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Mobilität

Studierende und Beschäftigte haben ein Recht auf Mobilität. Die Förderung von Mobilität ist eines der Hauptziele des Bologna-Prozesses. Um dieses tatsächlich zu erreichen, muss noch viel getan werden. Die GEW fordert ein Recht auf Mobilität im europäischen Hochschulraum.

Noch gibt es jedoch zu viele Barrieren, die Mobilität im europäischen Hochschulraum behindern. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Professorinnen und Professoren, die im Ausland forschen und lehren, verlieren unter Umständen ihre Altersversorgungsansprüche. Von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Ausland erbrachte Beschäftigungszeiten werden von Arbeitgebern in der BRD häufig nicht anerkannt. Studentische Mobilität hängt immer noch sehr stark von der sozialen Herkunft der Studierenden ab. Hindernisse gibt es auch noch für viele ausländische Studierende in der BRD.

Die GEW fordert ein Recht auf Mobilität im europäischen Hochschulraum und die Stärkung der sozialen Dimension im Bologna-Prozess. Niemand darf dafür bestraft werden, im Ausland studieren, forschen oder lehren zu wollen. Hochschulbeschäftigte müssen ihre Ansprüche aus nationalen Sozialversicherungssystemen ins Ausland mitnehmen können.
Die europäischen Dachverbände der Bildungsgewerkschaften und Studierendenvertretungen starteten am 12.6.2008 unter dem Motto „Let's go!“ eine gemeinsame Kampagne zur Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden und Hochschulbeschäftigten. Ein erster Höhepunkt war eine internationalenMobilitätskonferenz im europäischen Hochschulraum am 6./7. Oktober 2008 an der Universität in Lille/Frankreich mit rund 200 Vertreterinnen und Vertretern von Bildungsgewerkschaften, Studierendenvertretungen, Hochschulen und Bildungsministerien aus ganz Europa. Bereits am 8./9.2.2007 hatte in London das offizielle Bologna-Seminar “Making Bologna a Reality – Mobility of Staff and Students” stattgefunden. Ausgerichtet wurde es gemeinsam von der Bildungsinternationale (Education International – EI), dem europäischen Zusammenschluss der nationalen Studierendenvertretungen ESIB (The National Unions of Students in Europe) und der britischen Hochschulgewerkschaft UCU (University and College Union). Auf dem Seminar wurden u.a. eine für die Education International erstellte Studie zur Mobilität des Hochschulpersonals und eine ESIB-Studie zu studentischer Mobilität vorgestellt.

Lissabon-Konvention

Am 11.4.1997 wurde im Rahmen von Europarat und UNESCO das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region", die sogenannte Lissabon-Konvektion, abgeschlossen, in der Grundprinzipien zur Anerkennung von Studienleistungen festgelegt werden. Es folgte ein langwieriger Ratifizierungsprozess, der z.B. in der BRD bis Oktober 2007 dauerte. Einen aktuellen Überblick u.a. über die mittlerweile beteiligten Staaten erhält man beim Europarat, ausführliche Informationen für Studierende zu den mit der Ratifizuierung verbundenen Veränderungen gibt es z.B. beim fzs.


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Learning Agreement

Ein wichtiges Instrument zur Sammlung und Anerkennung von Studienleistungen sind „Learning Agreements“ (Studienpläne). Diese tragen bei Studienaufenthalten an anderen Hochschulen zur Sicherung der Anerkennung von Studienleistungen bei. Nach den Bestimmungen des ERASMUS-Programms ist die Erstellung eines Learning Agreements zu Beginn des Auslandsaufenthaltes verpflichtend; nach der Rückkehr muss ein „Transcript of Records“ (Scheinübersicht) von der Gasthochschule vorgelegt werden. Viele Hochschulen stellen Formulare für Learning Agreements zur Verfügung, ergänzende Informationen gibt es z.B. bei der Universität Münster.


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Förderung von Mobilität

Im Rahmen des Eramus Mundus-Programms der EU können Studierende Stipendien sowohl für “undergraduate studies" als auch für das Masterstudium erhalten.


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