren junge Polen weiterhin am liebsten Marketing, Verwaltung und Pädagogik. Nach dem Abschluss suchen sie allerdings vergebens nach einer gut bezahlten Stelle, also probieren sie es als neue EU-Bürger mit Jobs im Ausland. „Kein Wunder“, schreibt „Polityka“, „dass junge Leute mit Sprachkenntnissen, aber ohne Arbeit, Kinder und Wohnung und ohne besondere Bindung an Schweinefleischkoteletts, ein ideales Potenzial für die Migration sind. Sie erinnern sich nicht an den Kriegszustand 1981, an leere Läden und die Eintönigkeit des Lebens damals. Der Sprung, den Polen seit 1989 gemacht hat, ist für sie kein Maßstab für Fortschritt.“ Stattdessen erleben sie Arbeitslosigkeit und merken, dass sie keine Chancen haben, im eigenen Land Karriere zu machen. Mit Politik wollen sie nichts zu tun haben. Es enttäuscht sie zutiefst, dass sich die PIS-Regierung (Partei für Recht und Gerechtigkeit) lieber mit den Geistern der Vergangenheit beschäftigt, anstatt wie versprochen billige Wohnungen zu bauen, das Steuersystem und den Wust von Vorschriften so zu entrümpeln, dass es jungen Menschen erleichtert würde, ihr eigenes Leben zu leben.

Schwachstelle Berufsbildung

Wenn man in privaten Gesprächen nach Motiven für die Auswanderung fragt, betonen junge, gut ausgebildete Polen, dass sie nach einer gewissen gesellschaftlichen Normalität suchen, die sie im Ausland erstaunlich schnell finden. Manche kommen dort sogar zu ihrem Traumjob. Aber viele polnische Emigranten stehen auch hinter einer zweit- oder drittklassigen Bar. Weitaus besser als den frisch ausgebildeten Magistern, die in Londoner Pubs das Bier ausschenken, ergeht es den ausgewanderten Facharbeitern. Sie machen im Ausland, z. B. in Dublin, die Jobs, für die sie in Polen bestens ausgebildet worden sind. In Irland etwa braucht man ihr berufliches Know-how dringend und bezahlt sie entsprechend gut. In Polen dagegen wollte sie niemand einstellen.

Die neue Realität auf dem Arbeitsmarkt hat eine Schwachstelle der polnischen Schulreform von 1999 offengelegt: die berufliche Bildung. Gerade in diesem Bereich spielt die EU-Integration eine zentrale Rolle: „Es hat sich vieles geändert“, sagt Jerzy Tomaszczyk, Leiter der Werkstatt des Breslauer Berufsschulzentrums ZSZ Nr. 2 für Automechanik. „Jetzt endlich kümmert man sich um diesen Bereich. Wir sind verpflichtet, in unseren Lehrplänen europäische Standards zu berücksichtigen, zum Beispiel externe Prüfungen durchzuführen, die alle Berufsschulabsolventen vor den Kammern bestehen müssen. Eine Neuigkeit in Polen.“ In seiner Schule wird gerade ein solches Prüfungszentrum für Automechaniker und Karosseriebauer eingerichtet. Es erhält die modernste Ausrüstung, auch für den Unterricht. „Ohne die EU-Gelder hätte unser Träger es nicht finanzieren können“, sagt Tomaszczyk. „Es kostet zu viel.“

In der ehemaligen Volksrepublik Polen haben fast 70 Prozent aller Jugendlichen Berufsschulen und berufsorientierte Technika besucht. Das ZSZ Nr. 2 war eine Eliteschule, ein erstrebenswertes Ziel für viele Jungs aus der Gegend.

Doch der politische Systemwandel in den 90ern, vor allem die Schließung vieler Fabriken, hatte eine große Welle von Arbeitslosigkeit verursacht, selbst in den Automechanikerberufen. Viele Berufsschulen, die mit den bankrotten Unternehmen kooperierten, sind geschlossen worden. Der Traum vieler Bildungspolitiker, ein duales System nach deutschen Muster einzuführen, passte nicht zur neuen polnischen Realität.


Imageverlust

Dem Niedergang der Berufsschulen weinten nur wenige hinterher. Ihr Ruf war nicht gut: Die Absolventen erzielten nur ein schlechtes Leistungsniveau. Kein Arbeitgeber stellte sie ein. Das neue Business suchte nach besser ausgebildeten Mitarbeitern, am liebsten mit einem guten Diplom in der Tasche. So sank die Zahl der Berufsschulen rapide und ebenso ihr Image. Diese Tendenz nahm mit der Schulreform von 1999 noch zu, als Kreise und Gemeinden endlich über das Netz ihrer Schulen selbst entscheiden konnten. Wegen der Schülerpräferenzen (nur noch 30 Prozent eines Jahrgangs besuchen heute eine Berufsschule) und aus Kostengründen verschwanden die alten Berufschulen und Technika-Lehrgänge.

Kehrtwende

Als neue Lösung probierte man die so genannten „profilierten“ Lyzeen aus, allgemein bildende Oberschulen mit Zugang zum Abitur, einem beruflichen Schwerpunkt und der Möglichkeit in einem einjährigen Zusatzstudium den gewählten Beruf zu erlernen. Auch die Schule von Jerzy Tomaszczyk gründete ein profiliertes Lyzeum, um eine Schließung wegen sinkender Schülerzahlen zu verhindern. Aber, so sagt er: „Das Projekt mit dem Lyzeum hat nicht geklappt, denn die Lehrpläne waren nicht gut überlegt. Der allgemein bildende Teil war zu dominant, der berufliche Schwerpunkt bot viel zu wenig, um in einem Jahr einen Beruf richtig erlernen zu können. Außerdem ist seit 2004 plötzlich wieder eine gute Berufsausbildung ‚in‘. Deshalb schließen wir das Lyzeum zum 1. September und eröffnen wieder ein Technikum für Automechaniker. “

