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16.05.2006

Offener Brief an Familienministerin: Kindergeld nicht kürzen

Das Kindergeld soll nur noch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden. So sieht es zumindest der Entwurf für ein Steueränderungsgesetz 2007 der großen Koalition vor. Die Leidtragenden wären vor allem Eltern mit studierenden Kindern. In einem offenen Brief haben sich der GEW-Vorsitzende Ulrich Thöne und GEW-Vorstandsmitglied Ilse Schaad an Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gewandt: „Wenden Sie sich gegen die beabsichtigten Einschränkungen beim Kindergeld,“ so die Aufforderung der Bildungsgewerkschaft.

Im Entwurf für das Steueränderungsgesetz ist vorgesehen, das Höchstalter für Kindergeld und Kinderfreibetrag vom vollendeten 27. Lebensjahr schrittweise auf das vollendete 25. Lebensjahr abzusenken. Mittelfristig sollen dadurch Einsparungen für den Bundeshaushalt in Höhe von 0,53 Mrd. Euro jährlich erzielbar sein. Diese Summe entspricht in etwa den jährlichen Kosten für die verbesserte steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten.

Es sei zwar sehr zu begrüßen, dass endlich auch erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden könnten. Die Kombination der verschiedenen familienpolitischen Maßnahmen, weise aber in mehrfacher Hinsicht Schieflagen auf: Es werde umverteilt von Familien mit älteren Kindern zu Familien mit jüngeren Kindern und von Familien mit mittleren bis niedrigen Einkommen zu Familien mit höheren Einkommen.

Ergänzende Informationen:

Nicht geändert wird die Vorschrift, nach der sich der Kindergeldbezug bei Wehr- oder Zivildienst bzw. diese ersetzendem Einsatz als Entwicklungshelfer um die entsprechende Anzahl von Monaten verlängert.

Die Freibeträge, die an den steuerlichen "Kinderstatus" anknüpfen (Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag, Haushaltsfreibetrag) fallen zum gleichen Zeitpunkt weg wie das Kindergeld, gleiches gilt für andere an diesen Status anknüpfende Leistungen (Kinderzuschläge, Beihilfeberechtigung, Kinderzulage bei Riester-Verträgen...).

Nicht geändert wird die Vorschrift, nach der man Zahlungen an unterhaltsberechtigte Personen, für die man kein Kindergeld / Kinderfreibetrag erhält, bis zu 7.680 Euro im Jahr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen kann (§33a EStG). Das gilt auch für studierende Kinder, und zwar (schon immer) ohne Altersbegrenzung.

Als Gesetzesbegründung finden sich zwei Sätze: "Diese Maßnahme gibt einen Anreiz für eine schnellere Aufnahme der Berufstätigkeit des Kindes. Zudem entspricht sie der Reform der schulischen Ausbildung, durch die Kinder wegen des vorgezogenen Schuleintrittsalters (5 bzw. spätestens 6 Jahre), wegen sog. Schnellläuferklassen und des nach 12 statt nach 13 Schuljahren vorgesehenen Abiturs früher als bisher eine Berufs- oder Hochschulausbildung beginnen und somit auch in jüngeren Jahren abschließen können." Dazu erübrigt sich wohl jeder Kommentar.

Noch ist der Entwurf nicht Gesetz geworden. Es lohnt sich - wie die Aufnahme einer Übergangsregelung schon gezeigt hat - weiterhin, mit Betroffenenbriefen auf die fatalen Folgen der Entscheidung hinzuweisen und gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und den Landesregierungen, die in Bundestag und Bundesrat dieses Gesetz beschließen müssen, unseren Protest auszudrücken.

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