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/ Jahrgang 2009
/ 01/2009
GesellschaftspolitikMagdalena besucht die zehnte Klasse einer Hamburger Gesamtschule. Es ist ihr letztes Jahr in Hamburg, denn nach Schuljahresende im Sommer 2009 sollen die 15-Jährige und ihre Mutter in ihr Geburtsland Bolivien abgeschoben werden. Ob und wie Magdalena unter diesem Druck die Schule beenden kann, ist fraglich.
Vor elf Jahren kam Magdalena mit ihrer Mutter nach Hamburg. Seitdem leben beide ohne rechtmäßigen Aufenthalt, als so genannte „Statuslose“. Weil Magdalena zur Schule ging und damit das ihr nach dem Hamburger Schulgesetz zustehende Recht auf Bildung wahrgenommen hat, ist der illegale Status der Familie aufgedeckt und die Abschiebung angekündigt worden.
Restriktive Gesetzeslage
Was war geschehen? Im Aufenthaltsgesetz, das in die Zuständigkeit des Bundes fällt, ist eine Übermittlungspflicht festgeschrieben. Demnach sind Schulen verpflichtet, die Ausländerbehörde zu unterrichten, wenn sie vom Aufenthalt eines Ausländers Kenntnis erlangen, der keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt. In Hamburg ist die Gesetzeslage für statuslose Schüler und die Wahrnehmung ihres Rechts auf Bildung noch restriktiver. Der Senat hat 2006 das bundesweit erste und bis heute einmalige Schülerzentralregister (ZSR) mit der Kampagne „Hamburg schützt seine Kinder“ eingeführt. Dafür mussten das Schulgesetz und die Datenschutzverordnung geändert werden. Seitdem sind alle Schulleiter verpflichtet, umfangreiche Daten über die Schüler und deren Sorgeberechtigte zu erfassen, die in der Schul- mit denen der Meldebehörden abgeglichen werden. Damit reagierte der damals CDU-geführte Senat auf den Tod der siebenjährigen Jessica, die, jahrelang von den Eltern vernachlässigt, in einem Hamburger Wohnhaus verhungerte. Obwohl das Mädchen schulpflichtig war, hatten die Behörden lediglich eine Geldstrafe für die Eltern verhängt. Das daraufhin eingeführte ZSR sollte laut Schulbehörde die Kommunikation zwischen den beteiligten Ämtern vereinfachen und die Wiederholung solcher Fälle von Kindesverwahrlosung verhindern.
Kritiker machten frühzeitig darauf aufmerksam, dass das Schülerregister durch den festgeschriebenen Datenabgleich auch dazu missbraucht werden könnte, statuslose Schüler zu identifizieren.
GEW, Kirche und Flüchtlingsinitiativen reagierten unmittelbar und verfassten den Appell „Hamburg schützt seine Kinder: Recht auf Bildung und Schulbesuch für alle wahren.“ Sie stellten fest, dass das Recht auf schulische Bildung durch das Schülerregister faktisch ausgehebelt wird.
Der Appell sollte Schulleiter und Schulleiterinnen darin bestärken, sich in Kollision der Pflichten – der Weitergabe von Daten einerseits und der Gewährung des Rechts auf Schulbildung andererseits – für das Recht der Kinder auf Bildung und Schulbesuch entscheiden zu können. Im Verlauf der öffentlichen Debatte, die der Appell auslöste, sicherten die politischen Parteien zu, eventuell auftretende Fälle durch humanitäre Einzelfallprüfungen durch die Härtefallkommission zu lösen. So ist es auch in der Koalitionsvereinbarung von CDU und GAL aus dem Jahr 2008 niedergeschrieben. Dieser erste „Einzelfall“ sollte nun zwei Jahre nach Einführung des Registers eintreten.
Die Leitung von Magdalenas Schule war den Anweisungen der Schulbehörde gefolgt und hatte ihre Daten in das Schülerregister eingespeist. Das Mädchen ist daraufhin in zwei Anschreiben von der Meldebehörde aufgefordert worden, ihre Anmeldebestätigung vorzulegen. Im April 2008 stand sogar die Polizei vor der Tür, traf Mutter und Tochter aber nicht an. Insbesondere die Mutter hatte nun Angst, dass ihre Tochter aus Sorge vor Entdeckung die Schule nicht länger besuchen könnte. Deshalb wandte sie sich an die kirchliche Beratungsstelle Fluchtpunkt. (www.fluchtpunkt-hh.de) Ihre Anwältin Insa Graefe reichte eine Petition bei der Bürgerschaft ein, die diese der Härtefallkommission übergab. Darin bat sie, eine humanitäre Lösung zu finden, damit Magdalena weiter in Hamburg die Schule besuchen könne.
