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Raub an ZukunftschancenAuf Druck der Hochschulen haben die Länder die Zulassung zum Studium in den vergangenen Jahren mehr und mehr dezentralisiert. Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) existiert zwar weiterhin, verwaltet aber nur noch wenige Studiengänge (insbesondere die medizinischen sowie die Fachrichtungen Biologie und Pharmazie). Für alle anderen Studiengänge müssen sich die Studienberechtigten nicht bei der ZVS in Dortmund, sondern direkt bei der jeweiligen Hochschule bewerben – auch dann, wenn ein sehr starker Bewerberüberhang besteht. Zur Sicherheit bewerben sich viele Studierwillige gleich bei mehreren Unis und FHs – wer wollte es ihnen verdenken? Erhalten sie dann einen mehrfachen Zuschlag, können die Hochschulen die am Ende nicht angenommenen Studienplätze häufig nicht mehr nachbesetzen.
Ein untragbarer Zustand – nicht nur in bildungspolitischer Hinsicht: Deutschland braucht in Zukunft nicht weniger, sondern deutlich mehr Akademikerinnen und Akademiker – auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht: In seinem richtungsweisenden Numerus-Clausus-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht 1971 unmissverständlich klargemacht, dass das Grundrecht der Berufswahlfreiheit (Artikel 12 des Grundgesetzes) auch ein Recht auf Hochschulzulassung einschließt. Das bedeutet: Die Hochschulen dürfen Studienbewerber erst dann abweisen, wenn ihre Ausbildungskapazitäten nachweislich ausgeschöpft sind.
Das derzeitige Zulassungs-Chaos an den Hochschulen raubt also nicht nur Semester für Semester tausenden jungen Menschen ihre Zukunftschancen. Es verletzt darüber hinaus auch ein Grundrecht. Politik muss endlich handeln.
Zum einen muss sie schleunigst die Weichen für einen Ausbau der Hochschulen stellen, damit in den kommenden Jahren für die geburtenstarken und doppelten Abiturjahrgänge ausreichend Studienkapazitäten zur Verfügung stehen. Auf dem „Bildungsgipfel“ 2008 in Dresden hatten die Regierungschefs von Bund und Ländern erklärt, bis 2015 275 000 zusätzliche Studienplätze schaffen zu wollen; das Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) hat sogar einen Fehlbedarf von 437000 Plätzen ermittelt. Der „Hochschulpakt I“ sieht jedoch gerade mal 90000 zusätzliche vor, und selbst dieses Ziel droht verfehlt zu werden. Bund und Länder müssen deshalb einen wirksamen „Hochschulpakt II“ auf den Weg bringen.
Zum anderen muss Politik aber auch sicherstellen, dass jeder einzelne Studienplatz besetzt werden kann, solange ein Mangel besteht. Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) agiert bislang hilflos. Sie appelliert an die Vernunft der Universitäten und setzt auf eine „freiwillige“ Lösung. Als Ergebnis mehrerer „Krisengespräche“ mit Kultusministern und Hochschulrektoren kündigte sie im März 2009 an, ab dem Wintersemester 2011/12 die Zulassungstermine zu vereinheitlichen; frei gebliebene Studienplätze sollen dann in einer Internet-Börse angeboten werden.
Diese Lösung kommt nicht nur viel zu spät, sie kann auch nicht garantieren, dass freie Plätze wirklich besetzt werden.
Ohne ein Gesetz kann keine Hochschule zur Teilnahme verpflichtet werden. Ohne eine zentrale Steuerung des Zulassungsverfahrens ist nicht gewährleistet, dass eine Uni oder FH tatsächlich Nachrücker für freiwerdende Plätze findet: Mit einem Studienplatz-Ebay lässt sich das Grundrecht auf Hochschulzulassung nicht schützen.
Es ist zu befürchten, dass nicht alle Hochschulen darüber unglücklich sind, dass sie nicht alle Studienplätze vergeben können. Einige Rektoren und Präsidenten der frisch gekürten oder selbst ernannten Exzellenzuniversitäten träumen von einem Status als „Elite-Universität“, die sich ganz auf die Spitzenforschung konzentrieren und somit viele lästige Studierende vom Leibe halten könnte. Politik muss jetzt klar stellen: Gerade eine Uni, die exzellent sein will, muss sich ihrer Verantwortung für die wissenschaftliche Ausbildung einer wachsenden Anzahl junger Menschen stellen.
Es ist höchste Zeit für ein Bundeshochschulgesetz, das bundesweit alle Hochschulen zur Teilnahme an einem zentralen Vergabeverfahren verpflichtet.
Seit der letzten Föderalismusreform feiert der Bildungsföderalismus fröhliche Urständ – der Gesetzgeber war aber so vorausschauend, dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für die Hochschulzulassung zu lassen. Wann, wenn nicht jetzt, sollte dieser davon Gebrauch machen?
Andreas Keller,
Leiter des GEW-Organisationsbereichs Hochschule und Forschung
(E&W 4/2009)