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01.10.2008

Neue BAföG-Regelungen ab 1. Oktober

Nach Jahren der Stagnation gelten seit heute beim BAföG höhere Fördersätze und Freibeträge.

Die BAföG-Fördersätze für Schüler und Studenten steigen zum Schuljahr bzw. Wintersemester 2008/2009 um zehn Prozent, die Freibeträge vom Einkommen der Auszubildenden, ihrer Ehegatten und Eltern jeweils um acht Prozent. Der Förderungshöchstsatz beträgt künftig 643 Euro.

Durch die höheren Freibeträge sollen mehr Auszubildende einen Anspruch auf Förderung erhalten. Für alle Auszubildenden gilt außerdem, dass Minijobs mit einem Verdienst bis zu 400 Euro brutto nun anrechnungsfrei bleiben und nicht zu einer BAföG-Kürzung führen.

Weitere Regelungen: Auszubildende mit Kindern können einen Kinderbetreuungszuschlag bekommen. Für Auszubildende mit Migrationshintergrund soll es künftig einfacher werden, eine Förderung zu erhalten, ebenso für Auszubildende, die ihre Ausbildung ganz oder teilweise im Ausland absolvieren. So ist z. B. auch eine vollständige Ausbildung im EU-Ausland und der Schweiz förderfähig. Zudem werden auch Auslandspraktika, die beim Besuch von Berufsfachschulen vorgeschrieben sind, jetzt gefördert. An Praktika im außereuropäischen Ausland werden keine höheren Anforderungen mehr gestellt als an Praktika im europäischen Ausland.

Die GEW begrüßte die BAföG-Erhöhung als einen „längst überfälligen Schritt“. GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne erklärte, die nächste BAföG-Anhebung dürfe nicht wieder sechs Jahre auf sich warten lassen. Thöne betonte außerdem, dass er in der BAföG-Erhöhung einen ersten Schritt hin zu einer strukturellen Erneuerung der Ausbildungsförderung sehe, die mehr jungen Menschen eine bessere Ausbildungsförderung ermöglicht. Weitere Maßnahmen müssten die Reduzierung des Darlehensanteil in der BAföG-Förderung zu Gunsten einer Zuschussförderung sowie die Wiedereinführung der Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sein.

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