Die Härtefallkommission hat den Fall an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft zurückverwiesen, der im Oktober vergangenen Jahres den Fall als „nicht abhilfefähig“ wertete. Im Klartext: Das Anliegen wurde abgelehnt. Von der Ausländerbehörde erhielten Mutter und Tochter lediglich eine Duldung bis zum Schuljahresende im Sommer 2009. „Um das Recht auf Schulbildung auch für Magdalena zu verwirklichen, hätte man ihr eine langfristige Perspektive bieten müssen“, kommentiert Graefe die Ablehnung. „Die Duldung ist keine Perspektive.“
In der Hansestadt ist die Empörung groß. „Damit ist eingetreten, was wir befürchtet haben: Die drohende Abschiebung Magdalenas ist eine mittelbare Folge der Aufdeckung durch das Schülerregister“, sagt Anne Harms von Fluchtpunkt. Diese Entscheidung sei eine Botschaft an die Communities, „dass die Einzelfallprüfung gescheitert ist und dieses Verfahren nichts taugt“. Ein bildungs- und innenpolitischer Skandal. „Papierlose Kinder, die nicht zur Schule gehen, sind nicht nur bildungsmäßig benachteiligt, sie werden auch des einzigen kindlichen Schutzraumes beraubt, in dem sie Hilfe suchen können“, so Anne Harms.
Kritisiert wird das Vorgehen auch von Dirk Mescher, Geschäftsführer der GEW Hamburg: „Diese Entscheidung ist nicht tragbar. Über das zentrale Schülerregister und den damit verbundenen Datenabgleich hat man erreicht, dass Schülern ohne Papiere das Recht auf Bildung verwehrt wird“, sagt er.
Die Entscheidung des Eingabenausschusses sorgte für weitere Verunsicherung an den Schulen. Mut und Bereitschaft, sich dem Problem statusloser Kinder zu stellen, haben seit Einführung des ZSR nach den Beobachtungen von Fluchtpunkt ohnehin abgenommen. Wie hoch die Zahl der statuslosen Schüler und Schülerinnen in Hamburg ist, lässt sich nicht in Erfahrung bringen. Auch die Beratungsstelle Fluchtpunkt möchte keine Aussage machen. Jedoch berichten Organisationen, die mit Statuslosen in Kontakt stehen, dass diese aus Angst vor Abschiebung ihre Kinder nicht mehr zur Schule schicken oder als Kleinkinder zurück in die Heimat bringen – in die Obhut von Verwandten oder Freunden. Eine Beschulung ist in der Hansestadt inzwischen nur noch über Netzwerke möglich. Denn nur wenige Schulleiter nehmen noch Kinder ohne Anmeldebestätigung auf. Bei der Einführung des ZSR wurde erheblicher Druck auf sie ausgeübt, die Daten der Schüler in das Register einzuspeisen. Dadurch sähen sich diese bei einem statuslosen Kind zu einer Art doppelter Buchführung gezwungen, wie eine Schulleiterin erklärt, die nicht namentlich genannt werden möchte.
Angst vor Abschiebung
Handlungsbedarf sieht auch die neue Bildungssenatorin Christa Goetsch (GAL), die sich zu Oppositionszeiten als Abgeordnete gegen die Schülerdatenbank stark gemacht hatte. „Das Menschenrecht auf Bildung darf nicht durch den rechtlichen Status eines Kindes in Frage gestellt werden“, bestätigt sie auf Anfrage. Auch diesem Mädchen solle der höchste Bildungsabschluss ermöglicht werden. Um die Wiederholung eines solchen Falles auszuschließen, müssten, so Goetsch, „Schulleitungen von der Meldeverpflichtung bei unstimmigen Daten ausgenommen werden. […] Eine Verpflichtung zur Meldung untergräbt Vertrauen und hält illegalisierte Kinder möglicherweise vom Schulbesuch ab.“
Die Bildungsbehörde fordert Schulleitungen und Lehrer auf, dass sie „solche Kinder aufnehmen und sie nicht anderen Behörden melden“.
Dennoch: Der rechtliche Rahmen wird nicht verändert und so muss die Schulbehörde einräumen, nicht ausschließen zu können, dass „bei diesem Vorgehen mittelbar auch Informationen an die Ausländerbehörde gelangen können“.
Ob der Appell bei den Schulen ankommt? Der Hamburger GEW-Vorsitzende Klaus Bullan zeigt sich mit Goetschs Erklärung nicht zufrieden. „Damit wird die Verantwortung den Schulleitungen zugeschoben“, so Bullan. Die GEW erwarte von der Senatorin, sich für eine Änderung der Rechtslage einzusetzen, denn „jede Verwaltungsvorschrift, die dazu führt, dass auch nur ein einziges Kind nicht zur Schule kommt, ist abzulehnen, da sie dem Recht eines jeden auf Schulbesuch entgegensteht“.
Der Fall Magdalena zeigt die Dringlichkeit einer gesetzlichen Neuregelung – für alle Beteiligten.
Michaela Ludwig,
agenda – fotografen und journalisten