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Promotion mit Behinderung

Promovieren mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung wird - genau wie das Studieren - durch viele organisatorische und physikalische Hindernisse erschwert.

Grundlegende Informationen und weiterführende Hinweise zur Finanzierung einer Promotion für behinderte und chronisch kranke NachwuchswissenschaftlerInnen bietet die in der Schriftenreihe „Behinderung und Studium" des Dortmunder Zentrums Behinderung und Studium (DoBuS) der Universität Dortmund erschiene Broschüre „Promovieren mit Behinderung“.

Maike Gattermann-Kasper hat für den Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V ein Positions-Papier verfasst, das Forderungen und Maßnahmen zur Schaffung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten für Studienbewerber/innen und Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit zusammenstellt. Der Forderungskatalog lässt sich gleichermaßen auf die Situation Promovierender übertragen.

Die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock ist die einzige in Deutschland, in die ein Paragraph zum Nachteilsausgleich für Behinderte und chronisch Kranke aufgenommen wurde (siehe den § 21).

Zur Vielseitigkeit und Kritik des Begriffs „Behinderung“ hat Holger Hünermund vom Institut für Rehabilitationswissenschaften der HU-Berlin Informationen zusammengestellt. Zur Kritik am Begriff „Behinderung“ siehe auch den Aufsatz von Andreas Kuhlmann im Dokumentationsband der AG Medizin(ethik) und Behinderung in der Akademie für Ethik in der Medizin e.V. (AEM), die vom 14.-16.4.2003 in Bad Boll eine Tagung zum Thema „Behinderung und medizinischer Fortschritt“ veranstaltet hat. Die Broschüre zur Tagung kann bei der AEM bestellt werden.

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