/ Arbeit & Recht
/ Beamte
/ Arbeitszeit
Arbeitszeitkonto ausgezahltDamit ist die ursprünglich von der Landesregierung geplante Verschiebung des Überstundenausgleichs in das letzte Halbjahr vor der Pension und die Koppelung eines Ausnahmeantrags an das Vorliegen besonderer persönlicher Gründe vom Tisch. Allerdings werden die Überstunden nicht automatisch zurückgezahlt, sondern nur auf Antrag. „Die Lehrerinnen und Lehrer haben mit ihrer außerordentlichen politischen Gegenwehr einen großen Erfolg errungen. Sie haben sich ihre Rechte und ihre Würde nicht nehmen lassen“, erklärte GEW-Landesvorsitzender Eberhard Brandt zu einem entsprechenden Beschluss der Landesregierung.