Am 26. und 27. Januar haben sich die Tarifvertragsparteien (Tarifgemeinschaft deutscher Länder, GEW, ver.di und dbb-tarifunion) über die Auswirkungen des EU-Rechts auf die tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften ausgetauscht. Zugleich wurde das weitere Vorgehen besprochen. Die nächsten Verhandlungstermine sind Mitte Februar und Mitte März.
Ohne konkretes Ergebnis sind die Gespräche von GEW und dbb Tarifunion mit den Arbeitgebern heute in Berlin zu Ende gegangen. „Wir kommen bei den Verhandlungen nur in kleinen Schritten voran. Die Lehrkräfte erwarten jedoch endlich Ergebnisse: Die Unzufriedenheit über den schleppenden Verhandlungsverlauf in den Kollegien nimmt zu“, betonte GEW-Verhandlungsführerin Ilse Schaad am Mittwoch nach Verhandlungsende.
Die Gewerkschaften sind der Auffassung, dass sich die EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsabschlüssen auch auf Rechte inländischer Lehrkräfte erstreckt. Eine europarechtskonforme Eingruppierung von Lehrkräften dürfe deshalb auch keine Unterscheidung nach Schularten enthalten. Zudem müsse das Eingruppierungsrecht Möglichkeiten vorsehen, um Ausbildungsunterschiede auszugleichen und die Berufserfahrung anzuerkennen.
Die Arbeitgeber gehen davon aus, dass die Richtlinie keine zwingenden Regelungen für „Inländer“ (Lehrkräfte, die in Deutschland ausgebildet worden sind) enthält. Die Tarifvertragsparteien seien deshalb durch die Richtlinie in rechtlicher Hinsicht nicht daran gehindert, die Eingruppierung von Lehrkräften frei zu verhandeln. Die Frage der Wirkung der Richtlinie auf „Inländer“ wird die GEW im Rahmen eines Rechtsgutachtens prüfen lassen.
Neben dem bereits vereinbarten Verhandlungstermin am 17./18. Februar 2010, bei dem es um die Auswirkungen des Bologna-Prozesses auf die Eingruppierung von Lehrkräften gehen wird, wurde als nächster Termin der 15./16. März vereinbart. Auf Vorschlag der Gewerkschaften soll in dieser Runde der weitere Verhandlungsprozess strukturiert werden. Als Grundlage hierzu wird eine Übersicht zur Eingruppierung der Lehrkräfte erstellt, die nicht die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme ins Beamtenverhältnis erfüllen („Nichterfüller“) bzw. für die es keine Lehrämter gibt.
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Meinungsaustausch: GEW-Verhandlungsführerin Ilse Schaad im Gespräch mit Knut Bredendiek, Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). (Foto: Ulf Rödde)
EU-Recht und Tarifverträge
Die EU hat Regelungen geschaffen, die sicherstellen sollen, dass Kolleginnen und Kollegen mit ausländischen Abschlüssen nicht schlechter gestellt werden als „Inländer“. Die GEW hat festgestellt, dass die Regelungen in der Praxis in Deutschland bisher nur unzureichend umgesetzt werden.
Kurz gesagt müssen vollwertige ausländische Abschlüsse inländischen Abschlüssen gleichgestellt werden. Fehlen bei den ausländischen Ausbildungen wesentliche Teile, so müssen den Kolleginnen und Kollegen im Einzelfall Anpassungslehrgänge oder Eignungsprüfungen angeboten werden, um am Ende eine Gleichstellung zu erreichen. Dabei muss auch Berufserfahrung im Heimatland der Lehrkraft berücksichtigt werden.
Keine „Inländerdiskriminierung“
Die GEW fordert, dass Kolleginnen und Kollegen mit deutschen Abschlüssen nicht schlechter gestellt werden dürfen als Bürger anderer EU-Staaten. Heute werden Lehrkräfte trotz gleicher Tätigkeit ihr Leben lang schlechter bezahlt, nur weil ihnen irgendwann ein Teil der Ausbildung gefehlt hat oder sie aus einem -Bundesland mit anderen Studienanforderungen kommen. Das muss endlich ein Ende haben. Egal ob ausländischer Abschluss, Lehramtsstudium einer anderen Schulform, eines anderen Bundeslandes, nach DDR-Recht oder anderes Hochschulstudium – spätestens nach ein paar Jahren erfolgreicher Tätigkeit müssen Lehrkräfte auch gleich bezahlt werden. Das EU-Recht stützt diese Forderungen der GEW.
Die Arbeitgeber zogen sich auf eine rein formalistische Position zurück. Sie erklärten, dass man bisher ausschließlich mit der Klärung von Fachfragen befasst sei. Einen tarifpolitischen Handlungsbedarf als zwingende Folge der EU-Richtlinie sehen die Arbeitgeber nicht. Insbesondere folge daraus kein Recht auf Qualifizierung. Sie gestanden aber zu, dass diese Frage Gegenstand der Tarifverhandlungen sein könnte.
Kein Nachteil bei altem Abschluss
Aus Sicht der Gewerkschaften ergibt sich aus dem Europarecht auch, dass bei einer Aufwertung eines Berufes im Zusammenhang mit einer neuen Ausbildung die bisherige Ausbildung „mitgenommen“ werden muss. Das bedeutet zum Beispiel, wenn Grundschullehrkräfte künftig einen Masterabschluss brauchen, dass von der daraus folgenden besseren Eingruppierung auch Kolleginnen und Kollegen profitieren, die eine Ausbildung einer PH oder als Lehrer für untere Klassen haben.
Die Verhandlungen über die Eingruppierung der Lehrkräfte werden im Rahmen der Verhandlungen über eine Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) geführt. Während für die übrigen Beschäftigten dabei die alten Eingruppierungsvorschriften des BAT überarbeitet werden, müssen für die Lehrkräfte völlig neue Regelungen geschaffen werden. Lehrkräfte wurden bisher nicht auf tarifvertraglicher Grundlage eingruppiert. Ihre Eingruppierung wird bis heute vom Arbeitgeber faktisch einseitig festgelegt, wobei das Beamtenrecht den Maßstab bildet. Bei Einführung des TV-L 2006 wurde vereinbart, im Rahmen der neuen Entgeltordnung auch die Eingruppierung angestellter Lehrkräfte tarifvertraglich zu regeln. Dieser Teil der Entgeltordnung wird unter Federführung der GEW mit Beteiligung von ver.di und dbb Tarifunion verhandelt.