Diese Kehrtwende in der beruflichen Bildung hat auch mit der EU und der Abwanderung polnischer Handwerker zu tun. Während es vor 2004 vor allem einen Bedarf an Fachleuten für Bürokommunikation und Management gab, sucht man 2007 erneut Arbeitskräfte aus „einfachen“ Berufen: Maurer, Fahrer, Schneiderinnen, Schweißer. Also jene, unter denen vor dem EU-Beitritt die größte Arbeitslosigkeit geherrscht hatte. Doch die gesuchten „einfachen“ Handwerker haben sich inzwischen anders orientiert, neue werden nicht ausgebildet. Und die, die noch im Land sind, „wollen für 1400 Zloty nicht mehr ackern“. Bauarbeiter, die noch vor kurzem mit 1500 Zloty pro Monat zufrieden waren, verlangen jetzt mindestens 3000 bis 4000 Zloty. Mindestens 8000 Zloty pro Monat kann ein qualifizierter Schweißer heute in Polen verdienen und sein Gehalt wird noch steigen (ein Euro entspricht 3,8 Zloty). Im Prinzip eine neue Chance für Berufsschulen: „Wir haben tolle Lehrpläne“, sagt Tomasczyk, „aber wo finden wir dafür heute geeignete Berufsschullehrer? An unserer Schule sind viele Rentner beschäftigt. Klar, für sie lohnt sich der Job als Zusatzverdienst. Aber für einen jungen qualifizierten Facharbeiter ist der Berufsschulunterricht keine attraktive Alternative.“ Denn die finanzielle Lage der Lehrkräfte hat sich nach dem EU-Beitritt kaum verbessert. „Der Hungerlohn reicht gerade, um die Wohnung zu bezahlen. Für das Leben bleiben nur wenige Groschen. Das ist traurig. Aber wenn ich auf einem vernünftigen Niveau leben will, muss ich meinen Beruf wechseln. Ich habe mich für eine Schulung zum Bus- und LKW-Fahrer angemeldet“, sagte der Deutschlehrer Krzysztof der „Gazeta Wyborcza“. Polnische Lehrerinnen und Lehrer stehen frühmorgens immer noch brav für 1500 Zloty pro Monat auf. Irgendwie eine seltsame Ironie der Geschichte: Wieder, wie in Zeiten des kommunistischen Regimes, verdient ein Maurer mehr als ein Professor.

Anna Wankiewicz-Heise


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Kanzlerin Merkel will Verfassungsvertrag reanimieren

Schwieriges Unterfangen

Die „Europäische Union“ (EU) hatte und hat ein Doppelgesicht: wirtschaftlich gesehen ist sie in mancher Hinsicht eine
Erfolgsgeschichte, verfassungsrechtlich dagegen ein unförmiges Monstrum wie das „Heilige Römische Reich deutscher Nation“ .

Die staatsrechtliche Form der EU hat nicht „Brüssel“, sondern haben die Regierungen der Mitgliedsstaaten zu verantworten. Wie das alte „Reich“ ist die EU kein Staat und die europäische Kommission keine Regierung, sondern bislang lediglich ein Verwaltungsausschuss, der die Interessen der 25 Mitgliedsstaaten koordiniert. Deshalb handelte die EU, halbwegs unter Ausschluss der Öffentlichkeit, einen „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ aus. Es blieb und bleibt den 25 Regierungen bzw. den nationalen Verfassungen überlassen, ob über dieses Vertragswerk ein nationales Parlament oder das Volk abstimmt. Nur im letzten Fall bekäme es wenigstens nachträglich eine Legitimationsgrundlage, die für demokratische Verfassungen unerlässlich ist.

Bloß billiges Stammtischgeschwätz ist dagegen die Rede vom bürokratischen Monstrum „Brüssel“. Ganz selbstverständlich und mit guten Gründen regelt ein Staat die Handelsklassen für Kartoffeln oder die Sicherheitsstandards für Elektrogeräte. Warum aber spricht der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU), z. B. von „Diktatismus“, wenn „Brüssel“ 25 nationale Regelungen durch eine einzige ersetzt? Günter Verheugen (SPD), EU-Industrie-Kommissar, enthüllte jüngst das Doppelspiel nationaler Politiker am Beispiel von Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU). Der polemisierte öffentlich in Bierzelten gegen „die Regelungswut“ in Brüssel und beförderte gleichzeitig mit politischem Druck eine europaweite Normierung der Sicherheit von Traktorsitzen. (Hintergrund: Der Hersteller modernster Traktorsitze hat seinen Firmensitz im Freistaat Bayern.)

Nach der Ablehnung des Verfassungsvertrags in Frankreich und den Niederlagen steckt das Projekt, der EU etwas mehr verbindliche Rahmenbedingungen zu verpassen, in einer Krise. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich für die Dauer ihrer EU-Ratspräsidentschaft viel vorgenommen. Bis Juni will sie einen Fahrplan vorlegen, wie bis zu den Europawahlen 2009 der Verfassungsvertrag gleichsam „reanimiert“ werden könnte. Im April diesen Jahres finden in Frankreich Präsidentschaftswahlen statt. Bis dahin wird sich nichts Substanzielles tun, und danach bleiben der Kanzlerin ganze sechs Wochen Zeit, um ihren Fahrplan zu erstellen.

18 Staaten haben den Verfassungsvertrag bislang ratifiziert – davon nur einer (Spanien) mit einer Volksbefragung, der Rest durch Parlamentsbeschluss. Frankreich und die Niederlande, die den Vertrag per Referendum ablehnten, haben nicht vor, das Volk erneut zu befragen. Drei Staaten – Polen, Großbritannien und Tschechien – wollen den Vertrag neu aushandeln. Die polnische Außenministerin Anna Fotyga betonte: „Wir wollen nicht, dass der vorliegende Vertrag als Grundlage der Verhandlungen dient.“ Ihr britischer Kollege schloss sich dem ohne nähere Begründung an. Angela Merkel erklärte in ihrer Straßburger Rede, sie wolle demgegenüber „die Substanz des Vertrages“ erhalten, freilich ohne zu präzisieren, was sie damit meint.

Rudolf Walther


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Die deutsche Ratspräsidentschaft muss die Weichen stellen

Nur ein soziales Europa findet Akzeptanz

Verspielt die EU ihre Zukunft? Viel hängt davon ab, wie der Verfassungsprozess weitergeführt wird. Gelingt es der deutschen Ratspräsidentschaft, Weichen zu stellen und die soziale Dimension in der EU-Verfassung zu verankern?

Zurzeit spricht vieles dafür, dass die hohen Erwartungen, die manche in die deutsche Ratspräsidentschaft gesetzt haben, enttäuscht werden. Das gilt gerade auch aus gewerkschaftlicher Sicht. Die erkennbaren Tendenzen – vom Verfassungsprozess bis hin zum Grünbuch über ein modernes Arbeitsrecht – können uns nicht zufrieden stellen. Eine Europäische Union, die die sozialen Bedürfnisse der Menschen nur am Rande behandelt, ausgrenzt oder völlig unzureichend regelt, ist für die Gewerkschaften nicht akzeptabel.

