
/ Bildungsbereiche
/ Schule
/ Lernmittelfreiheit
/ Lehrerexemplar
Lehrerexemplar in Rheinland-PfalzEin Oberstudienrat und Beamter des Landes Rheinland-Pfalz an einer Berufsbildenden Schule in Bad Kreuznach hatte ein in der Fachkonferenz beschlossenes Fachbuch selbst gekauft, da die Schule keine Lehrerexemplare des Buches anschaffte. Weder das Land als Dienstherr des Klägers noch der kommunale Schulträger wollten ihm die hierfür aufgewandte Kosten erstatteten. Das Verwaltungsgericht verpflichtete das Land, die Kosten zu tragen. Die hiergegen eingelegte Berufung des Dienstherrn hatte jedoch Erfolg.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz begründete sein Urteil damit, dass der Oberstudienrat nicht befugt gewesen sei, das Lehrbuch ohne vorherige Erlaubnis der Schule anzuschaffen. Er habe es seinem Dienstherrn überlassen müssen, im Rahmen seines Ermessens die Anschaffungskosten etwa durch Sammelbestellungen, Verhandlungen mit Schulbuchverlagen und durch sonstige Maßnahmen möglichst niedrig zu halten.
Pressemeldung des OVG Koblenz vom 14.03.08:
// Land muss Lehrern Schulbücher kostenlos zur Verfügung stellen