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16.02.2002

Proteste zeigen Wirkung: Dienstleistungsrichtlinie entschärft

Das Europaparlament hat heute in Straßburg eine entschärfte Version der EU-Dienstleistungsrichtlinie gebilligt. Unter anderem wurde das umstrittene Herkunftslandprinzip gestrichen. Außerdem soll die Richtlinie nicht uneingeschränkt gelten, ausgenommen sind etwa soziale Dienste wie die Kinderbetreuung. Für den Bildungsbereich steht jedoch nach wie vor nicht fest, ob er Teil dieser Ausnahmeregelung wird.

Das Herkunftslandprinzip sah vor, dass Dienstleister bei Tätigkeiten im EU-Ausland nur den Regeln ihres jeweiligen Heimatlandes unterworfen sein sollten. Dies führte zu Massenprotesten unter anderem der europäischen Gewerkschaften – auch die GEW hatte zu Demonstrationen in Berlin und Straßburg aufgerufen.

Als Folge der Proteste handelten Christ- und Sozialdemokraten einen Kompromiss aus, in dem es nun heißt, dass Dienstleister im Wesentlichen die Umwelt- und Sozialstandards der Länder einhalten müssen, in denen sie einen Auftrag ausführen.

Bis die Dienstleistungsrichtlinie in Kraft tritt, wird allerdings noch einige Zeit vergehen: Parlament, Ministerrat und EU-Kommission müssen sich auf eine gemeinsame Linie einigen, anschließend ist die Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten erforderlich.

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