Diese Befürchtungen sind real. Dazu brauchen wir nur auf den Verfassungsprozess zu schauen. Wenn – wofür es leider ernst zu nehmende Anzeichen gibt – nur eine Rumpfverfassung ohne Grundrechtecharta flott gemacht werden kann, dann droht die bei den Bürgern weit verbreitete Europamüdigkeit ganz schnell in Europafeindlichkeit umzuschlagen. Damit verspielt die EU ihre Zukunft. Denn nur ein soziales Europa kann ein Europa der Bürger und damit auch der Arbeitnehmer werden. Davon sind wir noch meilenweit entfernt. Sollte die soziale Dimension aus der Verfassung verschwinden, werden der DGB und die deutschen Gewerkschaften das nicht taten- und wortlos hinnehmen. Heiße Luft aus Brüssel ist das Letzte, was die Arbeitnehmer verdienen.

Statt schöner Worte brauchen wir endlich einen Kurswechsel in Europa hin zu einer Politik des sozialen Fortschritts für alle. Voraussetzung hierfür ist ein gutes Bildungsangebot, das allen Menschen zugänglich ist. Sozialdumping als Wettbewerbselement zwischen den neuen ost- und mittelosteuropäischen Mitgliedsstaaten und dem „alten“ Europa darf die EU nicht akzeptieren. Stattdessen benötigen wir menschenwürdige soziale Mindestnormen, die für alle Bürger gelten. Dass sich diese Erkenntnis auch bei einigen Arbeits- und Sozialministern der EU langsam durchsetzt, begrüße ich ausdrücklich. Ich kann nur hoffen, dass die bekannten Bremser auf dem Weg zu mehr sozialer Gerechtigkeit und einheitlichen sozialen Standards endlich ihren Widerstand aufgeben.

Die EU muss schon im wohlverstandenen Eigeninteresse ein überzeugendes europäisches Sozialstaatsmodell entwickeln und durchsetzen. Wir können und wollen mit den zum Teil sozial- und umweltfeindlichen Arbeitsbedingungen in manchen Teilen der Welt nicht konkurrieren. Hungerlöhne, Kinderarbeit und mangelnde soziale Absicherung bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit haben in der EU nichts zu suchen. Wir müssen im internationalen Wettbewerb beweisen, dass man mit einer Politik der sozialen Sicherheit, menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und ausreichender Entlohnung sich auch wirtschaftlich an der Weltspitze halten kann. Wenn das europaweit gelingt, dann erst hat die EU ihre volle Daseinsberechtigung, dann erst wird sie von ihren Bürgern voll akzeptiert und geachtet werden. Dafür muss die deutsche Ratspräsidentschaft die Weichen stellen.

Mehr soziale Sicherheit

Dazu gehört auch das Thema Arbeitsrecht. Wenn die EU-Kommission im Rahmen des Grünbuchs derzeit den Begriff der „flexicurity“ propagiert, dann kann ich dazu nur feststellen: Unflexible Arbeit ist in Deutschland und in den allermeisten anderen EU-Staaten eine Erfindung konservativer Wirtschaftspolitiker und Ökonomen. Tatsächlich ist Flexibilität für die meisten Arbeitnehmer längst zur Selbstverständlichkeit geworden. „Security“, also soziale Sicherheit, wird dagegen zunehmend ausgehöhlt. Minijobs, befristete Arbeitsverhältnisse, schlecht oder gar nicht bezahlte Praktika, Leiharbeit und ungewollte Selbstständigkeit nehmen in erschreckendem Ausmaß zu. Ich kann die Kommission nur davor warnen, längst vorhandene Flexibilität zum Maß aller Dinge machen zu wollen, anstatt eine ausufernde prekäre Beschäftigung zu bekämpfen. Letzteres müsste das Ziel des Grünbuchs sein.

Für ein soziales Europa müssen natürlich auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen, damit sich die EU-Staaten nicht gegenseitig unnötige Konkurrenz machen. Das gilt vor allem für die Unternehmensbesteuerung. Wir erwarten, dass die Arbeit an einer einheitlichen europäischen Bemessungsgrundlage endlich forciert wird. Zudem muss es als Einstieg zumindest für die Partnerländer der Währungsunion (Euro) Mindeststeuersätze für Unternehmen geben. Für Kapitalgesellschaften macht mittelfristig allein eine Besteuerung durch die EU selber Sinn.

Fazit: Nur mit einer überzeugenden sozialen Dimension hat die EU eine Zukunft. Den Weg dahin muss die deutsche Ratspräsidentschaft ebnen.

Michael Sommer


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Welche Rolle spielt Bildung künftig in Europa?

Demokratie stärken

Europa wächst zusammen. Statt Abgrenzung und Krieg steht die Gestaltung einer gemeinsamen Zukunft im Mittelpunkt. Das ist gut so. Da es unterschiedliche Interessen gibt, sind die Auseinandersetzungen über den Weg heftig. Aus Sicht der Arbeitnehmer nehmen an der Diskussion leider viel zu wenige Bürger aktiv teil. Sie verzichten darauf, mitzuentscheiden. Hier gibt es ein deutliches Demokratiedefizit, das von interessierter Seite bewusst gefördert wird.

Wo und wer in Deutschland hat etwa die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beauftragt, im Namen des Volkes Abstand vom Sozialstaatsmodell zu nehmen und das hohe Lied neoliberaler Wirtschaftsvorstellungen in den europäischen Verfassungsrang heben zu wollen?

Das wirtschafts- und finanzpolitisch bestimmte Vorgehen wird immer mehr zu einem Hemmnis auf dem weiteren Weg zur Gestaltung eines einheitlichen Europas. Ein in Brüssel oft zu hörendes selbstkritisches Fazit von Europaparlamentariern, ja sogar -kommissaren, ist die Klage über die viel zu schwach entwickelte soziale Dimension in der europäischen Gemeinschaft. Das führe zu wachsendem Abstand und Vorbehalten gegenüber den europäischen Institutionen. In der Tat: Von der Europa-Vision eines Jacques Delors, der hoffte, die politische Union auf die Grundlage einer sozialen Balance stellen zu können und damit das zu schaffen, was überall in der Welt das Europäische Modell heißt, von dieser Vision sind wir immer noch weit entfernt.

