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Campus-Maut abgeschafftDer hessischen Landtag hat am 17. Juni beschlossen, das 2007 in Kraft getretene Studienbeitragsgesetz der CDU-Regierung wieder abzuschaffen. Die linke Mehrheit hat im zweiten Anlauf doch noch ihr Ziel erreicht. Am Ende steht eine kurze Abstimmung im Plenarsaal des hessischen Landtages, die das Aus für die Studiengebühren besiegelt.
Mit der Mehrheit von SPD, Grünen und Linken verabschiedet das Parlament in einer Sondersitzung vor der Sommerpause das „Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen“ – entgegen dem Willen des geschäftsführenden Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU), entgegen dem umstrittenen und sehr knappen Votum des Staatsgerichtshofs. Das Gericht hatte am 11. Juni entschieden, dass die Erhebung von Studiengebühren in Hessen verfassungskonform sei. Nach nur einem Jahr ist das Studium in Hessen vom kommenden Wintersemester an wieder gebührenfrei.
Gebührenkritiker wie GEW-Hochschulexperte Andreas Keller erhoffen sich von der Wiesbadener Kehrtwende Auswirkungen auf den bundesweiten Bildungsdiskurs. „Die hessische Entscheidung könnte eine Trendwende einleiten. Jetzt sind es nur noch sechs Bundesländer, die Studiengebühren erheben“, sagt Keller. Dies zeige, dass Gebühren nicht alternativlos seien. Im Gegenteil: Die Gebührenländer würden immer stärker isoliert. „Nach den Erfahrungen in Hessen werden Studiengebühren auch in anderen Bundesländern im Mittelpunkt der Wahlkämpfe stehen. Dann müssen sich die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob sie Bildung als Ware oder als öffentliches Gut ansehen. In Hessen haben sie sich klar für die zweite Position entschieden.“
Signal an andere Länder
Ganz ähnlich sieht das Mike Josef, Student an der Frankfurter Goethe-Universität und Mitglied im Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen: „Von Hessen geht ein Signal an andere Länder aus“, sagt er. „Die unsozialen Studiengebühren müssen abgeschafft werden – überall. Roland Koch hat die Quittung für seine schlechte Bildungspolitik bekommen.“ Mit seiner Weigerung, das Gesetz zu unterschreiben, habe sich der Ministerpräsident endgültig zur „größten politischen Witzfigur“ gemacht.
Josef spielt dabei auf die Vorgeschichte der finalen Parlamentsabstimmung an, denn im ersten Anlauf war das neue Gesetz am Einspruch Kochs gescheitert. Er hatte einen Formfehler geltend gemacht, nachdem bei der ersten Abstimmung über das Gesetz im Text der entscheidende Satz gefehlt hatte, der die letzte Zahlung von Gebühren auf das laufende Sommersemester 2008 festlegte. SPD und Grüne, die das Gesetz eingebracht hatten, hatten dies übersehen. Koch war dieser Fehler in der Vorlage bekannt, er machte SPD und Grüne allerdings nicht darauf aufmerksam. Er sei schließlich „nicht das Kindermädchen“ der linken Mehrheit im Landtag, so Koch.
So erwartbar der Beschluss nun im zweiten Anlauf erschien, so wenig schreckt er die Präsidenten der hessischen Unis und Fachhochschulen. Sie setzen auf das vom Landtag beschlossene Modell zur künftigen Finanzierung der Hochschulen, wie der Präsident der Frankfurter Goethe-Universität, Rudolf Steinberg, erklärt: „Das Präsidium begrüßt, dass Ausgleichszahlungen durch das Land in vollem Umfang gewährt werden.“ Allerdings müsse dies dauerhaft der Fall sein. Ähnlich äußert sich der Präsident der Frankfurter Fachhochschule, Wolf Rieck. „Auch wir setzen auf die Ausgleichszahlungen. Wobei das letzte Wort in Sachen Studiengebühren noch nicht gesprochen ist“, sagt Rieck. Dauerhaft müsse sich der Staat fragen, wie er Bildung finanzieren wolle. „Ich bin für Studiengebühren, wenn durch ein entsprechendes Fördersystem sichergestellt ist, dass niemand aus finanziellen Gründen von einem Studium abgehalten wird.“
Eine weiterführende Debatte erhofft sich auch die stellvertretende Landesvorsitzende der hessischen GEW, Carmen Ludwig – wenngleich mit anderen Vorzeichen als die Präsidenten. „Wir hoffen, dass das hessische Beispiel bundesweit Schule machen wird“, sagt sie. Eine Trendwende eben, mit Auswirkungen auf die anderen Gebührenländer. So ist es der schwarz-grüne Senat in Hamburg, der zeitgleich zur hessischen Sondersitzung zumindest eine Modifizierung seines Gebührenmodells beschließt: Hochschulabsolventen zahlen künftig „nachgelagert“ 375 statt bisher 500 Euro pro Semester, sobald sie nach dem Studium mehr als 30 000 Euro im Jahr verdienen. Die Debatte über Gebühren ist im Gange. Der erste Schritt scheint getan.
Felix Helbig, freier Journalist