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Messlatte UN-SozialpaktDie Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete 1968 den UN-Sozialpakt und ratifizierte ihn 1977. Mit dem Abkommen haben die Unterzeichnerstaaten das Recht aller Menschen auf Bildung völkerrechtlich anerkannt. Sie verpflichteten sich im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts unter anderem dazu, das Hochschulstudium „auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit“ allen entsprechend ihrer Fähigkeiten zugänglich zu machen (Art. 13, Abs. 2). Tatsächlich vollzieht sich derzeit in Deutschland der umgekehrte Prozess: Das über Jahrzehnte gebührenfreie Hochschulstudium wird schrittweise geschliffen. Sieben von 16 Bundesländern führen 2007 allgemeine Studiengebühren ab dem ersten Semester ein und verstoßen damit gegen den UN-Sozialpakt.
Alle Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet, dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit regelmäßig über die Umsetzung des Pakts Bericht zu erstatten. Der jüngste Bericht der Bundesrepublik ist jedoch seit 2006 überfällig. GEW und fzs werden dies zum Anlass nehmen, den Vereinten Nationen ein eigenes Papier, einen so genannten Schattenbericht, vorzulegen. Mit diesem werden die Vereinten Nationalen auf die Verletzung des Rechts auf Bildung durch Einführung von Studiengebühren aufmerksam gemacht und zum Eingreifen aufgefordert. Studiengebühren, so der Kern der Argumentation, würden die ohnehin schon ausgeprägte soziale Selektivität des deutschen Bildungssystems weiter verschärfen. Der jüngste Bericht des UN-Sonderberichterstatters Muñoz ist Wasser auf die Mühlen von GEW und fzs.
Bereits in seiner letzten Stellungnahme von 2001 hat der UN-Ausschuss vor dem Hintergrund der Einführung von Verwaltungs- und Einschreibgebühren sowie Langzeitstudiengebühren in einzelnen Bundesländern Deutschland empfohlen, diese Gebühren abzuschaffen. GEW und fzs fordern, dass die Bundesrepublik endlich ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen ernst nehmen und das Recht auf Bildung verwirklichen soll, statt neue soziale Hürden für den Zugang zu Bildungseinrichtungen aufzubauen. Durch die Ratifizierung des Pakts sind das darin normierte Recht auf Bildung und der Grundsatz der Studiengebührenfreiheit in verbindliches Bundesrecht übergegangen, welches Landesrecht und damit den Gesetzen zur Einführung von Studiengebühren in den Bundesländern übergeordnet ist. Inzwischen gibt es in einigen Bundesländern vor den Verwaltungsgerichten Klagen gegen Studiengebühren, die sich in ihrer Argumentation auf den UN-Sozialpakt stützen. Eine Rüge des UN-Ausschusses gegen Deutschland könnte auch von der juristischen Fachöffentlichkeit nicht ignoriert werden.
Die Einschaltung der Vereinten Nationen soll auch dazu beitragen, dass Rechtswissenschaft und Rechtsprechung die Frage der Rechtmäßigkeit von Studiengebühren in Deutschland künftig kritischer beurteilen.
Darüber hinaus möchten GEW und fzs mit ihrer gemeinsamen Initiative zu einer Internationalisierung des Kampfs gegen Studiengebühren beitragen. Menschenrechtsverletzungen – bisher schien dies kein Thema für einen mitteleuropäischen Industriestaat zu sein. Dass Studiengebühren ein völkerrechtlich verbrieftes Menschenrecht bedrohen, eröffnet ganz neue Dimensionen für den Widerstand gegen Studiengebühren als Teil eines umfassenden Kampfs gegen Bildungs- und Sozialabbau. In sieben Bundesländern haben sich die Regierungen für allgemeine Studiengebühren entschieden, aber neun andere schrecken nach wie vor davor zurück. Die Auseinandersetzung um Studiengebühren ist noch nicht entschieden. Mit ihrem Schattenbericht möchten GEW und fzs das von uns ebenfalls unterstützte Spektrum der bisherigen Aktionen – Demonstrationen, Verwaltungsgerichtsklagen, Verfassungsklagen, Gebührenboykotte – um einen zusätzlichen Aspekt erweitern und den politischen Druck auf die Länder, die am Bezahlstudium festhalten, erhöhen.
Konstantin Bender,
Mitglied des Vorstands des fzs,
Andreas Keller, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der GEW
(E&W 5/2007)