Es kann beispielsweise nicht darum gehen, den Abbau sozialer Schutzrechte im Namen der angeblichen Schaffung von Arbeitsplätzen als „sozial“ zu bezeichnen. Es kann eben nicht darum gehen, neben Deregulierung und Liberalisierung das „Heil“ auch noch im kontinuierlichen Abbau von Arbeitnehmerrechten zu suchen, wie es im Grünbuch über ein europäisches Arbeitsvertragsrahmenwerk vorgeschlagen wird. Armindo Silva, Direktor der Generaldirektion Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, hat zu dem Thema auch bereits ganz konkrete Vorstellungen: Das derzeitige rechtliche Rahmenwerk für „Standardverträge“ biete „keinen ausreichenden Anreiz für Arbeitnehmer mit dauerhaften Verträgen, Möglichkeiten für größere Flexibilität und Verantwortung bei der Arbeit zu erkunden“. Der Schutz durch das Arbeitsrecht, so das Argument, nehme den Beschäftigten also Möglichkeiten, sich weiterzuentwickeln. Klar, wer diesem Denken verhaftet ist, versteht den Abbau von Schutzrechten als „Befreiung“ der Arbeitnehmer aus diesem Korsett.

Die zentrale Frage, welches Europa wir wollen, stellt sich auch für den Bildungsbereich: Die letzten drei Jahre haben gezeigt, dass Bildung zu einem wichtigen Thema, zu einem Pfeiler der EU-Politik geworden ist. Mit vielen Chancen, gewiss, aber eben doch unter dem Vorzeichen einer verkürzten und lediglich auf den Markt bezogenen Input/Output-Effizienz. Sämtliche Diskussionen, die mit dem Lissabon-Prozess und der vielbeschworenen Stärkung der Wissensgesellschaft zu tun haben, drehen sich um dieses Leitthema: Dienen Bildung und Ausbildung nur der besseren Anpassung an den Arbeitsmarkt – im übrigen an einen Arbeitsmarkt, der längst nicht mehr genug Arbeitsplätze zur Verfügung stellt – oder werden sie als Chance zur Befähigung jedes einzelnen Menschen zur Entwicklung seiner Persönlichkeit und seiner Rolle als handelndes Mitglied der Gesellschaft verstanden?

Wo stehen wir als Bildungsgewerkschaften in diesem Zusammenhang in Europa? Unsere „Essentials“ sind klar. Bildung ist ein Menschenrecht. Bildung heißt: eine gute Bildung mit hoher Qualität in einem öffentlich verantworteten und finanzierten Bildungswesen, das allen Kindern und Jugendlichen überall auf der Welt gleiche Chancen auf eine gute Ausbildung und eine sinnvolle Lebensperspektive bietet. Deshalb haben sich die europäischen Mitgliedsgewerkschaften der Bildungsinternationale in den globalen Kampagnen stark engagiert – ebenso wie in der Auseinandersetzung um die Dienstleistungsrichtlinie. Und das mit Erfolg!


Jetzt geht es in die nächste Etappe: eine parteiübergreifende, nachhaltige Initiative zur Gestaltung eines sozialen Europa und zur Stärkung der Demokratie. Deshalb gehören Sicherung und Ausbau der Mitbestimmung sowie das Streikrecht zu einem Kernkatalog, der verfassungsmäßig zu garantieren ist. Aber auch die Rechte des Europaparlaments müssen ausgeweitet werden. Das Parlament muss das Recht zu eigenen Gesetzesinitiativen haben. Zweitens brauchen die Arbeitnehmer und ihre Familien in Europa endlich eine Rahmenrichtlinie für den Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge (Sicherheit, Natur, soziale Absicherung und Bildung). Hier sollten Mindeststandards mit dem Ziel der europäischen „Angleichung auf dem Weg des Fortschritts“ festgeschrieben werden. Das sind Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen. National höhere Standards dürfen nicht gesenkt werden. Im Gegenteil: Sie müssen Zielmarke für das Niveau der europäischen Angleichung werden.

Die Chance für Europa liegt in einer friedlichen, demokratischen und sozialen Ausgestaltung des Zusammenlebens auf der Basis hoher Standards für alle und nicht in der Maximierung des share holder value für einige Wenige!

Ulrich Thöne


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Europäischer Qualifikationsrahmen – Herausforderung für das deutsche Bildungssystem

Mobil und flexibel

2004 haben Bildungsminister aus 32 europäischen Staaten im Maastricht-Kommuniqué beschlossen,
einen Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) zu schaffen. Er soll das Zusammenwachsen der Bildungs-
systeme und Arbeitsmärkte in Europa fördern. Im September 2006 hat die EU-Kommission dem Entwurf zum EQF zugestimmt, der nun dem Europäischen Parlament zur Entscheidung vorliegt.

Ohne mehr und bessere Jobs, Bildung, Forschung und Entwicklung sowie mehr ökologisch und sozial verträgliches Wachstum ist Europa nicht zukunftstauglich. Diese Ziele der Lissabon-Strategie sollen im Ausbildungs- und Bildungsbereich mit dem EQF sowie einem Europäschen Kreditpunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET) erreicht werden. Der EQF soll die Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt und die Flexibilität zwischen den und innerhalb der Bildungssysteme erhöhen. Zudem soll ein europäischer Rahmen es erleichtern, die von einem EU-Bürger erworbenen Kompetenzen und Bildungsabschlüsse einzustufen.

Mit dem Ziel, einen europäischen Arbeitsmarkt zu schaffen, hat die Gemeinschaft seit ihren Anfängen in immer neuen Initiativen Verfahren zur „Anerkennung von Qualifikation“ entwickelt. Seit Mitte der 90er wurde das Lebenslange Lernen zur gemeinsamen Richtschnur der Bildungspolitik in der EU. Das bedeutete: offene Zu- und Übergänge im Bildungssystem, Förderung des Qualifikations- und Kompetenzerwerbs auch durch die Anerkennung informell erworbener Kompetenzen. Seit Ende der 90er wurde als Alternative zu den Anerkennungsrichtlinien der EU die Transparenz individueller Qualifikationen favorisiert. Doch es fehlte der individuellen Dokumentation („Europass“) ein gemeinsamer Bezugsrahmen, mit dem Qualifikationen des Einzelnen zueinander hätten in Relation gesetzt werden können. Im Hochschulbereich kam man schneller voran. Mit dem European Credit Transfer System (ECTS) etablierte sich ein Regelwerk für die Anrechnung, auf das sich alle europäischen Hochschulen verpflichteten. In Anlehnung dazu entwickelte der Berufsbildungsbereich das so genannte Europäische Creditsystem für die Berufsbildung (ECVET). Es soll nach den gleichen Prinzipien funktionieren wie der ECTS. Der gemeinsame Rahmen, der beides verbindet, ist jetzt der EQF.
Seine Aufgabe ist es, eine auf alle Bildungssysteme in Europa anwendbare gemeinsame Beschreibung von Qualifikationen zu entwickeln. Wichtig: Der EQF ist kein Anerkennungsmechanismus beruflicher Qualifikationen. Die formelle Anerkennung ist – soweit in der EU geregelt – immer noch Gegenstand der Anerkennungsrichtlinie.

