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LektorInnenSie waren früher stets außertariflich beschäftigt, denn § 3g des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) schloss (schließt) LektorInnen ausdrücklich von dessen Geltungsbereich aus. Ihre Bezahlung erfolgte in Anlehnung an den BAT. Vom Geltungsbereich des TV-L werden LektorInn dagegen erfasst. Allerdings gilt dies nur für neue Arbeitverhältnisse, für übergeleitete Beschäftigte bleibt es nach der Protokollerklärung zu §1 Abs. 3 bei der Ausnahme vom Geltungsbereich des TV-L. Die Lehrverpflichtung der LektorInnen ist deutlich höher als die der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen.
Seit Jahren gibt es juristische Auseinandersetzungen um die Beschäftigungssituation der LektorInnen, jedoch keine konsistente Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wie Johannes Rux erläutert und kommentiert. Die GEW leistet ihren Mitgliedern Rechtsschutz und hat wegen der Ungleichbehandlung von LektorInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die GEW setzt sich für eine Verstetigung der Beschäftigungsverhältnisse von LektorInnen ein und für ihre Berücksichtigung bei tarifvertraglichen Regelungen für die Wissenschaft.
Das Referat „Hochschule und Forschung“ im GEW-Landesverband Baden-Württemberg bietet umfangreiche Informationen und arbeitsrechtliche Hinweise für LektorInnen. In Berlin wurde ein Netzwerk ehemaliger LektorInnen des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD) gegründet, um Starthilfe nach der Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt zu bieten. An der Universität Wien gibt es eine sehr aktive „Interessengemeinschaft externe LektorInnen und freie WissenschaftlerInnen“.
GEW Baden-Württemberg
// Lektor/innen - Lohnsklaven der Wissenschaft
GEW Baden-Württemberg
// Arbeitshilfen für Lektor/innen
KMK
// Die Lehrverpflichtung von Lektor/innen (17.5.2003)