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News vom 16.02.2002Das Herkunftslandprinzip sah vor, dass Dienstleister bei Tätigkeiten im EU-Ausland nur den Regeln ihres jeweiligen Heimatlandes unterworfen sein sollten. Dies führte zu Massenprotesten unter anderem der europäischen Gewerkschaften – auch die GEW hatte zu Demonstrationen in Berlin und Straßburg aufgerufen.
Als Folge der Proteste handelten Christ- und Sozialdemokraten einen Kompromiss aus, in dem es nun heißt, dass Dienstleister im Wesentlichen die Umwelt- und Sozialstandards der Länder einhalten müssen, in denen sie einen Auftrag ausführen.
Bis die Dienstleistungsrichtlinie in Kraft tritt, wird allerdings noch einige Zeit vergehen: Parlament, Ministerrat und EU-Kommission müssen sich auf eine gemeinsame Linie einigen, anschließend ist die Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten erforderlich.