Kernelemente des EQF

Der EQF sieht acht hierarchisch aufgebaute Niveaustufen vor, die sowohl die berufliche als auch die Hochschulbildung umfassen. Er betrachtet ausschließlich Lernergebnisse – so genannte „Learning outcomes“ –, die im Rahmen eines Bildungsgangs oder auf informellem Wege erworben worden sind. Dauer, Ort oder Form der Ausbildung spielen dabei keine Rolle.

Lernresultate beschreibt er anhand von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, ohne einen unmittelbaren Vergleich des nationalen Bildungs- und Qualifikationssystems vorzunehmen. Kein Bildungssystem soll bevorzugt oder diskriminiert werden. Die Kommission empfiehlt in ihrem Entwurf ferner, dass die EU-Mitgliedsstaaten ihre Qualifikationssysteme in Form von Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) bis 2009 an den EQF koppeln.


Die Gewerkschaften befürchten allerdings, dass künftig der Stellenwert von Rahmenbedingungen, Konzept und Gestaltung der Ausbildung aus dem Blick gerät. Zweifelsohne läutet der EQF einen Paradigmenwechsel ein: von einem zertifikatsorientierten hin zu einem kompetenz- bzw. outcome-orientierten Bildungssystem. Das, so gibt die GEW zu bedenken, könnte zu einer stärkeren Aufsplitterung von Bildungs- und Ausbildungswegen führen. Aus Sicht der Gewerkschaften ist es notwendig, darauf zu achten, dass keine öffentliche Regelung zu Gunsten von marktgesteuerten Bildungs- und Zertifizierungsorganisationen aufgegeben wird. Die Berufsausbildung im dualen System darf nicht durch einen Zerfall in kleinere Lerneinheiten (Units) und Module ersetzt werden. Es könnte sonst zu einer Erosion von Beruf und „Beruflichkeit“ kommen, die sich auch auf Entlohnungssysteme und Arbeitsinhalte negativ auswirkt. Dennoch erwartet die GEW positive Effekte von EQF und NQR. Dazu gehört vor allem, dass durch größere Transparenz der Bildungsinhalte und -abschlüsse grenzüberschreitende Bildungs- und Arbeitsmobilität in Europa gestärkt werden. Außerdem besteht die Chance, die seit vielen Jahren von den Gewerkschaften geforderte Durchlässigkeit auch in Deutschland zu realisieren.
Ein weiterer positiver Aspekt: Der EQF bezieht endlich auch die Kompetenzen in die Bewertung mit ein, die jeder Mensch im Verlauf seiner Biografie auch informell, z. B. durch Pflege- und Erziehungsarbeit, erworben hat. Das ist das eine. Das andere: EU-Ziel ist der mobile, flexible Arbeitnehmer. Das könnte auch Schattenseiten haben.

Stephanie Odenwald, Helga Haas-Rietschel, Arnfried Gläser


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GEW tritt für eine qualitative Studienreform ein

Zweifel ausräumen

Vom 16. bis 18. Mai 2007 kommen die Wissenschaftsminister aus 45 europäischen Ländern in London zu einer Gipfelkonferenz zusammen. Im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses werden sie sich über den weiteren Aufbau eines Europäischen Hochschulraums verständigen. Dreh- und Angelpunkt des Bologna-Prozesses, der bis 2010 abgeschlossen sein soll, ist die europaweite Umstellung aller Studiengänge auf Bachelor- und Master-Abschlüsse. In Deutschland bestehen jedoch bei Studierenden und Arbeitgebern Zweifel an der Berufsbefähigung der Bachelor-Abschlüsse.

Nach dem zur London-Konferenz vorgelegten Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Kultusministerkonferenz (KMK) sind drei Jahre vor dem Abschluss des Bologna-Prozesses bundesweit 45 Prozent aller Studiengänge auf das zweistufige Bachelor-Master-System umgestellt.

Doch gerade die Bachelor-Abschlüsse werden noch nicht ausreichend akzeptiert – weder von den Studierenden noch in der beruflichen Praxis. Bei der Akkreditierung der neuen Studiengänge drängen daher die Vertreter der Gewerkschaften darauf, dass deren Berufsbefähigung nachgewiesen wird. In vielen Fachrichtungen wird ein Bachelor-Studium künftig nicht schon nach drei, sondern erst nach vier Jahren abgeschlossen werden können.

Der falsche Weg

Solange die Zweifel nicht ausgeräumt sind, wäre es verantwortungslos, Studierende mit dem Bachelor-Zeugnis in der Tasche aus der Hochschule auf den Arbeitsmarkt zu drängen, wenn diese lieber ein Master-Studium anschließen möchten. Notwendig sind durchlässige Studienstrukturen, d. h. freier Zugang zum Master für alle Bachelor-Absolventen. Zugangsbeschränkungen durch Quote oder Note sind der falsche Weg. Falsch wäre es auch, die 100-prozentige Umstellung aller Studiengänge auf Bachelor und Master bis 2010 mit der Brechstange durchzusetzen. Die Bundesrepublik braucht eine Entschleunigung des Bologna-Prozesses, die den Hochschulen Zeit und Raum für eine qualitative Studienreform lässt, die von Lehrenden, Lernenden und der beruflichen Praxis gemeinsam entwickelt und getragen wird.
Dies zeigen auch die Erfahrungen mit der Neuordnung der lehrerbildenden Studiengänge. 2005 machte die KMK in Quedlinburg den Weg zu Bachelor und Master auch in der Lehrerbildung frei – allerdings ohne sich auf ein gemeinsames Konzept für die Reform dieses Bereiches zu verständigen. Keine zwei Jahre später werden die Kultusminister auf die Widersprüche ihres eigenen Beschlusses aufmerksam: In Quedlinburg war zwar vereinbart worden, dass sich die Studienzeiten nicht verlängern sollten – die allgemeinen KMK-Strukturvorgaben sehen indes einen Umfang von mindestens 300 ECTS-Kreditpunkten für eine Bachelor-Master-Kombination vor. Das entspricht einer Studiendauer von zehn Semestern.

