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Neueinstellung

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Für ab dem 1.10.2005 Neueingestellte gilt der TVöD, nicht aber die Besitzstände des TVÜ (Geltungsbereich TVÜ).
Um Neueinstellungen handelt es sich nicht nur bei Berufsanfängern, sondern auch dann, wenn nach Arbeitgeberwechsel oder schädlicher Unterbrechung ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.

Neueingestellte im Geltungsbereich des TVöD werden bis zum Abschluss der Verhandlungen über die Eingruppierung nach dem alten BAT und den Vorschriften des TVÜ einer Entgeltgruppe zugeordnet und i.d.R. in einer Grundstufe eingestuft. Früher bestehende Aufstiege (Bewährung, Zeit, Fallgruppe, Zulagen) gelten für diese Beschäftigten nicht.


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