Das neue Eingruppierungsrecht bzw. die Entgeltordnung enthält die tariflichen Vorschriften darüber, welche(r) Beschäftigte in welche Entgeltgruppe eingruppiert wird. Es geht also darum, wer wie viel verdient bzw. welche Arbeit den Arbeitgeber wie viel kostet. Die Entgeltordnung ist damit das Herzstück der tarifvertraglichen Regelungen. Als 2006 der alte BAT (Bundes-Angestellten-Tarifvertrag) im Länderbereich (außer Hessen und Berlin) durch den TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) abgelöst wurde, hatte man sich noch nicht auf eine neue Entgeltordnung verständigen können. Deshalb wurde damals vereinbart, dass die Eingruppierungsvorschriften des BAT vorübergehend weiter gelten. Lediglich die im BAT vorgesehenen automatischen Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen wurden außer Kraft gesetzt, weil es solche im neuen Tarifrecht nicht mehr gibt. Die Gewerkschaften hielten das für unproblematisch, da alle davon ausgingen, das neue Eingruppierungsrecht werde nach kurzer Zeit ebenfalls fertig sein. Doch die Arbeitgeber merkten, dass sich damit prima Geld sparen lässt, und zögerten die Verhandlungen immer weiter hinaus. Erst in der Tarifrunde 2011 gelang endlich eine Einigung, wenn auch unter Ausschluss der Lehrkräfte. Mit der Einigung konnten zumindest für einen Teil der Beschäftigten Verbesserungen durchgesetzt werden. Im Tarifinfo werden die wichtigsten Änderungen erläutert (siehe Download-Kasten rechts).

Das neue Eingruppierungsrecht gilt automatisch für alle, die
• ab Januar 2012 neu anfangen oder eine neue Tätigkeit übernehmen,
• die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen (auch für Beschäftigte des Landes Berlin, dessen Tarifrecht auf TdL-Tarifrecht verweist)
• und für deren Tätigkeit die alten BAT- (und Arbeiter-) Eingruppierungsvorschriften galten – damit sind Lehrkräfte ausgeschlossen, denn sie waren schon zu BATZeiten ausgeschlossen.
Vorhandene Beschäftigte sollen auswählen können, ob für die die Entgeltordnung oder die bisherigen Eingruppierungsregelungen gelten sollen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag kann bis Ende 2012 gestellt werden – dazu im Tarifinfo mehr.