Nach der Devise „kleine Kinder – kleines Studium, große Kinder – großes Studium“ bereitet die KMK jetzt eine Revision ihres Beschlusses vor: Für Lehrkräfte an Grundschulen und der Sekundarstufe I könnte ein verkürztes Master-Studium, womöglich sogar ein Bachelor-Studium ausreichen. Die aus dem vorletzten Jahrhundert stammende Hierarchisierung der Lehrerbildung soll also in den Europäischen Hochschulraum „hinübergerettet“ werden, obwohl die KMK mit ihren eigenen Strukturvorgaben eigentlich den „großen Master“, d. h. eine einheitliche Ausbildungsdauer für alle Lehrkräfte an Schulen nahelegt.

Die alte Hierarchie zwischen den Schularten und -stufen und ihren jeweiligen Pädagogen, deren Ausbildung und Bezahlung wird aber den Anforderungen an ein modernes Bildungssystem, das allen Kindern gleiche Bildungschancen vermitteln sollte, längst nicht mehr gerecht. Auch die Frage, für welchen Beruf eigentlich ein Bachelor in der Lehrerbildung qualifizieren soll, ist bis heute nicht befriedigend beantwortet worden.

Die Diskussion um den Bologna-Prozess muss sich – auch für die Lehrerbildung – endlich zur inhaltlichen Debatte um eine qualitative Studienreform weiterentwickeln.

Andreas Keller


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Europäische Bildungsprogramme

Grenzenloses Lernen

Europaweite Programme fördern das Lernen in der EU – an Schulen, Hochschulen und in der Berufsbildung. E&W gibt einen kurzen Überblick.

Zu einer fortschrittlichen Wissensgesellschaft will sich die Europäische Union mit dem neuen Programm Lebenslanges Lernen (PLL) entwickeln. Außerdem soll das Bildungsprogramm das Sprachenlernen und den europäischen Bürgersinn fördern.

Bis zum Jahr 2013 stehen dafür knapp sieben Milliarden Euro zur Verfügung. Unter dem Dach dieses neuen Bildungsprogramms werden die bisherigen Programme Leonardo da Vinci für die berufliche Bildung sowie die bisherigen Sokrates-Projekte Comenius für die Schulbildung, Erasmus für die Hochschulbildung und Grundtvig für die Erwachsenenbildung weitergeführt. Nähere Infos: // http://europa.eu/scadplus/leg/de/cha/c11082.htm

Leonardo da Vinci

Das Programm richtet sich an Auszubildende, Hochschulabsolventen und Ausbilder. Hohen Stellenwert nimmt bei allen Projekten das beruflich angelegte Lernen von Sprachen ein. Das Programm fördert zum Beispiel Bildungs-Projekte im Ausland und Praxisaufenthalte in ausländischen Unternehmen. Antragsformulare und mehr Informationen finden sich unter: // http://www.na-bibb.de/lebenslanges_lernen/

Comenius

Alle, die an der Vorschul- und Schulbildung bis zum Ende des Sekundarbereichs II beteiligt sind, will das Programm Comenius ansprechen. Bis zum Ende der Laufzeit soll das Programm drei Millionen Schüler erreichen. Weitere Informationen auf der Website der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung BiBB unter: // http://www.na-bibb.de

Erasmus

Das Programm Erasmus soll einen Europäischen Hochschulraum schaffen und Studierende und Lehrkräfte mobil machen. Drei Millionen Erasmus-Studierende sollen bis zum Jahr 2012 erreicht werden. Gefördert werden Einzelpersonen für ein Auslandsstudium und Praktika sowie gemeinsame innovative Projekte. Infos unter: // http://eu.daad.de/eu/index.html

Grundtvig

Alle an der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung Beteiligten sind die Zielgruppe von Grundtvig. Mit Blick auf die Alterung der Bevölkerung will das Programm helfen, die daraus entstehenden Herausforderungen für die Bildung zu bewältigen. So bildet die Förderung von generationenübergreifendem Lernen eine Priorität des Programms.
Antragsformulare über: // http://www.na-bibb.de/home/index.php

Das Sprachensiegel

Mit dem „Europäischen Sprachensiegel“ werden besonders kreative und innovative Projekte zum Lehren und Lernen von Sprachen ausgezeichnet. Der Wettbewerb wurde 1997 von der Europäischen Kommission aufgelegt und richtet sich an alle Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung. In diesem Jahr ist das Thema des Wettbewerbs „Qualifizierung“. Weitere Infos unter: // http://www.na-bibb.de/eu-sprachensiegel/ oder unter // http://www.kmk-pad.org/

Anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hat die GEW eine Europa-Linkliste zusammengestellt. Hinweise gibt es zu Unterrichtsmaterialien, Organisationen auf europäischer Ebene sowie zu deutschen Einrichtungen mit Europa-Schwerpunkten unter: // http://www.gew.de/Europa-Linksammlung_ der_GEW.html


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Bildung zwischen staatlichem Auftrag und europäischem Binnenmarkt

Nicht zurückziehen

Bisher fallen Leistungen im Bildungsbereich, sofern es sich um öffentliche Angebote handelt, nicht unter die Regeln des Europäischen Binnenmarktes. Die Debatte um die Dienstleistungsrichtlinie („Bolkestein“) hat jedoch gezeigt, dass aufgrund zunehmender Privatisierungen, vor allem im Hochschul-, Berufs- und Weiterbildungsbereich, die bisherige Trennlinie schwindet. Ein Gastbeitrag der Europaabgeordneten der Grünen, Elisabeth Schroedter.

Bildung ist ein verfassungsrechtlich verbrieftes Grundrecht. Es ist eine der primären Aufgaben des Staates, ein Bildungssystem zu schaffen, das jedem zugänglich ist. Dementsprechend ist geregelt, dass in der Europäischen Union (EU) die einzelnen Mitgliedstaaten ganz für die Lehrinhalte und die Gestaltung ihrer Bildungssysteme verantwortlich sind. Die Gemeinschaft fördert lediglich die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.

Entsprechend diesem Verständnis sind Leistungen, die Bildung anbieten, grundsätzlich keine Dienstleistung im Sinne des EG-Vertrages. Sie fallen damit auch nicht unter die Regeln des europäischen Binnenmarktes. Nach bisheriger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) fehlt öffentlichen Bildungsaufgaben ein Hauptkriterium, um als Dienstleistung des Binnenmarktes zu gelten: nämlich die Entgeltlichkeit. Das staatliche Bildungssystem ist nicht wie eine klassische Dienstleistung darauf angelegt, Gewinne zu erwirtschaften.

