Startseite


 
 
 
 
 
 
 
 

Rentenversicherung

 

Für die Dauer eines Streiks werden keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Grund: Die Rentenversicherung setzt ein Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt voraus. Da während eines Streiks der Entgeltanspruch entfällt, ruht das Beschäftigungsverhältnis.
Jeder Monat, in dem zumindest teilweise Beiträge gezahlt wurden, wird als Versicherungsmonat bewertet. Allerdings wird die Wertigkeit durch die geringere Beitragszahlung gemindert. Die Auswirkungen dessen auf die spätere Rente sind minimal – vor allem verglichen mit der Wirkung der erstreikten Gehhaltserhöhung! 100 Euro streikbedingter Einkommensausfall ergeben eine Rentenminderung um 9 Cent im Monat.


/ zum Seitenanfang