
Für ab dem 1.10.2005 Neueingestellte gilt der / TVöD, nicht aber die Besitzstände des TVÜ (/ Geltungsbereich TVÜ).
Um Neueinstellungen handelt es sich nicht nur bei Berufsanfängern, sondern auch dann, wenn nach / Arbeitgeberwechsel oder schädlicher / Unterbrechung ein neuer / Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.
Neueingestellte im Geltungsbereich des TVöD werden bis zum Abschluss der Verhandlungen über die / Eingruppierung nach dem alten / BAT und den Vorschriften des TVÜ einer / Entgeltgruppe zugeordnet und i.d.R. in einer / Grundstufe eingestuft. Früher bestehende Aufstiege (Bewährung, Zeit, Fallgruppe, Zulagen) gelten für diese Beschäftigten nicht.