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05.11.2008

Mehrere Länder wollen nicht zahlen - Teilzeitbeschäftigte Beamte müssen Mehrarbeitsvergütung beantragen

Beamtinnen und Beamte, die in Teilzeit beschäftigt sind, müssen für ihre Mehrarbeit anteilig bezahlt werden. Einige Bundesländer haben diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) jedoch noch nicht umgesetzt. Deshalb müssen betroffene Beamtinnen und Beamte ihren Anspruch in diesen Ländern individuell geltend machen. Wird das Anliegen abgewiesen, muss der Klageweg beschritten werden.

Die Gerichte hatten ihre Entscheidung mit dem Argument der „mittelbaren Diskriminierung“ von Frauen begründet: Da überwiegend Frauen als Teilzeitbeschäftigte arbeiten, seien diese als Gruppe benachteiligt. Bund und Länder konnten sich jedoch nicht auf eine gemeinsame Umsetzung der Konsequenzen aus dem Urteil verständigen. Der Bund wird im Rahmen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) den entscheidenden Paragrafen 48 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) anpassen.

Die Lage in den Ländern ist unübersichtlich. Einige halten eine sofortige gesetzliche Anpassung für notwendig, andere die Regelung durch Verwaltungsvorschriften für ausreichend. Dritte sehen keinen Handlungsbedarf. Sicher ist jedoch, dass die Länder, die sich weigern, das Urteil umzusetzen, ihrer grundgesetzlichen Verpflichtung, sich an Recht und Gesetz zu halten, in gewisser Weise zuwider handeln.

Die Exekutive ist nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) an Recht und Gesetz gebunden. Verstößt sie gegen diesen Grundsatz, ist ihr Handeln rechtswidrig. Allerdings hat – anders als man landläufig annehmen möchte – rechtswidriges Verhalten der Verwaltung meist keine Konsequenzen. Der Grund: Es fehlt an Instrumenten, rechtskräftige Urteile durchzusetzen. Deshalb müssen Betroffene in Verweigererländern trotz rechtskräftiger Entscheidungen ihre Ansprüche individuell geltend machen. Wird der Antrag abschlägig beschieden, muss erneut geklagt werden.
Das ist nicht nur eine Verzögerungstaktik der Länder, sondern auch Verschwendung von Steuergeldern. Dies scheint aber – wie auch im Großen (s. großzügige Bankenrettungsaktionen) – in der Gesellschaft auf grundsätzliche Akzeptanz zu stoßen.

Ilse Schaad,
Leiterin des GEW-Arbeitsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik

Katrin Löber,
Referentin im selben Bereich

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