In den vergangenen Jahren ist es jedoch in Europa gerade im tertiären Bildungsbereich zu tiefgreifenden strukturellen Änderungen gekommen. Die staatliche Finanzierung der Berufsausbildungsprogramme sowie der Hochschulen wurde zurückgefahren und durch Gebühren oder private Gelder ersetzt. Weiterbildung wird seit längerem bereits in einem privaten Bildungsmarkt abgewickelt. Solche strukturellen Änderungen haben weitreichende Folgen für die Stellung des Bildungsbereiches im europäischen Binnenmarkt.

Angesichts von über nationale Grenzen hinweg operierenden Hochschulen und finanziell kaum erschwinglichen Master-Studiengängen hat man in der Debatte um die Dienstleistungsrichtlinie die Frage diskutiert, inwieweit derartige Bildungsangebote nicht doch als wirtschaftliche Dienstleistungen zu verstehen sind. Damit würden sie dem europäischen Wettbewerbsrecht unterliegen.

Folgen für den Binnenmarkt

Im Eifer des Gefechts überlegte der damalige Binnenmarktskommissar Frits Bolkestein, den Wachstumsmarkt tertiäre Bildung sogar vollständig dem Wettbewerb zu öffnen und dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie zu unterstellen. Das hätte bedeutet, dass für internationale Studienanbieter das von Bolkestein favorisierte Herkunftslandprinzip gegolten hätte. Eine niederländische Hochschule beispielsweise hätte nach diesem Prinzip in Deutschland, ohne die meisten der hier üblichen Voraussetzungen einhalten zu müssen, ausbilden können, sofern sie in ihrem Herkunftsland als solche anerkannt und ihre Studiengänge nach dortigem Recht genehmigt gewesen wären.

Nach zähen Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission konnte das Europäische Parlament jedoch erreichen, dass in der verabschiedeten „Bolkestein“-Richtlinie bildungspolitische Tätigkeiten, die überwiegend aus öffentlichen Geldern finanziert werden, keine Dienstleistung darstellen und somit aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeklammert bleiben. Die Zahlung einer Gebühr durch den Dienstleistungsempfänger, z. B. eine Unterrichts- oder Einschreibegebühr, die Studenten als Beitrag zu den Betriebskosten eines Systems entrichten, macht das Hochschulangebot damit noch nicht zu einer Dienstleistung.

Trotz dieses ersten Erfolges heißt dies nicht, dass der Bildungsbereich aus dem Anwendungsbereich des EG-Rechtes komplett herausgenommen worden ist. Private Lehreinrichtungen, die Gewinne erzielen wollen, betätigen sich durchaus auf einem Markt.

Genauer zu betrachten wären in diesem Kontext z. B. private Berufsschulangebote, etwa die gebührenpflichtige Ausbildung zum Physiotherapeuten oder auch kostenpflichtige Master-Studiengänge an gewinnorientierten Privathochschulen. Derartige Trends zur Kommerzialisierung auf nationaler Ebene schmälern die bisherige Sonderstellung des Bildungsbereiches gegenüber den Regeln des europäischen Binnenmarktes.

Die Europaabgeordneten der Grünen haben daher in der Debatte um die Dienstleistungsrichtlinie vehement darauf verwiesen, dass Argumente wie „Entgelt“ und „ökonomische Organisation“ bei Dienstleistungen im Bildungsbereich allein nicht ausreichen, um sie den europäischen Binnenmarktregeln zu unterwerfen. Wenn Bildungsaufgaben durch private Anbieter ausgeführt werden, bedarf es weiterhin der staatlichen Kontrolle. Gleichzeitig darf sich der Staat finanziell nicht aus seinem öffentlichen Bildungsauftrag zurückziehen und dieses allgemein gesellschaftliche Gut allein privaten Bildungsanbietern überlassen.


Elisabeth Schroedter, MdEP
(Elisabeth Schroedter sitzt für die Grüne/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament und ist Mitglied des Ausschusses für Beschäftigung und Soziales.)


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Sozialer Dialog im Bildungssektor

Chance für Gewerkschaften

Mitgestaltung im Bildungsbereich – wie könnte das auf europäischer Ebene funktionieren?

Der EGBW, die europäische Dachorganisation der Bildungsgewerkschaften, tritt für den „Sozialen Dialog“ ein. Gerade für Deutschland ist ein solches Instrument wichtig, denn das Land spricht auf EU-Ebene mit 17 Stimmen. In vielen bildungspolitischen Fragen müssen sich deutsche Repräsentanten deshalb enthalten. Über den Weg des „Sozialen Dialogs“, wäre bei zentralen Themen, etwa Gewalt an Schulen oder Arbeitszeit von Pädagogen, Mitgestaltung immerhin möglich.

Rütli, Emsdetten, Erfurt – das Thema Gewalt an Schulen rückt immer dann in die Öffentlichkeit, wenn spektakuläre Eruptionen die „heile Welt“ unserer Schulen erschüttern. Die Hektik legt sich bald, das Medieninteresse schwindet und versprochene (Sofort-)Hilfe bleibt oft aus. Ein Krisenstab, wenn’s brennt, ist schnell gebildet und genauso schnell wieder aufgelöst. Anderes Thema: „Stress im Lehrerberuf“. Aus Sicht von Pädagogen erscheint die derzeitige Debatte der Rente mit 67 Jahren besonders absurd: „Burn-out-Syndrom“, Verlust von Widerstandsreserven, Überlastung durch Reformstress bei älteren Lehrkräften – alles Faktoren, die intelligente Altersteilzeitregelungen erfordern. Stattdessen werden Altersermäßigungen gestrichen, Arbeitsvolumina weiter erhöht. Hier fehlen seriöse politische Strategien. Eine gemeinsame europäische Plattform, ein gesellschaftliches Instrument, das versucht, tiefsitzende Probleme am Arbeitsplatz Schule verbindlich und mit langem Atem anzugehen, existiert noch nicht. Warum also setzen sich die öffentlichen Arbeitgeber nicht mit Vertretern der Beschäftigten des Bildungsbereichs zusammen, um nachhaltige Lösungen für europaweite Themen und Probleme gemeinsam zu entwickeln?

