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Nachwirkung

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Die Nachwirkung ist die weitere Geltung der Tarifnormen. Im Nachwirkungszeitraum (beginnt nach Beendigung eines Tarifvertrages) gelten für die bis zur Beendigung des Tarifvertrages von ihm erfassten Beschäftigten die Regelungen dieses Tarifvertrages allerdings nicht mehr zwingend weiter. Sie können somit durch eine andere Abmachung, wie zum Beispiel einem Änderungsvertrag, auch zuungunsten des Beschäftigten abgeändert werden


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