Gemeinsame Plattform

Eine gemeinsame Plattform wäre der „Soziale Dialog“. Der Begriff mag falsche Assoziationen wecken. Ein Plauderstündchen zwischen den Sozialpartnern in der EU ist damit nicht gemeint. Vielmehr steht ein in den Artikeln 138 und 139 der europäischen Verträge festgelegtes Verfahren zur Entwicklung von Sozialabkommen dahinter. Das können unverbindliche Empfehlungen ebenso sein wie verbindliche Richtlinien. Zwei Ebenen sind dabei zu unterscheiden: Im sektorübergreifenden „Sozialen Dialog“ verhandeln die europäischen Dachorganisationen der Sozialpartner zu übergreifenden Themen: Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, Fristverträge oder Elternurlaub. Im sektoralen „Sozialen Dialog“ dagegen werden branchenspezifische Regelungen verhandelt. Inzwischen existiert der Dialog in fast allen Industriesektoren, seit einiger Zeit auch im Dienstleistungsbereich, z. B. bei den Krankenhäusern. Die EU-Kommission hat derzeit 32 sektorale Ausschüsse anerkannt. Warum sollte dies nicht auch für den Bildungsbereich realisiert werden? So könnte man auf europäischer Ebene beispielsweise Vereinbarungen treffen, die Mindeststandards für die Arbeit in Bildungseinrichtungen garantieren und damit Entwicklungen ermöglichen, die auch auf nationale Rahmenbedingungen Einfluss nehmen.

Lohnt sich der Aufwand?

Der EGBW hat diese Fragen vor zwei Jahren aufgegriffen, Kontakt zu den beiden in der EU anerkannten Arbeitgeberverbänden im Dienstleistungssektor aufgenommen und mit ihnen bereits Themen sondiert. So konnte der EGBW die EU-Kommission davon überzeugen, das Instrument des Dialogs auch für den Bildungsbereich einzurichten. Zunächst aber gilt es, die europäischen Organisationen der beiden Sozialpartner sowie deren nationale Vertretungen zu identifizieren. Sie müssen repräsentativ sein und von Brüssel bestätigt werden. Zu klären ist dabei: Wer sind die Arbeitgeberorganisationen im Bildungssektor und ihre europäische Vertretung? Eine Frage, die gerade für Deutschland schwierig zu beantworten sein wird. Lohnt sich der Aufwand überhaupt? Kommen am Ende des Prozesses für die Beschäftigten tatsächlich vorteilhafte europäische Regelungen heraus? Auf einem GEW-Seminar im November 2006 haben diese Fragen sowohl EGBW-Generalsekretär Martin Rømer als auch ver.di-Kollegen mit einschlägigen Europa-Erfahrungen eindeutig bejaht. Zwar ersetze der Soziale Dialog weder Tarifvereinbarungen noch die politische Auseinandersetzung (etwa bei der Dienstleistungsrichtlinie), wohl aber biete er zwei zusätzliche Vorteile: Die Gewerkschaften können initiativ werden und ihre Vorstellungen, z. B. von Mindeststandards bei der Qualität von Bildung, einbringen. Außerdem ermöglicht er einen intensiven Austausch zwischen den Gewerkschaften aller EU-Länder. Das käme nicht nur der europäischen Ebene, sondern auch nationalen Auseinandersetzungen zugute.

Christoph Heise


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GEW-Beschlüsse zur Europapolitik

Weg vom deutschen Bildungsprovinzialismus]

Der Europäische Rat hat 13 konkrete Bildungsziele festgelegt, die bis zum Jahr 2010 zu erreichen sind. Zu ihnen gehören z. B. die Erhöhung der Bildungsinvestitionen, die Schaffung aufeinander bezogener und miteinander vernetzter Wege für lebenslanges Lernen, mehr Hochschulabsolventen, weniger Schulabbrecher. Lassen sich diese Ziele nach der Föderalismusreform überhaupt noch realisieren?

Gewerkschaftstag

Die GEW hat auf dem Gewerkschaftstag 2005 beschlossen: „Die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik darf nicht weiter zu einem Bildungsprovinzialismus führen. Die deutsche Bildungspolitik muss einen Weg finden, wie sie ihre Ziele und Standards für das Bildungswesen an europäischen und internationalen Maßstäben orientiert.“

Hochschulpolitik

Zur Hochschulpolitik äußerte das höchste Gremium der GEW: „Der Zugang zu den Hochschulen muss weiter geöffnet werden, um die Teilhabe der Gesellschaft am wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt zu sichern, im individuellen wie im gesellschaftlichen Interesse. Die ‚Bildungsreserven’ müssen mehr als bisher ausgeschöpft werden.“ Auch müsse die Beteiligung der Frauen an der Wissenschaft ausgebaut werden. Die Beschlüsse finden Sie auf der Homepage der GEW unter: // www.gew.de/Gewerkschaftstag_2005_Beschluesse.html

Bildungspolitik

Mit dem Ziel, auf die bildungspolitische und soziale Gestaltung Europas Einfluss zu nehmen, hat auch der Koordinierungsvorstand der GEW Anfang Juni 2006 als Orientierungsrahmen u. a. beschlossen: „Die GEW wirkt mit Partnerorganisationen auf nationaler und europäischer Ebene auf die Überarbeitung des EU-Verfassungsvertrages hin, um die Dominanz der wirtschaftlichen Grundfreiheiten gegenüber sozialen und ökologischen Belangen zu revidieren und das Primat der Politik über die Wirtschaft wieder herzustellen.“

GEW-Landesbeschlüsse

Auf Landesebene scheinen nach Rückmeldung an die Redaktion nur in Bayern und Berlin Beschlüsse zu Europa gefasst worden zu sein.

Die GEW Bayern hat 2005 ein klares Nein zum EU-Verfassungsvertrag geäußert. In dem Beschluss des Landesverbands heißt es: „Wir lehnen den EU-Verfassungsvertrag ab, weil mit ihm die – auch von ökonomischen Interessen geleitete – Militarisierung der Europäischen Union bis hin zur globalen Kriegsführungsfähigkeit vorangetrieben wird...“ Näheres siehe Homepage // www.gew-bayern.de

Die GEW Berlin hat auf ihrer Landesdelegiertenversammlung im November 2003 beschlossen, den u. a. von der Humanistischen Union verfassten Appell, die Europäische Verfassung um friedenspolitische Aspekte zu erweitern, zu unterstützen. Der Berliner Landesverband spricht sich für ein Referendum der Europäischen Verfassung aus.
Weitere Infos: siehe Homepage // www.gew-berlin.de


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